Abendmahl.
Aberglaube.
ll
Thcil des Lehrer- und Schülerberufs, als eine zwar ernste und heilige, aber auchnatürliche' und leichte Pflicht heraus. Wo ein echt christlicher Geist in der Schulewaltet und Lehrer und Schüler ihr mit ganzein Herzen angehoren, da wird es für denEinzelnen einer äußern Nöthigung gar nicht bedürfen, sein eigenes Verlangen wird ihnzum gemeinsamen Genuß des hl. Mahles hinziehen.
Gegenüber der Behauptung, daß durch die von der Schule veranstaltete Abend-mahlsfeier Lehrer und Schüler verhindert werden, mit ihren Familien und nächstenAngehörigen zum Tische des Herrn zu gehen, ist besonders darauf hinzuweisen, wieleicht die Feier des hl. Abendmahls in der Familie mit der in der Schule vereinigtwerden, oder auch neben dieser bestehen kann. In Darmstadt äst die öffentliche Com-munion des Gymnasiums mit der Confirmation und dein ersten Abendmahlsgenusseder jnngern Schüler verbunden, und es betheiligen sich daran nicht nur die Eltern derNenconfirinirten, sondern auch andere, der Schule mehr oder weniger nahestehendePersonen (s. H. Palmer, religiöse Borträge beim Gymn.-Gottesdienste in Darinst.S. XVI.). Anderwärts Pflegen wenigstens die Lehrerfrauen sich der Schulfeier an-znschlicßcn und mit ihren Männern zusammen zum Abendmahle zu gehen. Ueberdieskann aber das Recht der Familie noch dadurch gewahrt werden, daß die Schule ihreöffentliche Abcndmahlsfeicr nicht allzu oft wiederholt und so den Eltern der SchülerRaum läßt, mit diesen noch für sich das hl. Mahl zu genießen. Da wo der größereTheil der Schüler in der Familie lebt, dürfte für die Schule jährlich eine einmaligeallgemeine Abcndmahlsfeier, an Pensionaten und dergleichen Anstalten, wo die über-wiegende Mehrzahl aus auswärtigen Zöglingen besteht, eine zweimalige zu veranstaltensein. — Selbstverständlich ist's, daß die Abendmahlsfeier ebenso wie die ihr voraus-gehende Beichte in der Kirche abgchaltcn wird; dagegen erscheint es als ganz zweck-mäßig, wenn in der Schule vorher eine vorbereitende Ansprache an die Schüler ge-richtet wird, in welcher die jedesmaligen religiösen Bedürfnisse der Schüler besondereBerücksichtigung finden. (S. die Rechtfertigung und Empfehlung dieser Sitte beiSchräder, Erziehnngs- und Unterrichtslehre. 2. Anfl. S. 330). Vergl. Schul-gottesdienst. I)r. Wcidcmann.
Abendmahl, s. Confirmation und Abendmahl.
Abendschnle, s. Fortbildungsschule.
Aberstlaiibc — ist eine Krankheit des Glaubens, deren Ursachen, Sitz und Kenn-zeichen so verschiedenartig sind, daß es unmöglich wird, sic kurz zu definircn, undsicherer erscheint, anstatt die Abstraction eines allgemeinen Begriffes zu geben,*) die imgewöhnlichen Leben sich darbietcnden wichtigeren Krankheitsbilder aufznzeigcn. — JeneKrankheit kommt in allen Schichten des inenschlichen Bewußtseins vor. So in der dersinnlichen Warnehmung, indem ein Siiinenschein für die Wirklichkeit gehalten wird —die Sonne ein goldener Teller, der Mann im Blonde: es fehlt hier an der Corrccturdes einen Sinnes durch die andern und an der Regulirnng der sinnlichen Wariiehmungdurch den Verstand, ohne dessen Hinzntritt jene nicht berechtigt ist, Urtheile über das
*) Definitionen von Reinhard: religiöser Aberglaube — der Fehler, wo man sich bei derErkenntnis »nd Verehrung Gottes nicht nach den Gesetzen der Vernunft, sondern »ach vermeint-lichen Erfahrungen und Eingebungen der Phantasie richtet; physischer A. — wo man sich bei derBeurtheilnng und dem Gebrauch der natürlichen Ursachen, denen man einen Einfluß auf unserSchicksal zutraut, nicht nach den Gesetzen der Vernunft, sondern bloß nach vermeinten Erfahrungenund den Eingebungen der Phantasie richtet. Röhr: — Glaube an etwas Ucbersinnliches ohnehinreichende innere Grunde und nur auf die äußere Auctorität gestützt. Ammon: — ein ver-kehrtes Urthcil über den Causalzusammenhang der Dinge nach einer mystischen Ansicht der unsicht-baren Welt. Nitzsch: — gesetzwidrige Zersetzung und Vermischung der Grunderkenntnisse desGeistes von Gott und Welt mit den Thatsachcn des sinnlichen Bewußtseins. S. d. Artikel Aber-glaube von Tholuk in Herzogs Encyklopädie. Ferner: Pflei derer: — falsche Beziehung desSinnlichen auf ein Uebersinnliches. Palmer: — die Zersplitterung der Einheit Gottes und seinesWirkens, und die Losreißung des Religiösen vom Sittlichen. S- Geistliches und Weltliches S. 85 f.