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reud mehrerer auf einander folgenden Jahrgänge besonders wünschenswerth sein und frucht-bringend wirken kann". Ebenso bestimmt nun die neue Schulordnung, daß der Ordinariuseiner Classe nach dem Bedürfnisse der Anstalt und nach seiner besonderen Befähigung füreinzelne Lehrfächer auch zum Unterrichte in andern Classen verwendet werden kann, und daßkein Lehrer der Anstalt sich weigern darf, nach Anweisung des Rectors den Unterrichtin einzelnen Gegenständen auch in einer der niederen Classen zu übernehmen.
An manchen Orten ist die Gymnasialbibliothek den Schülern zugänglich, an andernbestehen besondere Schülerbibliothcken. Ueber die Fonds dafür bestehen keine allge-meinen Verordnungen.
Ueber die Location der Schüler wurden zuerst in dem Generale von 1813 gleich-förmige Bestimmungen gegeben, unter Hinweisung auf die Wichtigkeit, welche diesenLocationen durch die Erscheinung des Conscriptionsgesetzes gegeben war. Dieses Gesetz(1812) sprach denen, welche durch alle Classen des Gymnasiums im ersten Drittel ge-wesen wären, das Recht auf Zurückstellung bei der Aushebung zu; ein späteres Gesetzvon 1830 setzte dafür das erste Fünftel. Die Zahl der aus den einzelnen Fächern vonden Schülern zum Zweck der Location zu fertigenden Probearbeitcn wurde durch Mini-sterialverordnungen festgestellt, und für die Gesammtberechnung der Fortgangsplatz inder lateinischen Sprache vierfach, in der griechischen und deutschen dreifach, in der Ma-thematik, der Geschichte und dem Französischen zweifach, in der Geographie einfach inAnschlag gebracht. Nun wurden seit längerer Zeit viele Stimmen laut über das sitt-lich Bedenkliche der Richtung, in welche die Jugend durch diese Locationen gedrängtwerde, sowie über die unrichtige Würdigung der Schüler auf Grund derselben: dieneue Schulordnung hat den bedeutsamen Schritt gethan, sie abzuschaffen. Es werdenjetzt den Schülern in den Semestral- und Jahreszeugnissen Noten über ihre Fortschrittein den einzelnen Fächern auf Grund ihrer sämmtlichen schriftlichen und mündlichenLeistungen ausgestellt: eine allgemeine Censurnote wird nicht darin ertheilt und keinFortgangsplatz berechnet.
Damit ist auch zugleich die Vertheilung von Büchern als Schulprämien gefallen:die Preisvertheilung hatte bisher einen wesentlichen Abschnitt der Jahresschlußfeiergebildet.
,Die Schüler werden in der lateinischen Schule mit Du, im Gymnasium mit Sieangeredet. Sie bekommen regelmäßig Semestral- und Jahreszeugnisse ausgestellt, welchezuerst ein allgemeines Urtheil über Fleiß, Betragen und Leistungen des Schülers ent-halten, dann dessen Fortschritte in den einzelnen Lehrfächern mit den Prädicaten sehrgut, gut, mittelmäßig, ungenügend bezeichnen. Außerdem haben die Lehrer über jedenSchüler auf Grund ihrer während des Schuljahres gemachten Beobachtungen eineeingehendere Censur zu entwerfen, in welcher die geistige Begabung und sonstige Indi-vidualität desselben vorn pädagogischen Gesichtspuncte aus ihre Würdigung zu findenhat. Diese Censuren dienen zunächst nur zur Kenntnis des Lehrerraths, können aberunter Umständen auch den Eltern oder Vormündern der Schüler auf ihr Verlangenzur Einsicht vorgelegt werden.
Gleichmäßige Disciplinarsatzungen sind zum erstenmal 1874 für die sämmtlichenAnstalten vorgeschrieben worden: sie sind sowohl am Anfänge jedes Schuljahres vomRector den Schülern in feierlicher Weise bekannt zu machen, als auch jedem gedrucktzu übergeben und die Mittheilung an die Eltern oder deren Stellvertreter zu contro-liren. Bemerkenswerth ist an den neuen Satzungen, daß das Rauchen sämmtlichenSchülern der Anstalt jetzt nur noch „in wohlmeinender Absicht widerratheu" und bloß aufder Straße und den Promenaden der Stadt verboten wird. Der Besuch von Wirths-häusern und öffentlichen Vergnügungsplätzen bleibt untersagt, mit den zwei Ausnahmen,daß erstens der Besuch anständiger Vergnügungsorte mit Eltern und erwachsenen An-gehörigen gestattet ist, jedoch vom Rector nach Umständen eingeschränkt werden kann,und daß zweitens der Rector befugt ist, den Schülern der beiden oberen Gymnasial-classen zur gesellschaftlichen Vereinigung in einem bestimmten Locale und an einem be-