Druckschrift 
1 (1876) A - Dänemark
Entstehung
Seite
1002
Einzelbild herunterladen
 

1002

Coufinnatioil und Abendmahl.

leben noch nicht zu erkennen, so lange die Parität der Confession in den Schulen wirk-lich gewahrt wird, die Kinder in besonderen Abtheilungen den Religionsunterricht ihrerConfession erhalten und ihr Lesebuch, ihr deutscher und ihr Geschichtsunterricht so er-theilt werden, daß ihre religiösen Empfindungen und Anschauungen keinen Anstoß er-leiden.

Berlin. vr. Schneider.

Coiifirmatioil Mid Abendmahl. Literatur: Palmer, Evang. Katechetik 4. Ausl.1856. S. 589. Höfling, das Saerament der Taufe, namentlich Bd. II, Cap. 2;das Katechumenat der Christenkinder 184648. Bachmann, die Geschichte derEinführung der Confirmation innerhalb der evang. Kirche, 1852.Kliefoth, liturg.Abhandlungen. Bd. III, Abth. 1 . Die Confirmation, 1856. Nitzsch, praktischeTheologie II. Bd., namentlich II. Buch S. 446 ff. Beicht- und Communion-buch von dem Vers. Hamburg 1872, in welchem der ersten Communion eine besondereBetrachtung gewidmet ist.

Die Confirmation läßt sich nicht wie Taufe und Abendmahl auf einen bestimmtenBefehl und eine ausdrückliche Verheißung der Schrift zurückführen, wohl aber ausdem Wesen der Taufe und des Abendmahls als eine treffliche kirchliche Einrichtung be-gründen. Sie hat darum nicht das Ansehen eines von Gott selbst eingesetzten, zurSeligkeit nothwendigen Sacraments, sondern nur die Bedeutung eines von der Kircheaufgerichteten, das geistliche Leben fördernden Brauches. Sie stellt sich zwischen diebeiden Sacramente als eine von der Taufe geforderte, zum Abendmahls befähigendeFrucht der Wirksamkeit des Wortes. Wie hoch man auch die in den neugeborenenKindern schlummernde Empfänglichkeit für die Gnade anschlagen mag, so daß manchekein Bedenken tragen, sie geradezu Glaube zu nennen, so wird doch nicht leicht jemandso weit gehen, diese passive Empfänglichkeit jenem Glauben gleich zu achten, den derApostel Röm. 10, 14. 17; vgl. Röm. 10, 8. 0 . 10 meint, der, wenn man das WortGlaube nennt, gemeinhin darunter verstanden wird und der sich unleugbar als ein durchdas gepredigte Wort in einem Hörfähigen gewirktes selbstbewußtes, freies undfreudiges Ergreifen der Gnade darstellt. Dieser bewußte und freie Glaube der er-schlossenen Subjectivität ist es, den die Schrift von allen die zum Bewußtein erwachtund der freien Aneignung des Heils fähig sind, als eine Bedingung des Heils ver-langt. Und die Kirche, so gewiß sie das Recht hat, Kinder zu taufen, so gewiß hatsie die Pflicht, die Getauften durch das Wort zu solchem Glauben zu bringen. Sofordert die Taufe den Unterricht im Worte zum Glauben, und da das andere Saeramentohne Zweifel Selbstbewusstsein, Selbstprüfung, Selbstglaube voraussetzt als Bedingungdes Genusses zum Heil, so erscheint es natürlich, daß kein Getaufter zum Abendmahlzugelassen werde, von welchem die Kirche nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß erwisse, was das Saerament bedeutet, daß er den hülfsbedürftigen Zustand seines Herzenskenne und daß er glaube, es könne ihm durch Christum allein, der sich zuerst in derTaufe seiner angenommen, auch inskünftige geholfen werde und Christus biete ihmHülfe im hl. Abendmahl dar. Wie also die Kindertaufe nur in der Voraussetzungdes künftigen Lehrens, so soll das Abendmahl nur unter der der vorausgegangenenUnterweisung gespendet werden. Damit ist freilich nur diese katechetische Unterweisungund eine dem ersten Abendmahlsgenuß unmittelbar vorausgehende Prüfung des Er-kenntnis- und Glaubenszustandes des sich zum erstenmal Meldenden, das sogenannteBeichtverhör, begründet, nicht die Confirmation als eine öffentliche, feierliche, kirchlicheHandlung. Aber es scheint für den vorausgehenden Unterricht heilsam, den Ernstder jungen Cvmmunicanten fördernd, erbaulich für die Gemeinde und der Würde derKirche gemäß, daß ein so wichtiger Schritt als das Heraustreten der Jugend aus derGemeinde der nur Getauften in die Abendmahlsgemeinde öffentlich und feierlich be-gangen werde. Nicht der Taufe soll durch die Confirmation etwas geraubt, nicht demAbendmahl soll mit ihr vvrgegriffen werden; aber sie soll eine durch das Wort ver-mittelte feierliche Hinüberleitung aus der Gnade des einen in die Gnade des andern