Bayern. Oys
Gleichungen ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten; l>) Geometrie: Viel-ecke, Gleichheit und Ähnlichkeit geradliniger Figuren. II. Gymn.-Classe n) Algebra:allgemeine Potenzen, Gleichungen des zweiten Grades mit einer und mehreren Unbe-kannten, Logarithmen; b) Geometrie: die Lehre vom Kreis, Auflösung geometrischerAufgaben; o) Stereometrie: Gerade, Ebene, Drei- und Vielkant, reguläre Polyeder.III. Gymn.-Classe n) Algebra: arithmetische und geometrische Reihen, Zinseszins- undRentenrechnung, Combinationslehre mit dem binomischen Lehrsätze und den einfachstenAnwendungen; 1>) Stereometrie: Polyeder, Prisma, Pyramiden, Cylinder, Kegel, Kugel,Auflösung stereometrischer Aufgaben; o) Ebene Trigonometrie und die Grundlegungeilder sphärischen; cl) Physik: allgemeine Eigenschaften der Körper, Elemente der Statikund ihre Anwendung auf Hebel, Welle, Rolle, schiefe Ebene, Keil und Schraube, Er-klärung des Barometers und Thermometers. IV. Gymn.-Classe. s.) Hebungen aus demgesammten Gebiete des mathematischen Unterrichts, Ergänzungen und Repetitionen;b) Physik: gleichförmige, gleichförmig beschleunigte und gleichförmig verzögerte Bewegung,Fallgesetze, Bewegung in krummer Linie, Bahn geworfener Körper, das einfache Pendel;o) Mathemathischc Geographie. — An den meisten Gymnasien wird der arithmetischeUnterricht in der Lateinschule von einem eigenen Assistenten besorgt.
Ein Unterricht in der Naturgeschichte ist in den allgemeinen Schulplan nicht aus-genommen. Er kommt in den Jahresberichten der Gymnasien nur vereinzelt vor, aberziemlich häufig in den isolirten Lateinschulen der Rheinpfalz, in denen durch einigeElasten in je einer Wochenstunde Zoologie, Botanik (auch Mineralogie), in der oberstenElaste hie und da Physik getrieben wird, und welche sich daher zum Theil als „Latei-nische Schule mit einem Realcursus" bezeichnen.
Der Unterricht im Schönschreiben wird in den vier unteren Elasten der Latein-schule ertheilt; in der 3. Elaste begreift er im zweiten Semester auch die Einübungder griechischen Schrift.
Die Turnübungen werden nach dem System von Spieß getrieben: sie sind fürdie Schüler obligatorisch und erstrecken sich auch über den Winter.
Die Lehrbücher darf der Lehrerrath nur aus der Zahl der von dem Ministeriumgebilligten Bücher wählen: wünscht er die Einführung eines in deren Verzeichnis nichtaufgenommenen Buches, so muß die Genehmigung dazu eingeholt werden. Eine be-mcrkenswerthe Neuerung ist die, daß in dem früheren, zuerst 1854 aufgestellten undvon Zeit zu Zeit erneuerten Verzeichnis die Lehrbücher der Geschichte für die katholischenund die protestantischen Anstalten gesondert waren, in dem jüngsten Verzeichnis von1875 dagegen diese Unterscheidung aufgegeben und nur solche Lehrmittel als zu-lässig erkärt worden sind, welche von katholischen und protestantischen Schülern ingleicher Weise benützt werden können. Die Bücher, deren Aufnahme' beantragt werdenkann, sind dadurch freilich auf eine sehr kleine Zahl beschränkt.
Privatunterricht darf kein Lehrer an Schüler einer Elaste, in welcher er Unterrichtertheilt, oder an Schüler der nächst niederen Elaste ertheilen. Die Ausdehnung derPrivatinstructionen an manchen Anstalten veranlaßte das k. Staatsministerium im Jahre1874, die möglichste Einschränkung des Jnstructorenwesens einzuschärfen.
Es ist in Bayern allezeit am Claßlehrersystem festgehalten worden: der gesammteSprachunterricht sowie Geschichte und Geographie fällt in der Regel dem Claßlehrer(Ordinarius) zu. Eine theilweise Annäherung an das Fachlehrersystem ist nicht bloßin der neuesten Prüfungsordnung gegeben, sondern auch schon in einem Ministerial-Rescript vom 4. April 1867 zu erkennen, durch welches dem Lehrergremium dieFeststellung des Lectionsplans an: Beginne des Schuljahres mit Berücksichtigung derbesonderen Wünsche der einzelnen Lehrer anheimgegeben und da, wo für einzelne Lehr-zweige besonders geeignete Persönlichkeiten vorhanden seien, deren nutzbringende Ver-wendung in dein einschlägigen Fache ausdrücklich gutgeheißen wurde. „Die deutsche Spracheund Literatur, dann die Geschichte werden in vorwiegendem Maße als diejenigen Gegen-stände betrachtet werden müßen, deren Behandlung von einer geeigneten Lehrkraft wäh-