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1 (1876) A - Dänemark
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Confcssions- und Comiminalschulen.

der Beruf zuerkannt wird, die Kinderzur Ausübung aller christlichen und socialenTugenden vorzubereiten", und dessen zweiter Absatz spricht die an sich unverfänglichlautende Vorschrift aus:der Lehrer enthält sich, etwas zu lehren, zu thun oder zuerlauben, was gegen die der religiösen Ueberzeugungen der Dissidenten schuldige Achtungist." Aber die Folgen sind eingetreten und man darf sich nicht wundern, immer wiederStimmen der Klage und des Unmuths aus Holland darüber zu hören, daß dasChristenthum und die Confession der großen Mehrheit des Volks ihren Boden in deröffentlichen Volksschule verloren haben, und allein noch auf die Opferwilligkeit derPrivaten angewiesen sind, welche nunmehr ihre Confessionsschulen aus eigenen Mittelnzu erhalten haben. Jedoch ganz besonders muß es zum Nachdenken auffordern, wennman hört, daß einer der Hauptbeförderer der neuen Normen im Laufe der Zeit selbstdie Ueberzeugung von deren Unzuträglichkeit gewonnen habe. So lesen wir in derNationalzeitung 1875 Nr. 121 , Beilage, folgende Worte aus einer Rede Miguelsin der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses v. 12 . März 1875 :Das holländischeSystem der confessionslosen Schule, welches den Religionsunterricht durch Staatslehrerverbietet, aber vorschreibt, daß den Schulen Zeit und Freiheit gelassen wird, denReligionsunterricht nur von dem Geistlichen der betreffenden Confession zu erhalten,ist unter dem Ministerium Thorbeke eingeführt. Dieser große Staatsmann hatselbst nachher erkannt und mir mitgetheilt, daß hiedurch statt des confessionellen Friedens,den man erwartete, umgekehrt die confessionellen Gegensätze erheblich gesteigert wordenseien. Die Schüler, welche in der Schule von Religion nichts mehr hörten, wurdenentweder gegen dieselbe völlig gleichgültig oder, sofern sie eifrig die Unterrichtsstundenbei den betreffenden Geistlichen ihrer Confession besuchten, infolge des besondern Eifersderselben, sie vor confesstoneller Verblassung zu schützen, confessionell um so schroffer.Heute wird dies in'Holland sehr vielfach erkannt und das System hat wenig Freundemehr. Diese Erfahrung sollen wir uns zur Warnung dienen lassen." Will man alsoconfesstoneller Schroffheit entgegenarbeiten, so giebt es nicht leicht ein trügerischeresund gefährlicheres Mittel, als das Confessionelle von seinen: natürlichen Boden zuvertreiben und es in den Stand einer desto energischeren Nothwehr zu versetzen, wobeisich dann die Gegensätze desto schärfer ausprägen und überdem gerade dasjenige Alter,welches ganz vornehmlich davon frei gehalten werden sollte, vor der Zeit in die religiösePolemik hineingezvgen wird.

Nicht also bloß aus allgemeinen Principien, sondern zugleich durch Thatsachen be-lehrt, werden wir zu erkennen haben, daß es in jeder, auch in politischer Hinsicht einverantwortungsschweres Unternehmen ist, in Ländern und an Orten, wo keinerlei Noth-wendigkeit dazu vorhanden, seitens der Gesetzgebung und Verwaltung auf die Umwand-lung der Confcssions- in die Communalschule hinzuarbeiten, geschweige zu solcher zunöthigen. Fürwahr, es haben abstract - theoretische Sätze in den staatlichen und kirch-lichen Verhältnissen des Schadens genug schon angerichtet, daß man gerechtes Bedenkenhaben muß, ihnen auch noch die Schule, die Volksschule, welche das Experimentirenam wenigsten erträgt, auszuliefern. Wir verkennen nicht, daß es Umstände geben kann,wo jene Umwandlung von der Gerechtigkeit gefordert wird. Gemeinden, zumal vongeringerem Umfang und mit geringen Mitteln mag die Noth dazu treiben; Gemeinden,durch das Sectenwesen zerbröckelt, mögen nicht länger im Stande sein, den altenCharakter ihres Schulwesens aufrecht zu erhalten; möglich auch, die neuen, dasIndividuum und die Familie in wichtigen Lebensmomenten von der Kirche emancipi-renden Gesetze erzeugen uns in größern Städten eine Bevölkerung, die sich gegen einechristliche Unterweisung ihrer Jugend verwahrt; hier muß die Volksschule schon darum,weil jedes Kind, für dessen Bildung nicht sonstwie gesorgt ist, sie zu besuchen gezwungenwird, der Gewissensfreiheit Raum lassen, und können also besondere Schulen für solcheVerhältnisse zur Nothwendigkeit werden. Aber an und für sich spricht die Natur derDinge dafür, daß das religiöse Moment mit dem gesammten Gang des Unterrichts !und der Erziehung verbunden, kurz daß die Schule ebenso wie die Kirche mit dem