Druckschrift 
11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
Entstehung
Seite
393
Einzelbild herunterladen
 

Russische Ostseeprovinzcn.

393

Das Schulwesen in den russischen Ostseeprovinzen. Die Ostsccprovinzen Rußlands,Livland mit ca. 990,800 Einwohnern auf 837 st) Meilen, Estland mit 322,600 E. auf352 st)M. und Kurland mit 574,000 E. ans 494 st)M., bilden zusammen den Dorpat-schen Lehrbezirk. Das Schulwesen in denselben nimmt eine besondere Stellung zu demin dem übrigen Reiche ein, die ihre Begründung in der geschichtlichen Entwicklung wiein den bestehenden eigentümlichen Verhältnissen hat. Zn einer Zeit, wo in Rußlanderst geringe Anfänge zur Herstellung niederer und höherer Lehranstalten gemacht wurden,standen diese in den genannten Provinzen bereits zum Thcil in orfreulichcr Blüte. Beider vertragsmäßigen Unterwerfung unter den russischen Sccpter wurde der Zustand desSchulwesens gewährleistet und diesem Förderung zugesichert. In eigentümlicher Weiseentwickelte sich dasselbe daher auch in der Folgezeit; bis auf die Gegenwart ist dieseEigentümlichkeit im Interesse sowohl der Bevölkerung als des gestimmten Reiches imallgemeinen erhalten geblieben. Es dürfte daher gerechtfertigt sein, der Darstellung desgegenwärtigen Zustandes dieses Schulwesens eine kurze historische Uebersicht vorauszu-schicken, soweit dies die für die ältere Zeit namentlich sehr spärlichen Quellen gestatten.

Mit der Einführung des Christenthums in diesen Gegenden gieng auch die Errich-tung von Schulen Hand in Hand. In der Urkunde vom I. 1251, durch welche BischofHeinrich von Oesel die Kathedrale seines Stifts zu Pernau fundirt und das Leben unddie Einkünfte der Ounoniei regelt, wird unter diesen auch der sollolnstiorm erwähnt undihm zur Pflicht gemacht, seolursZ iimtrusro ot ois in libris solrolastieis xroriäsrs(Schirren, 25 Urkunden zur Gesch. Livl.). In der die Domschule zu Reval betreffendenVerordnung des dänischen Königs Erich vom I. 1319 wird als dem gemeinen Rechtegemäß bezeichnet, daß bei einer jeglichen Muttcrkirche eine Schnle für Scholaren seinnniße (Beitr. zur Gesch. der estländischen Ritter- und Domschule 1869). Obgleich csan nähern Nachrichten über diese ältesten Schulen fehlt, so wird doch mit gutem Grundevorausgesetzt werden können, daß die Einrichtung derselben mit den damals im Vater-lande der Einwanderer, dem nördlichen Deutschland, bestehenden Dom- und Klosterschulenübercingestimmt habe (vgl. Heppe, Schulwesen des Mittelalters, Marb. 1860). Auchdie fernere Entwicklung des Schulwesens war der in den deutschen Städten analog, wiewir aus einzelnen Nachrichten schließen können. Neben den privilegirten, des Schutzesder hohen Geistlichkeit sich erfreuenden Dom- und Kathedralschnlen entwickelten auch dieBettelordeu, in Reval die Dominicaner, eine lebhafte pädagogische Thätigkeit, indem siein ihren Klöstern Schulen anlegten und unter ihrer Leitung auch weltliche Personen denUnterricht besorgen ließen. Gegen solche Eingriffe erhob sich bald Widerspruch vonSeiten des Bischofs und selwlustious und es entwickelten sich daraus erbitterte, Jahrelang dauernde Streitigkeiten, in denen wiederholt an die Entscheidung der Päpste appellirtwurde. Auch Rath und Bürgerschaft der Städte fanden cs in ihren: Interesse, sich beidiesen Streitigkeiten zu betheiligen, da sich bei der steigenden Entwicklung des Bürger-thums bald das Bedürfnis fühlbar machte, im Gegensatz zu der rein geistlichen Unter-weisung, in den Stifts- und Klosterschulen ein Schulwesen nach eigenen: Ermessen zugründen, welches den Bedürfnissen des praktischen Lebens mehr entspräche. In Revalendigte der Streit dadurch, daß 1424 vom Papste dem Rathe das Recht zugesprochenwurde, eine Pfarrschule zu gründen und daselbst Knaben in den Schulwissenschaften durcheinen vom Rathe ernannten Magister unterrichten zu lassen. Aehnlich lagen die Ver-hältnisse in Riga, wo in dem zwischen dem Domcapitel und dem Rathe der Stadt wegendes Patronats der St. Petrischule entstandenen Streite zwar der Papst im I. 1391den Ansspruch that, baß die Schule dem Capitel unterworfen sein solle, der Rath jedochspäter nichtsdestoweniger sich die Aufsicht wieder verschaffte und für den Unterhalt derSchule und die Anstellung und Besoldung des Schulmeisters und des Gesellen sorgte,flgleich es an Versuchen der Geistlichkeit, die Leitung der Schule wiederzucrhalten, nichtsehlte (Näheres bei Napicrski, Einiges aus der Gesch. der öffentl. Bildungsanstaltens^iga's). So finden wir in den baltischen wie in den deutschen Städten schon im Mittel-