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9 (1873) Spanien - Vives
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Vaterlandsliebe.

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Einzelnen zu seiner Nation?" Aber Boden und Volk gehören doch wesentlich zusammen,und darum behält doch Reinhard Recht, mit dessen schlichten Worten wir das bisherAuscinandergcschtc zusammcnfassen können (System der christl. Moral, I, S. 709):Unser Herz empfindet Liebe gegen das Land, in welchem wir geboren und erzogensind, und gegen das Volk, zu welchem wir gehören; beide Arten von Empfindungenfaßt man unter dem Namen der Vaterlandsliebe zusammen." Aber noch ein drittesMoment muß zu diesen beiden hinzukommcn, und zwar eben dasjenige, welches vonder abstract moralischen Auffassung der Vaterlandsliebe als das den Begriff derselbenallein constituirende aufgefaßt worden ist. Auf der Naturbasis des auf dem Bodeneiner gemeinsamen Heimat und auf gemeinsamer Abstammung ruhenden Volksthumsbildet sich die sittliche Gemeinschaft des Staates, und zum vollen Begriff derVaterlandsliebe gehört darum endlich auch die Liebe zu dem staatlichen Leben und zuden staatlichen Ordnungen des Landes und Volkes, welchem wir angehörcn.Sobaldder Einzelne sich in seiner Angehörigkeit an sein Volk zugleich seiner Angehörigkeit andas staatliche Gemeinwesen desselben bewußt wird, steigt seine Vaterlandsliebehöher hinauf und wird Liebe zu dem heimatlichen Staatslebeu. Die Liebe zu dem

heimischen Boden erlischt damit nicht, aber in dem Bewußtsein der Volksgenossen als

Staatsbürger ist diese eigenthümlich bestimmte, materiell physische Basis ihrer Existenz,diese ihre eigenthümliche, äußere Sphäre als etwas gesetzt, was für sie, wie sic von

Natur eigenthümlich organisirt find, eine wesentliche Bedingung ihrer

normalen moralischen Entwicklung (ihres wahrhaft menschlichen Gedeihens)ausmacht, und damit zugleich als absolut heilig und unantastbar. Von diesem Be-wußtsein um die moralische Beziehung und Bedeutung des heimischen Bodens schlecht-hin durchdrungen, ist die Liebe zu diesem die wahre Vaterlandsliebe. Diese kann des-halb nur da Vorkommen, wo das Volk bereits zum Staate herangcreift ist, und nur indem Maße, in welchem dies geschehen ist; im Staate aber ist sie die politische Gruud-tugend" (Rothe a. a. O. II, S. 433 f.). Auch unser vaterländisches Staatslebenlieben wir zunächst darum, weil es das unseres Vaterlandes ist. Entwickelt sich aberdiese natürliche Liebe zu ethischer Klarheit, so hängt sie mit bestimmtem Bewußtseindem staatlichen Gemeinwesen des Vaterlandes an, weil und insofern in demselben daseigenthümliche Wesen unseres Volkes zur Entfaltung und Darstellung kommt. Sie ziehtihm dann nicht die staatlichen Einrichtungen anderer Völker vor, sobald sie, wie trefflichsie auch an sich sein mögen, doch eben nur diesen Völkern und nicht dem unfern homogensind; auf der andern Seite aber haftet sie nicht blind und träg au den Zuständen desvaterländischen Gemeinwesens, wie diese einmal factisch geworden sind, sondern sie istfür alle Aenderungen empfänglich, durch welche das eigenthümliche Wesen unseres Volkesseinen vollkommenen Ausdruck findet, und sucht solche Verbesserungen selbstthätig zufördern. Darum aber bedarf auch die Vaterlandsliebe zu ihrer sittlichen Vollendungeines Staatslebcnö, in welchem jeder Staatsangehörige das Recht und die Pflicht hat,an der Erhaltung und Förderung desselben in seinem Thcile selbstthätig Autheil zunehmen, und darauf beruht die Berechtigung der Behauptung von Rothe (a. a. O.,1. Ausg., III. S. 1005):Diese Vaterlandsliebe kann ihre volle Intensität natürlichnur im constitutioneilen Staate erreichen, in welchem das Leben des Staates zugleichdas eigene Leben des einzelnen Bürgers ist, weil wesentlich zugleich ein Vorgang inseinem eigenen Selbstbcwußtsein und überhaupt rn seiner eigenen Persönlichkeit. Dieconstitutiouelle Vaterlandsliebe ist deshalb auch die am meisten unüberwindlicheStärke des Staates nach außen hin."

Nach diesem allen können wir zusammcnfasscnd sagen:Die Vaterlandsliebeim vollen Sinne des Wortes ist die physisch-ethische Anhänglichkeit andas mit unserem heimatlichen Boden und unserem natürlichen Volks-tum verwachsene staatliche Gemeinwesen, welchem wir angehören."Die vaterländische Religion, Sitte, Kunst und Wissenschaft sind von dem weiten Begriff,