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Kleiiikiilderschilleii.
Herzenslcere und Gemüthskälte auferziehen. Auch thuu sie es keineswegs immer, undgegen die Lasterschule und Leidenschule, die manches arme Kind im väterlichen Hausedurchwacht, wäre die Zucht und Kargheit manches Waisenhauses noch immer ein Himmelzu nennen.
Bedeutender muß das Bedenken erscheinen, daß durch die Kleinkinderbewahranstaltenviele Eltern in der Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit, mit welcher sie die Erziehungs-pflicht üben, bestärkt und daß sie des Segens beraubt werden, der in der llebung dieserPflicht selbst liegt. Wenn derartige Klagen über diese Anstalten nicht in demselbenMaße erhoben worden sind, als dies in Betreff der in Frankreich heimischen „Krippen"(Bewahranstalten für Säuglinge) geschehen ist, so läßt sich doch nicht verkennen, daßsie der Begründung auch hier nicht ganz entbehren. Bequemlichkeit ist in allen Ständeneiner der größten Feinde der Erziehung. Es giebt viele Eltern, denen schon die Schulebloß darum erwünscht ist, weil sie ihnen die Aufsicht über die Kinder abuimmt. Solchewerden auch von den Bewahranstalten gern Gebrauch machen, um sich selbst des Kinder-geschreis und anderer Störungen und Belästigungen zu überheben; sie werden auchdann von ihnen Gebrauch machen, wenn keiner der oben erwähnten Gründe, das Kindaus der Familie zu entfernen, vorliegt. Darf man nun dieser, vornehmlich in denhöheren Ständen vorkommenden Weichlichkeit entgegenstellen, daß derjenige kein Rechthabe, Kinder zu erzeugen, dem es an Lust und Kraft gebricht, sie zu erziehen; sodarf man auch den unteren Ständen nicht verhehlen, daß niemand berechtigt ist,eine Familie zu begründen, dem die Mittel fehlen, eine Familie zu erhalten. Nebenaller Roth der Zeit ist Leichtsinn in der Schließung der Ehe eine der wesentlichstenUrsachen der hier in Rede stehenden Uebelstände. Wird durch Kinderbewahranstaltensolchen Leichtsinnigen die wesentliche Last der Kindererziehung abgenommen, so werdenandere um so weniger davor zurückschrecken, die Ehe auf eben so leichtfertige Weisezu schließen. Aber noch höher muß der Schaden veranschlagt werden, der dem innerenLeben der Familien dadurch zugefügt wird, daß der Verkehr zwischen Eltern undKindern so wesentlich beschränkt wird. Die Gemüthskräfte, welche durch diesen Ver-kehr geweckt und gestärkt werden sollten, bleiben unentwickelt; der sittliche Einfluß, dendie Erziehung auf den Erzieher selbst übt, fällt zum großen Theil weg, und die Bandezwischen Eltern und Kindern werden in dem Maße lockerer, in welchem die Bezie-hungen beider zu einander aufhören. Es ist keine Frage, daß selbst die Opfer undAnstrengungen, die mancherlei inneren und äußeren Bedrängnisse, zu denen die Erzie-hung der Kinder Veranlassung giebt, zu den segensreichsten Erfahrungen des Familien-lebens gehören, aus denen die Liebe zwischen Eltern und Kindern ihre tiefste Kraftselbst schöpft und die allen einzelnen Gliedern zu heilsamster Förderung gereichen. Mitwelchen: Rechte darf an diesem Segen des häuslichen und Familienlebens gerütteltwerden? Mit welchem Rechte darf der Mensch der Zucht entzogen werden, in welchedie Ordnung der Natur und der offenbare Wille Gottes ihn gestellt hat? Wein eineAhnung davon inne wohnt, was es auf sich hat mit den sittlichen Ordnungen derNatur und welche Fülle von Segen aus denselben unter den verschiedenartigsten Formenund Verhältnissen hervorgeht, der wird großes Bedenken tragen, die Innigkeit der Fa-milienbande durch äußere Einrichtungen, auch wenn dieselben dem Einzelnen gegenüberals Wohlthat erscheinen, abschwächen zu lassen. Bei dein tiefen Sinne für Familien-leben, welcher zumal dem deutschen Volke eigenthüinlich ist, muß daher die noch nichtganz überwundene Scheu vor den Kinderbewahranstalten, der wir so oft begegnen, imPrincipe durchaus als gerechtfertigt erscheinen, denn in dieser Scheu giebt sich dasdunkle Bewußtsein kund, daß es sich um eine Gefahr für einen der wichtigsten Factorenim germanischen Volksleben, für die Innigkeit seines Familienlebens handle, und esmag von diesem Standpuncte aus besser scheinen, daß der Einzelne untergehe, als daßeins der wesentlichsten Elemente unserer Volksthümlichkeit erschüttert werde.
Aber auch in der Berechtigung dieser Scheu ist noch nicht die Vernrtheilung derKinderbewahranstalten, sondern nur die Warnung enthalten, durch Bekämpfung eines