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Kircheulwsuch.
ziehung unverantwortlich vernachlässigt worden und diese Vernachläßigung hat sich auchfühlbar genug gerächt. Man kann dein Volke keine tiefere Wunde schlagen, als wennman in seinen für höhere Bildung bestimmten Schulen die Einbildung aufkommen läßt,sie seien für die Kirche zu gut, diese sei nur für das „dumme Volk".
Wie lange soll der Kirchenzwang währen? Etwa bis zur Consirmation?Allein inan würde diese offenbar zu ideal auffassen, wollte inan vierzehnjährigen Kindern(und daß sind doch meistens die Confirmanden wenigstens der lutherischen Kirche) schondie freie Macht der Selbstbestimmung hierin Zutrauen. Daher lieber: So langeman Macht über die Jugend hat, jedenfalls bis zur Consirmation, wo dieMöglichkeit gegeben ist, bis zum 18. Jahre.
Christliche Eltern werden zu keiner Zeit ihre Kinder von der Ordnung des Kirchen-besuchs entbinden. Der stille Zwang der häuslichen Ordnung, des elterlichen Vorgangsund nötigenfalls die bestimmte Willenserklärung wird auch das zum Jünglinge, zurJungfrau herangewachsene Kind nicht loslassen. Bei den Consirmirten der Volks- undBürgerschulen, die gewöhnlich mit der Consirmation aus der Schule aus- und in aller-lei bürgerliche Verhältnisse eintreten, sowie bei Töchtern wird man sich damit begnügenmüßen, daß sie den für sie ausdrücklich bestimmten Jngendgottesdiensten (Katechisation,„Kinderlehre") regelmäßig und wo es immer sein kann, zwar nicht bis zum 25. Jahre,wie es unsere Väter, die Grenze der Jugend weiter hinausrückend, gethan haben, wohlaber bis zum 18. Jahre anwohnen, in: übrigen aber der Sorge und Verantwortungihrer Eltern, Lehr- und Dienstherrschaften überlassen bleiben. Wo man dagegen in:Besitze der elterlichen Vollmacht auch über die eonsirmirte Jugend steht, wie in An-stalten, die Erziehung und Unterricht verbinden, in Seminaren, Alumnaten, Privat-erziehungsanstalten, da wird eine gesunde Pädagogik nicht anstehen, den Besuch desöffentlichen Gottesdienstes auch bei den älteren Zöglingen zur unausweichlichen Ordnungdes Hauses zu rechnen. Wer möchte es auch verantworten, daß etwa die wollendenZöglinge mit dem Vorsteher, mit Lehrern und Lehrerinnen zur Kirche giengen, die nichtwollenden zurückbliebcn, entweder sich selbst überlassen oder durch ihr Zurückbleiben auchaufsehende Personen zurückhaltend?
Weniger leicht löst sich die Frage den oberen Classen bloßer Lehranstalten gegen-über, wie Gymnasien, poly- oder sonst technischer Schulen. Macht nicht der höhereBildungsstand ihrer Schüler die Nöthignng wenigstens von Seiten der Schule entbehr-lich, so daß vie Verantwortung dafür nur dem Hause überlassen bliebe?— Allein wahreBildung und Kirche sammt Kirchenbesuch sind nicht wider einander; nur die halbe oderfalsche Bildung weiß von einem solchen Gegensätze. Es ist und bleibt wahr, wasBaco von der Wissenschaft sagt: „Obitsr aolibnig, a Lso nbcknoit, xsnitus lmustn näLnncksin rsäuoit." Je mehr die Jugend der Gymnasien und noch mehr der technischenSchulen sich auf einer oft weit vom Centrum aller Wahrheit und Weisheit abliegendenPeripherie bewegt, desto mehr bedürfte sie gerade der Sammlung zu ihm hin, und eswäre eine tatsächliche Concession an die freilich vielfach angestrebte Veräußerlichung,Verweltlichung und Entchristlichung solcher Anstalten, sie als gewißermaßen von derKirche losgelöst zu betrachten. Auch die höhere Schule ist ihren Zöglingen diese Rück-sicht auf die Kirche schuldig als ein Zeugnis, daß man auch mit der tiefsten und aus-gebreitetsten Bildung nicht aus der Kirche hinaus, sondern immer tiefer in sie hinein-wachse. Dem wollenden Jüngling ist es kein Zwang, wenn die Ordnung der Anstaltihm den Weg zur Kirche weist, dem nicht wollenden ist der Zwang der Ordnung eineHülfe. Das Recht solcher Ordnung steht Anstalten dieser Art so gewiß zu, als dasRecht der Abwehr z. B. den Kneipen und anderen für ihre Zöglinge gefährlichen Ortengegenüber, und das um so mehr, als viele Schüler solcher Anstalten auswärtige sindund der elterlichen Ueberwachung an Ort und Stelle ganz entbehren, christlich ver-ständige Eltern also in dem, was die Ordnung der Schule begehrte, nur ausgeführtsähen, auf was sie selbst halten würden. Schreiber dieses war auf einem bayrischenGymnasium bis ans Ende seines Gymnasiallebens der Ordnung des befohlenen Predigt-