Druckschrift 
1 (1876) A - Dänemark
Entstehung
Seite
996
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W6 Confcssioiis- und Comimmalschnlcu.

gesellschaften aber freigestellt ist, aus ihren Mitteln Schulen für den Unterricht derJugend von bestimmten Glaubensbekenntnissen zu errichten und zu erhalten. (Gesetz v.25. Mai 1868, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältnis der Schulezur Kirche erlassen werden.)*) Die seitherigen Wirkungen dieses Gesetzes zu schildernmuß dem Artikel .Oesterreich" überlassen bleiben; hier jedoch ist erlaubt im allgemeinenzu bemerken, wie ein an sich freiheitlich lautender Grundsatz, je nachdem die Verhält-nisse, worauf er Anwendung findet, gestaltet sind, gerade den Minderheiten zum Nach-theil ausschlagen kann; denn diese nöthigt er, die Kosten der Communalschule mit zutragen, und wenn die letztere durch den Druck einer überwiegenden Mehrheit thatsächlichdennoch zu einer confessioncllen würde oder wird, dann wird die Minderheit, um diereligiöse Erziehung ihrer Jugend nicht zu gefährden, ihre eigene Schule beibehaltenoder durch die Erfahrung belehrt wieder aufrichten, also für beide Schulen zahlenmüssen.

Wir untersuchen jetzt die Ursachen nicht, welche von verschiedenen Seiten austreibend es dahin gebracht haben, daß die Volksschule mit in die Bewegungen des po-litischen Lebens hineingezogen wurde, aber an und für sich wird jeder, dem ihre eigen-tümliche Natur zum Bewußtsein gekommen ist, wünschen müßen, daß bei hieraussich nahelegenden Maßnahmen mit umsichtiger Schonung des Bestehenden und wesent-lich auch mit dem Gedanken an möglicherweise eintretende Folgen verfahren werde, dievon dem beabsichtigten Ziele weit abliegen. Man corrigirt leichter die verfehlten Para-graphen eines Strafgesetzbuches, als man der Verwirrung Meister wird, welche ausverfehlten Organisationen eines so schwer beweglichen und doch sensiblen Lebenskreises,wie es die Volksschule ist, hervorgeht.

Indessen sind nicht alle diejenigen Organisationen, durch welche die Schule ihremconfessionellen Boden entrückt wurde, als durch die politischen Umstände hauptsächlichveranlaßt zu betrachten. Es gab und giebt Motive dazu, welche in einer ganz anderenRegion entspringen. Man wünscht die Kinder von frühe an zur religiösen Verträg-lichkeit zu gewöhnen, sie sollen wie ein gemeinsames Vaterland so auch die gleiche Lern-heimat so frühe wie möglich haben; die theoretische Unterschätzung des Confessionellenverleitet zugleich zum Uebersehen seines Einflusses auf das Gesammtgcfühl einer Be-völkerung, auf die Lebensanschauungen, Gewöhnungen, auf die eoncrete Gestaltung desSittlichen im Volke, und so denkt man dem Bedürfnis mit einem das Allgemeinreligiöseentfaltenden Extract aus den Bekenntnissen zu genügen. Als Beispiel möge hier Nassaudienen mit seinem Edict v. 1817, worin als Zweck und Ziel der Elementarschule ge-nannt wurde: .die jedem Menschen im Staatsverhältnisse, ohne Unterschieddes Geschlechts, der Religion, des Standes und der künftigen Bestimmung nothwendigeallgemeine Bildung zu gewähren, um ihn dadurch zum Fortschreiten auf eine höhereStufe der Entwicklung geschickt zu machen." Demgemäß Communalschule, wie auchparitätisches Lehrerseminar, Einführung eines allgemeinen Religionsunterrichts durch alleClassen hindurch, welchem erst vom 5. Schuljahre an der confessionelle durch die eigenenGeistlichen zur Seite gehen , durfte, aber nicht mußte; doch ward an Orten mit ge-mischter Bevölkerung auf Anstellung von Lehrern verschiedener Confessionen Bedachtgenommen. Wie man aber jenen allgemeinen Rel. Unt. sich dachte, möge aus folgendenfür die jüngsten Abtheilungen gegebenen Anweisungen ersehen werden:Anleitung zurBeobachtung der eigenen Empfindungen und Gefühle, Erweckung des sittlichen und re-ligiösen Gefühls, sowohl durch Entwicklung der Wahrheiten und Aussprechen derselbenin Sentenzen und Sprüchen, als durch Erzählungen aus dein kindlichen Leben;" hernach:Gott, als Schöpfer, Erhalter, Gesetzgeber und Vater aller Menschen dargestellt inNatur, Lebeu und den Aussprüchen des Gewissens; Erzählungen aus der biblischenGeschichte und biographische Darstellung der frommen Männer des A. T." u. s. f. InSchulen gemischter Confession wurde dem Lehrer die Ertheilung jedes dogmatischen

Vgl. Mg. Kirchmblatt rc. 1674. S. 312 f.