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1 (1876) A - Dänemark
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1000 Confcssions- und Coiliimmalschulcii.

den Einzelnen zu entrichtenden Staatssteuerbeträge". (Preußische Schulordnung vom11. Dec. 1845 tz 39.)

Wie bereits erwähnt, folgt aus der Durchführung des Communalprincipes nochkeineswegs die Einführung der sogenannten paritätischen Schule: nur daseineist damitgegeben, daß die Ortsgemeinde die Verpflichtung hat, den schulpflichtigen Kindern ihrerMitglieder, welchem Bekenntnis sie auch angehören mögen, Volksschulnnterricht zu ge-währen. Was die Confessionsverhältnisse anlangt, so spricht man von Confessions-schulen, paritätischen oder Simultanschulen und von confessions- oder religionslosen.

Unter einer Konfessionsschule versteht man eine solche, an welcher Lehrer undSchüler eines Glaubens sind; unter einer paritätischen oder Simultanschule eine solche,welche von Kindern verschiedener Bekenntnisse besucht wird und an welcher dieselbengleichberechtigt sind. Es gilt dem herrschenden Sprachgebrauch gemäß dabei die Voraus-setzung, daß in solcher Schule die Kinder in besonderen Abtheilungen den Religions-unterricht ihrer Confession erhalten. In der confessionslosen oder religionslosen Schuleist dies nicht der Fall. Hier ist zweierlei möglich: entweder der Religionsunterrichtfehlt vollständig in dem Lectionsplan der Schule, wie dies in Holland der Fall ist, oderes wird ein gewißer allgemeiner Religionsunterricht ertheilt, welcher dasjenige ent-halten soll, was allen Bekenntnissen gemeinsam ist, wie es die Philanthropisch» wolltenund wie es im Anfang dieses Jahrhunderts in den nassauischen Schullehrerseminaren ver-sucht worden ist.

Es ist vor einigen Jahren über die Frage der Konfessionsschule mit großer Leb-haftigkeit und nicht ohne Uebertreibungen von beiden Seiten gestritten worden; dieBroschüren von Scheibert, Schwartz, Majunke auf der einen, die Aufsätze in Diester-wegs rheinischen Blättern und Lübens pädagogischem Jahresberichte auf der andernSeite führen jeden, der sich dafür interessirt, genügend in die Sache ein. Vom Rechts-standpuucte ist sie, so weit es sich um die preußische Gesetzgebung handelt, erschöpfendund abschließend behandelt worden. Mit dem Systemwechsel in der preußischen Unter-richsverwaltung und im Zusammenhänge mit den aufregenden und viel tiefer ein-greifenden Bewegungen auf dem Culturgebiete, welche sich an diesen knüpfen, hat dieseSpecialfrage an Bedeutung und Interesse verloren, andererseits aber auch ein ganzneues Licht erhalten. Es ist nämlich erst jetzt dem deutschen Volke klar vor Augen ge-stellt worden, was es mit den katholischen Konfessionsschule» für ein Bewenden hatte,welche Gefahr für das gesammte deutsche Volksleben in. ihrer Abgeschlossenheit lag undwie weit in vielen derselben die eigentliche Erziehungsaufgabe hinter der andern zu-rücktrat, der römischen Kirche, beziehungsweise dem Klerus fügsame Werkzeuge auszu-bilden.

Außerdem hat die Frage für die praktische Schulverwaltung infolge der Freizügig-keit und des ausgedehnten Gebrauchs, welcher von dieser gemacht worden ist, eine ganzandere Gestalt gewonnen. Wenn confessioncll gemischte Gegenden noch vor 40 Jahrendie Ausnahme bildeten, so sind sie jetzt nicht inehr selten und werden in wenigen Jahr-zehnten die Regel sein. So ist denn die Frage aus einer mehr theoretischen einewesentlich praktische geworden. Das Bedürfnis des Augenblickes hat paritätische Schulengeschaffen und die einen haben sich überzeugt, daß sie von ihnen zu viel gehofft, dieandern, daß sie zu viel gefürchtet haben.

Darüber sind jetzt mit einer verschwindend kleinen Ausnahme Staatsmänner undPädagogen einig, daß der Religionsunterricht, und zwar der confessionelle, einen wesent-lichen Theil des Volksschulunterrichtes bilden müße; mit großer Wärme hat dies bei-spielsweise im März 1875 ein hervorragender Führer der nationalliberalen Partei impreußischen Abgeordnetenhause, der Abgeordnete Miguel, ausgesprochen. Die Idee einesReligionsunterrichtes, welcher zugleich evangelisch, lutherisch und reformirt und katholischund jüdisch sei, wird kaum mehr Vertreter finden und der noch vor Jahren heftig bekämpfteSatz, daß ein solcher Religionsunterricht ganz subjectiv sein und den Standpunct desbezüglichen Lehrers widerspiegeln würde, dürfte heute kaum mehr bekämpft werden.