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Urteilskraft.
ren Gcsichtspuncte aus zusamuiciizufaffen und so zu Principien und Ideen und zurhöchsten Idee der Gottheit, als dem letzten Princip der Dinge, aufzustcigen: so ist klar,daß das Urtheil beiden Gebieten angehört. Denn das Urtheilen ist ebenso ein Unter-scheiden dessen, wa§ doch auch zu einer lebendigen Einheit verbunden ist, und umgekehrtein Verbinden des Unterschiedenen zur Einheit, welche sich schon in der Verbindung dereinzelnen Merkmale zum Begriffe darstellt und bei Verbindungen mehrerer Begriffe zueinem Unheil, sowie beim Bilden von Urtheilsrcihen besonders deutlich hcrvortritt. So-nach kann man die Vorbereitung eines Urtheils, gleichsam die Herbeischaffung des Materialsfür dasselbe, dem Verstände, die eigentliche Fällung des Urtheils aber und die zusammen-gesetzteren Operationen, das Schließen, Beweisen rc. der Vernunft zuweisen, wie diesnamentlich bei Hegel der Fall ist.
Wird hingegen, wie bei Hcrbart und den neuern Psychologen, die Vernunft als dieFähigkeit aufgefaßt, Gründe und Gegengründe gleichmäßig zu vernehmen und sich nachden überwiegenden unter ihnen, je nachdem eS auf das Denken oder Handeln ankommt,zu entscheiden oder zu entschließen, Verstand dagegen als die Fähigkeit bezeichnet, Begriffeder Beschaffenheit und den Verhältnissen des durch sie Gedachten gemäß zu bilden undzu verknüpfen, so kann die Urtheilskraft nur als ein Theil der Verstandesthätigkeit angesehenwerden, da das Bilden von Begriffen ein Verknüpfen von verschiedenen Merkmalen zurEinheit, das Urtheilen aber so viel ist, als Begriffe ihrem Verhältnisse gemäß verbinden,und das Schließen auch in einer Verknüpfung von Begriffen, nur in einerv ermittelten, besteht.
Es giebt aber allerdings eine Art des Urtheilens, das sogen, praktische Urtheilen,welches auch nach dieser Auffassung der Seelenvermögen der Vernunft anheimfällt. Manversteht darunter jede Art von Beurtheilung und Werth gebung, mag sie sich aufdas Wahre und Falsche, oder auf das Gute und Böse, das Rechte und Unrechte, dasSchuldig und Nichtschuldig, das Schöne und Häßliche, oder welchen Gegensatz sonstbeziehen. In allen diesen Fällen findet entweder ein Anerkennen oder ein Verwerfen,immer aber eine Wahl zwischen Entgegengesetztem statt. Diese Beurteilungen gehörenmit der Ueberlegung, deren Ergebnis sie sind, und der Entscheidung oder Entschließung,die ihnen folgen, nicht sowohl dem Erkenntnisvermögen, als vielmehr der Willensthätigkeitan, welche durch Gründe der Vernunft geleitet wird und dann eben eine vernünftige heißt.
Eigentümlich ist die Stellung, welche die Urtheilskraft im Kant'schen System ein-nimmt. Nach Kant ist die Urtheilskraft das Vermögen, das Besondere als enthaltenunter dem Allgemeinen zu denken und die empirische Mannigfaltigkeit der Natur aufein übersinnliches transscendentales Princip zu beziehen, welches den Grund der Einheitdes Mannigfaltigen in sich schließt. Dieses Princip ist die Zweckmäßigkeit der Natur.
/ Insofern nun die Urtheilskraft die Dinge unter diesen Begriff subsumirt, gehört sie dertheoretischen oder reinen Vernunft an und ist wesentlich Verstandesthätigkeit. Da aberdie Vorstellung der Zweckmäßigkeit und jede Verwirklichung eines Zweckes mit Lust ver-bunden ist, so enthält die Urtheilskraft auch zugleich die Gesetze der Lust oder Unlust,wodurch sie in das Gebiet der praktischen Vernunft hinübergreift. So wird bei Kantdie Urtheilskraft zum Mittelglied zwischen dem Erkenntnisvermögen und dem Begehrungs-vermögen, oder zwischen dem Verstände, als dem Vermögen des Denkens durch Begriffe,und der Vernunft, als dem Vermögen der leitenden Principien des Handelns. TieZweckmäßigkeit, über welche die Urtheilskraft zu entscheiden hat, ist sowohl die ästhetische,welche den Dingen nach unserer subjektiven Auffassung beigelegt wird, als auch die teleo-logische, welche sich auf das Verhältnis der Dinge unter sich selbst bezieht. Jeneentfaltet sich in den Begriffen des Schönen und des Erhabenen, diese ist entwedereine äußere, zufällige, oder eine innere, im Organismus der Dinge bedingte, noth-wendige. Die gesammte Vernunftkritik Kants theilt sich hiernach in die dreifache Unter-suchung: Kritik der reinen (erkennenden) Vernunft, der praktischen Vernunft und derUrtheilskraft. Die spätere Philosophie hat den Kant'schen Schematismus fallen lassenund die im Denken sich manifestirende Urtheilskraft einfach dem Erkenntnisvermögen ein-