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1 (1876) A - Dänemark
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Coilsmliativn und Abendmahl.

Sacramentcs sein. Oeffentlich soll der Täufling Rechenschaft ablegen des Grundes derHoffnung, die er hat, öffentlich sagen, was bei seiner Taufe für ihn bekannt und gelobt^ worden sei, das bekenne und gelobe er, durch Gottes Gnade zum Glauben gebracht,nun auch aus Herzensgründe, und weil unzweifelhaft, unbeschadet der durch die Taufe. empfangenen Geistesgabe, .dem Cvnfirmanden ein neues Maß des Geistes Noth thuti und die Schrift sagt, daß der himmlische Vater den heiligen Geist giebt denen, die ihndarum bitten (Luc. 1t, 13 ), so soll von der Gemeinde für die Cvnfirmanden eine' feierliche Fürbitte geschehen, und diese Fürbitte mag dann in Gestalt eines Segens,ohne daß sich eine Meinung von sacramentaler Bedeutung damit verbände, durch Hand-auflegung jedem einzelnen zugeeignet werden. Und durch dies alles, die Prüfung derConfirmanden, ihr Bekenntnis und Gelübde, sodann durch Fürbitte und Handanflegungwären dann die jungen Christen feierlich an ihren Taufbund erinnert und zum Genußdes Abendmahls fähig erklärt worden.

Keineswegs hat die evang. Kirche diese Gedankenentwicklung sofort durch Ein-führung der Confirmation praktisch vollzogen. Eben weil die Confirmation nicht alsSacrament in der Schrift erscheint, gab es im Anfang der reformatorischen Kirche undgiebt es heute mancherlei Anschauungen über dieselbe. Rcformirte und Lutheranerwaren einig in der Verwerfung der katholischen Firmelung als eines Sacramentes; inder Anschauung von der Confirmation gierigen sie, bei viel gemeinsamein, darin aus-

einander, daß im ganzen die Lutheraner größeres Gewicht auf die Kindertaufe legtenund insofern sich kühler gegen die Confirmation verhielten, die Neforinirten das freieBekennen und Sich-stellen unter die Zucht der Kirche von Seiten der Heranwachsendenstärker betonten und darum der Confirmation günstiger waren. Doch begründete daskeinen sehr wesentlichen Unterschied in der Praxis, die sich weniger durch das Eigen-

tümliche der Confession, als durch die innerhalb der Cvnfession vorhandenen Richtungenund im Laufe der Zeit hervortretenden Bestrebungen gestaltete. Zunächst rief derWiderwille Luthers und seiner treuesten Anhänger gegen dasGaukelwerk" und den

Lügentand" der katholischen Firmelung, die auf keinem Schriftgrund ruhte, aber dieschriftmäßige Taufe spoliirte, eine Abneigung gegen die Confirmation hervor. So findenwir in den sogenannten gnestolutherischen Gemeinden des mittleren Deutschlands imJahrhundert der Reformation keine Handlung, welche unserer heutigen Confirmationgleich käme, sondern nur die vorhergehende Katechismusübung und die Einrichtung, daßdie Kinder, welche zum erstenmal zürn Tisch des Herrn gehen wollten, vorher dem

Geistlichen zugeführt wurden, daß dieser sie wegen ihrer Reife prüfe, also ein Beicht-verhör anstelle. In evang. Gemeinden des nördlichen, südlichen und südwestlichen Deutsch-lands erscheint dagegen die eigentliche Confirmation, bald als eine evang. Erneuerungder Firmelung, bald durch den überwiegenden Einfluß eines Theologen, der ihr eineeigenthümliche Begründung zu geben vermag, bald durch den besonderen Charakter einerTerritorialkirche und die Reibungen derselben mit den Wiedertäufern begünstigt. Aberdie Auffassung derselben ist verschieden. Während sie in Pommern, wo sie sehr früheerscheint, einen wesentlich katechetischen Charakter hat und in der Prüfung, Fürbitteund Segnung,gleichwie der Herr Christus über die Kinder betete und sie segnete initAuflegung der Hände", besteht, wird sie in der hessischen Kirche zwar ausdrücklich nichtals Sacrament betrachtet, sondern die Auflegung der Hände als eine sehr alte Ceremonieangesehen,von den Vätern und Kirchendienern, beide vor und nach Christo gewöhnlichgebraucht, wenn sie begehrten, daß einem insonderheit vor andern christliche Gaben desheiligen Geistes mitgetheilt würden", aber daß damit der Handauflcgung doch eine denhl. Geist mittheilende und nicht bloß die Fürbitte zueignende Kraft beigemessen ward,scheint die aus der hessischen Kirche auch weiterhin gebräuchlich gewordene Formel beider Handauflegung zu beweisen: nimm hin den hl. Geist, Schutz und Schirmvor allem Argen u. s. w. Je vereinzelter nun die Confirmation in dem reformatorischenZeitalter erscheint, desto leichter konnte ihre Weiterentwicklung durch die innerhalb derevangel. Kirche geführten Parteikämpfe zurückgehalten werden, ja das Bestehende durch die