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9 (1873) Spanien - Vives
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Südamerica.

welche 10 Dienstjahre hinter sich haben, vorausgesetzt daß sie die übrigen Bedingungenerfüllen und sich verpflichten, Doctoren zu werden. Die Amtsversammlung (sunta),welche den Namen OonxrsAayao äos Lentos führt, hat zu ihrer hauptsächlichsten Auf-gabe, über den guten Fortgang des Unterrichts zu Wachen und der Regierung die Reformenvorzuschlagen, welche durch die Erfahrung angezcigt scheinen. Die Functionen des Direk-tors beziehen sich mehr auf das Gebiet der Verwaltung und der Disciplin. DieRcchtsfacultät zu Sao Paulo genoß lange Zeit hindurch einen größeren Ruf als dievon Recife; im I. 1870 jedoch zählte sie nur 24 glumuos (so heißen die immatriculirtenStudenten), während in Recife die Zahl der Jnscriptionen bis ans 443 stieg.*)

d) Mcdicinische Facultäten. Aus demselben Grunde wie für die juristischenFacultäten gicbt es in Bahia Vorbereitungscurse (aulas monoros), welche ganz nach denendes eollessio äe koäro II. eingerichtet sind: die Curse an der eigentlichen Facultät heißenaulas mas eres. Die Facultäten in Bahia und in Rio sind durch ein Decret vom 29. April1865 reorganisirt worden. Die Studien umfassen 6 Jahre und sind folgendermaßeneingetheilt: 1. Jahr: Physik, Botanik, Zoologie, beschreibende Anatomie; 2. Jahr: Chemieund Mineralogie, beschreibende Anatomie, Physiologie; 3. Jahr: organische Chemie, all-gemeine Pathologie, äußerliche Pathologie, äußerliche Klinik; 4. Jahr: allgemeine Anatomieund Pathologie, innerliche Pathologie, topographische Anatomie und anatomische Hebungen,äußerliche Klinik; 5. Jahr: theoretische und praktische Pharmacie, ülatsria msäioa undTherapie, Geburtshülfe, innerliche Klinik; 6. Jahr: Hygiene und Geschichte der Medicin,gerichtliche Medicin und Toxikologie, innerliche Klinik. Für die Pharmaccuten und Ge-burtshelfer giebt es ein besonderes Programm, welches für jene 3, für diese 2 Jahre um-faßt: die Zöglinge besuchen übrigens die gewöhnlichen Vorlesungen an der Facultät.Außer den Hospitälern (welche in Brasilien im allgemeinen sehr gut eingerichtet sind)stehen den Studirenden ein chemisches Laboratorium, ein botanischer Garten, physikalischeund naturgeschichtliche Cabinete, Sammlungen von Drogucn für die mutorm mväiou undvon chirurgischen Instrumenten zu Gebote; dazu eine pharmaceutische Officin und einanatomisches Theater mit Präparirsälen. Das Professorcncollcgium ist organisirt wie inden Rechtsfacultäten. Der Director muß Arzt sein. Die znr Immatrikulation sichMeldenden haben sich einem Aufnahmsexamcn zu unterziehen, welches für die Pharmaceutenund Geburtshelfer einfacher ist als für die andern: unter 16 Jahren wird keiner ausge-nommen. Personen weiblichen Geschlechts werden zu den geburtshilflichen Vorlesungenzugelasscn, aber sie müßen 21 Jahre alt sein. Das Diplom eines lmelmrol vom eoUexioäe ksäro II. dispcnsirt vom Aufnahmsexamen: auch die andern Dispensationen sind ganzdie gleichen wie bei den Rechtsfacultäten. Die Professuren werden besetzt durch einenConcurs unter allen oxpositorss (Adjuncten); doch können auch andere Doctoren derMedicin concurrircn auf ein Gesuch bei der Regierung. Die Stellen der Oppositoroswerden den Preisträgern eines Concurses unter Doctoren der Medicin zu Theil, aufPräsentation von Seiten der eoiiAre^äo u. s. f. Doctoren, welche im Auslande promovirthaben, können sich habilitiren, allein die Formalitäten, welche man dabei zu erfüllen, unddie Schwierigkeiten, welche man zu überwinden hatte, waren der Art, daß diese Bestim-mung des Gesetzes in der That nur illusorisch erschien, und zwar um so mehr, als hierdie Facultäten der Controle der höheren Behörde gänzlich entzogen sind.**) Eineerwähnenswerthe Bestimmung ist folgende: alle 5 Jahre hat die Facultät der Negierungeinen Professor vorzuschlagen, dem die Ausführung bestimmter wissenschaftlicher Unter-suchungen, oder das Studium der besten Methoden und Einrichtungen an den berühmtestenausländischen Universitäten zu übertragen ist. Besoldungen: der Direktor erhält

*) Nach äußerlichen Merkmalen wollen wir übrigens nicht urtheilen: im selben Jahre 1870haben in Recife 116 Studenten wegen zahlreicher Versäumnisse ihre Jahrcsprüfung nicht machendürfen und damit das Studienjahr verloren.

**) Wappäus a. a. O. S. 1526.