Aussicht i» der Volksschule.
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schule bei weitem nicht allgemein — in Württemberg z. B. erst im Jahre 1730 in dieMädchenschule — eingeführt, und bestand, soweit es getrieben wurde, nur im soge-nannten „Schönschreiben" und in der Fertigkeit, Buchstaben abzumalen und Wörter ab-zuschreibcn. (Vgl. württ. Schulordnung v. 1559 und 1582. „So dann das Kind ziem-lich wohl lesen kann, sollen die Schulmeister alsdann dasselbe mit Schreiben unterrichtenund die Vorschriften in ein sonder Büchlein, so das Kind dazu haben soll, ihm ver-zeichnen, und sich befleißen, gute deutsche Buchstaben zu machen, und sollen darob halten,daß die Kinder zu ihren Schriften auch sondere Büchlein haben und dieselbenihnen mit Fleiß examiniren, was für Mangel an der Form der Buchstaben, Zusammen-setzung und Anhenkung derselben und dergleichen, ihnen tugendlich untersagen undfreundlich desselben berichten und wie es sich darin bessern soll, anzeigen und in solchen:Unterweilen die Hand führen.") Nur langsam vermochte sich die Volksschule über dieseniedrige Stufe zu erheben. (Man vergleiche z. B. noch das preuß. Gen.-Landschul-Rcglem. v. 12. Aug. 1763 K. 19 in Neigebaur, das Volksschulwesen in den preuß.Staaten 1834. Rönne I. S. 673 m 65. Einigen Fortschritt bezeichnet die württ.Schulordnung von 1782: „Denen, die im Schreiben sich bereits gefaßt haben, kannunterweilen etwas aus dem Gedruckten abzuschreiben oder von: Dictircu nachzuschreibenoder zuletzt auch aus eigenem Kopf etwa einen auswendig gelernten Spruch zu Papierzu bringen aufgcgeben werden, damit sie nicht nur nachzumalen, sondern sclbsten etwaszu schreiben lernen, wie dann auch wohl gethan, wenn sie von freien Stücken einenBrief an Eltern oder christliche Freunde mit guter Manier zu schreiben angehaltcn undihnen dazu die gehörige Anleitung, wie sie anzufangen und zu schließen haben, gegebenwird"). Aber mit der erfolgenden Entwicklung des Volksschnlwcsens und der Steigerungder Forderungen an die Bildung des Volks am Ende des 18. und im Anfang des19. Jahrhunderts mußte nun auch in natürlichen: Zusammenhang das Ziel des»Schreibens" in der Volksschule höher gesteckt und in der Fähigkeit schriftlicher Dar-stellung der Gedanken gesucht werden. Wozu hätte auch alle jene niedrige Hand- undFingerfertigkeit in: Hervorbringen von Buchstabenformen taugen sollen, wenn sie nichtirgendwie der Mittheilung geistiger Vorstellungen dienstbar wurde und in Verbindungmit der erstrebten deutschen Sprachbildung trat. Daher die entsprechende Steigerungder Aufgabe der Volksschule in den betreffenden Schulordnungen. (Vgl. z.- B. diewürtt. Schulordnung v. 1810, Z. 33: „Zu den Unterrichtsgegenständen der Volksschulegehört 3). deutscher Sprachunterricht, als Anleitung zun: richtigen Sprechen und Schrei-ben und zur Fertigkeit in: mündlichen und schriftlichen Ausdruck der Gedanken, theilsdurch einigen Unterricht in den nöthigstcn grammatikalischen Regeln, theils und haupt-sächlich durch mündliche- und schriftliche praktische Hebungen"; und die hessische Schul-verordnung v. 9. Jan. 1835 tz. 29 und 32: »Untcrrichtsgcgenstände — — 3) Schön-und Rechtschrciben mit Anwendung auf die im gemeinen Leben an: häufigsten vorkon:-mendcn schriftlichen Aufsätze. —. — Die Anleitung znm schriftlichen Gedanken-ausdruck, verbunden mit faßlichen Belehrungen über das Wichtigste aus der Sprach-lehre, muß wenigstens insoweit erfolgen, als solche zur Förderung der Sprachbildungund zun: Verständnis der Schriftsprache überhaupt, zu nützlicher SelbstbeschäftiguUg in-der Schule und zu einer einfachen und verständlichen Abfassung der in: gemeinen Lebenau: häufigsten verkommenden Aufsätze und Ausfertigungen unentbehrlich ist.") Eben-dauut war aber der Anstoß zur Verfolgung eines neuen Bildungszicls für die Volks-schule gegeben, mit der auch mancherlei Irrwege und extreme Bestrebungen nicht fehlenkonnten. Man begann mit den sogenannten „Stilübnngen" sich das Ziel nach Stoffund Form bald zu hoch, bald falsch zu stecken und schlug für Erreichung desselben sehrverkehrte Wege ein, während in: ganzen und großen die Leistungen den sublimen Er-wartungen und den: Aufwand der Kraft nichts weniger als entsprachen. Es konnteauf diese Weise ein Rückschlag nicht ausblciben, den Rudolf v. Raumer in der Ge-schichte der Pädagogik seines Vaters Karl v. Raumer 111., 2 (1852) bezeichnet, sowi-in Verbindung mit seinen sonstigen Ansichten über deutschen Sprachunterricht PH. Wacker