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Russische Ostsecprovinzcn.
keit, Geschichte, Mathematik und Naturwissenschaften; außerdem 7 Lehrer für die neuernSprachen und die Künste. Die Anstalt wurde mit einer Bibliothek (der größten Gyni-nasialbibliothck in den Ostseeprovinzen) und andern Sammlungen von Lehrmitteln reich-lich ausgcstattct. Im I. 1806 wurde dieses akademische Gymnasium zum Gouv.-Gymnasium umgcstaltct und erhielt die gleiche Lchrverfassung wie die übrigen.
Auf dem Gebiete des Elementarschulwesens geschah bis gegen das Ende des Jahr-hunderts nur wenig. Zwar wurden die altern schon bestehenden Schulen fortgeführtoder, wo sie eingcgangcn waren, wieder erneuert, auch einzelne neu begründet; ein er-freulicher Fortschritt zeigte sich jedoch erst, nachdem die Kaiserin Katharina II. ihre be-sondere Aufmerksamkeit der Förderung der Volksbildung zugewandi hatte. Im 1.1788erließ dieselbe zuerst eine allgemeine Schulvcrordnung für das ganze Reich, besondersfür die nicdern Schulen, welche auch auf die Ostseeprovinzen, deren besondere Stellungdurch die Einführung der sogenannten Statthalterschafts-Verfassung (seit 1783) aufge-hoben wurde, Anwendung fand. Sämmtliche Schulen wurden den Collegien der all-gemeinen Fürsorge untergeordnet, der jedesmalige Gouverneur war Curator aller Schulenund ernannte einen Director sämmtlicher öffentlicher Lehranstalten. Nach dem Plander Kaiserin sollte eine jede Gouvernementsstadt eine Hauptvolksschule mit 4 Nassen,jede Kreisstadt oder jeder kleinere Ort eine Volksschule mit 2, oder auch nur 1 Classeerhalten; fiir sämmtliche Lehrzweige wurden unter besonderer Aufsicht der Monarchinpopuläre Lehrbücher ausgearbcitct und eine bestimmte Normalmcthode vorgeschriebe». Al»Lehrgegenstände waren in den Massigen Schulen bestimmt: Religion, Lesen, Schreiben,Orthographie und Grammatik, allgemeine Geschichte und Geographie, Geschichte undGeographie Rußlands, Anleitung Briefe, Rechnungen, Scheine und kleine Aufsätzeund was sonst im gemeinen Leben nöthig ist, anzufertigen, ferner Geometrie, Mechanik,Physik, Naturgeschichte, Architektur, lateinische, französische und russische Sprache. Dieletztgenannte Sprache wurde von nun an auch in den Hähern Lehranstalten Gegenstanddes Unterrichts. Dieser Verordnung entsprechend wurden nun theils die bestehendenSchulen, wie die in Dorpat, die Domschule in Riga, deren drei untern Classen nmeine vermehrt, die städtische Hauptvolksschule bildeten, während die beiden obersten denGymnastalcnrsus behielten, zu Hauptvolksschulen umgestaltet, theils neue Schulen er-richtet, unter ihnen in Riga das Katharineum, die erste Schule, in welcher der Unter-richt nur in russischer Sprache ertheilt wurde.
Die von Katharina II. gemachten Anfänge einer Schulorganisation erhielten ihreweitere Fortbildung im Anfänge dieses Jahrhunderts. Kaiser Pauls I. Gerechtigkeits-liebe stellte 1797 die alte Landesverfassung wieder her; Alexander I. gab mit hoch-herzigem Sinne den Provinzen die lange entbehrte Universität wieder (1802). Zu denvon ihm neu begründeten 8 Ministerien des Reiches gehörte auch das Ministerium derVolksaufklärnng. Diesem und der mit ihm verbundenen Oberschulverwaltung wurden fortanalle Schulen des Reiches untergeordnet, diese selbst in 4 Kategorien getheilt: Parochial-schulcn, Kreisschulen, Gymnasien, Universitäten. Diese letzteren bildeten die Mittelpuncteder verschiedenen Lehrbezirkc; ihnen waren die übrigen Lehranstalten zunächst untergeben.Das Statut über dieselben vom I. 1804 gab genaue Bestimmungen über den Zweck,die Einrichtung und den Lehrcursus jeder Gattung dieser Anstalten. Die Elementar-schule (Kirchspielsschule) soll lesen, schreiben, rechnen, die vornehmsten Grundsätze der Reli-gion und Moral lehren und theils für die Kreisschule vorbereiten, theils den Kindern derLandleutc und anderen Stände die ihrem Stande entsprechenden Kenntnisse mittheilcn, sic imphysischen und moralischen Sinne besser machen, ihnen deutliche Begriffe von den Natur-erscheinungen beibringen und in ihnen Aberglauben und Vorurtheile ausrotten. In denStädten und auf den: Lande in jedem Kirchspiel oder in zwei zusammen sollte wenig-stens eine solche Schule bestehen. Der Zweck der Kreisschnle ist für das Gymnasiumvorznbereiten und „den Kindern verschiedenen Standes die in ihrem Stande und Gewerbeunumgänglich nöthigcn Kenntnisse" mitzutheilcn. Als Lehrgcgenstände in denselben sin