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1 (1876) A - Dänemark
Entstehung
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1090
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Bayer».

MO

Der Religionsunterricht wird von Geistlichen oder von Lehrern geistlichen Standescrtheilt; das Oberaufsichtsrecht üben die kirchlichen Behörden aus. In den Abänderun-gen der Schulordnung von 1830, die im Jahre 1834 verfügt wurden, erfuhr dieserUnterricht in den vier Gymnasialelassen die Beschränkung auf eine Wocheustunde: 1837wurden auf Antrag der kirchlichen Oberbehördcn beider Confessionen die früher dafür .bestimmten zwei Stunden wiederhergestellt, die neueste Schulordnung führte jene Be- ;schränkung auf eine Stunde für die zwei obersten Nassen wieder ein. Für den Reli-gionsunterricht der katholischen und protestantischen Schüler ist an allen Anstalten vom -Staate gesorgt, nicht aber für den jüdischen. An allen Sonn - und Feiertagen sind dieSchüler gehalten, den: Gottesdienste ihrer Confession beizuwohnen; da wo ein besonde-rer Studicngottesdienst eingerichtet ist, haben hiebei die Lehrer der Anstalt abwechselnddie Aufsicht über die Schüler zu übernehmen. (Nach einer Verordnung von 185» sollteein Turnus der Lehrer nicht genügen, sondern wurde streng gefordert, daß jeder Lehrer s!

sich au jedem Sonntag bei dem Gottesdienst einfinde.) Die frühere Anordnung, daßjeder Schultag mit einer Andachtsübung beginne, ist 1874 nicht wiederholt, so daß das l?

also jetzt in der Hand der Rectoren liegt. Die Schüler, welche den Confirmandcn- u

unterricht besuchen, sind deshalb von dem Religionsunterricht in der Schule nicht ent- ^

bunden. Die kirchlichen Katcchisationen werden von den Schülern nicht besucht. Ge- jj

meinsame Abendmahlsfeier der Schüler ist an vielen Orten eingcführt, aber nicht mit !;den Lehrern. Die Verfügungen von 1841 und 1842 (Ministerium Abel), wonach einein i jSchüler, der nicht eine bestimmte Note in Frömmigkeit wie in Religionskenntnissenerworbcn hätte, das Vorrücken in eine höhere Classe versagt wurde (vergl. Roth S. 84), -

wurden in der Revid. Ordnung aufgegeben. s

Im Lateinischen ist den zwei untersten Classcn der Lateinschule die Formenlehre zuge- Iwiesen (mit den einfacheren syntaktischen Regeln werden die Schüler im Anschluß an daslateinische Lesebuch praktisch bekannt gemacht), der 3. und 4. Cl. die Syntax, der 5. Cl. deren 5 !Wiederholung, vorzugsweise festere Begründung der Moduslehre. Zur Lectüre dient min der 4. Cl. Cornelius Nepos, in der 5. Cl. Cäsars gallischer Krieg und eine poeti- ! s.sche Chrestomathie aus Phädrus und den Elegikern. Im Anschluß an letztere werden ; sdie nothwendigsten Regeln der Prosodie und Metrik behandelt; für das Gymnasium ^sind metrische Uebungen in: Schulplan nicht erwähnt, demnach kann der einzelne Lehrer j Idieselben fortsetzen oder ganz unterlassen. In den Gymnasialelassen tritt die Lectüre ^der Schriftsteller mit erhöhter Bedeutung in den Vordergrund: doch sind auch die lieber- j jsetzungen ins Lateinische unter steter Bezugnahme auf die Grammatik fortzusetzen unddie Aufgaben in stilistischer Beziehung stufenweise zu steigern. Die Lectüre ist aus fol- singenden Schriftstellern zu wählen: I. Cl. Cäsar b. v., Livins, Curtius, Ovid Metam., MVirgil Aen. II. Cl. Livins, Sallust, Cicero kleinere Reden, Virgil Acn-, elegische ist!Dichter mit Auswahl. III. Cl. Cicero Reden, Briefe, Quintilian L. Buch, TacitusGerm., Horaz Oden. IV. Cl. Cicero philos. und rhctor. Schriften, Tacitus, Horaz WSat. und Epist. (Terenz, Plautus). Prosa und Poesie sollen immer in gleicher WeiseBerücksichtigung finden, doch nie mehr als zwei lateinische Schriftsteller neben einander Min der Classe gelesen werden. (Dasselbe gilt für das Griechische.) Autoren, welche für eine M!niedere Stufe bestimmt sind, können auch in einer höheren Classe behandelt werden, sjlaber so, daß in rascherem Zuge gelesen und mehr die Composition des Ganzen ins WAuge gefaßt wird. Die Classikerausgaben des Münchener Centralschulbücherverlags Mwurden 1839 mit unerbittlicher Strenge als die allein geduldeten überall eingeführt;

1849 wurde dieses Monopol aufgehoben. Bezüglich der schriftlichen Arbeiten der Schüler 'm!heißt es in der neuen Schulordnung, daß als Hausaufgabe wenigstens eine Arbeit iuder Woche aus einem sprachlichen Unterrichtsgegenstande zu geben und vom Lehrer zucorrigiren sei, abgesehen von den kleineren Uebungen, welche sämmtlich von dem Lehrer Vzu controliren sind. Außerdem werden Schulaufgaben (Clausurarbeiten ohne Benutzung )- ^von Hülfsmittcln) aus allen Fächern bearbeitet, aus den alten Sprachen im Gymnasium s ^jährlich mindestens 5, in der Lateinschule die doppelte Zahl. Freie lateinische Aussätze ' )