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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Unterrichtszeit.

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namentlich diese Prüfungen nicht regelmäßig von den Rathen der Aufsichtsbehörde abgc-haltcn, die dieselbe immer mehr und ausschließlich benutzen, sich Einsicht in die Leistungender Schule zu verschaffen, die auf diesem Wege doch kaum anders als mangelhaft seinkann, und einen Druck ans dieselben auszuüben, und die Prüfung in einer Weise be-handeln, daß der prüfende Lehrer dem Commissarins gegenüber oft ganz zurücktritt, sodaß das Abiturientenexamcn immer mehr für Lehrer und Schüler der alleinige Zweck desLehrens und Lernens wird: so würde namentlich in den obersten Elasten Zeit undGelegenheit zu wirklich freier Selbstbcthätigung übrig bleiben, cs würde das Vertrauendes Lehrers zu ihrem Segen, und damit auch die Lust und Freudigkeit dcS Schülersan derselben zurückkehren. Jetzt ist leider das Gcgcnthcil der Fall. Schulr. Hofsmannfindet mit Recht (Zeitschr. f. Gymnasialwescn. XXII. 17) ,dcn Hauptgrund für diemit immer größerer Stärke auftretendcn Klagen, daß das Privatstudium, wie noch nie,darniedcrlicge und der rechte Sinn für die Wissenschaften immer mehr verschwinde,"darin, daß unsre öffentlichen Schulen, ohne cs zu können, alles in allem sein wollen,und es so den Eltern, welche auf die Benutzung des auch auf ihre Kosten eingerichtetenöffentlichen Unterrichts nicht ganz verzichten wollen, unmöglich machen, besondere Be-gabung ihrer Kinder, wie es sich gebührt, zu pflegen und auszubildcn." Die Lehrerwollen es nicht wagen, den Schülern eine irgend erhebliche Muße zu freier Thätigkeitzu gewähren, ohne sie regelmäßig zu controlircn; selbst sogenannte Privatstudien, diefreilich den Namen nicht entfernt verdienen, werden alle 14 Tage oder 4 Wochen rcvidirtund doch wäre Gelegenheit genug, sich davon zu überzeugen, wie wenig bei einer solchenunaufhörlichen Beaufsichtigung heranskommt und wie daneben der Schmuggclhandcl nurum so inehr blüht. Allerdings wird es im allgemeinen bedenklich sein, dieGesammt-heit der Schüler gar zu lange sich selbst zu überlasten, ihnen länger zusammenhängendeZeiträume freizugebcn, die von ihnen zu Epcessen misbraucht werden könnten, eben sowenig darf man die Wirksamkeit einer eindringlichen Unterweisung durch die vivu voxdes Lehrers zu gering anschlagen; und darum wird das gewöhnliche Maß von 3032Stunden, wo nicht andere Hindernisse oder spcciclle Verhältnisse den: entgegcnstehen, undzwar 4 Vormittags- und 2 Nachmittagsstundcn im allgemeinen als das angemessensteangesehen werden können, wenn nur nicht neben diesen eine umfangreiche, häusliche,obligatorische Beschäftigung hcrgeht, sondern mehr darauf gehalten wird, namentlich inoberen Elasten, den Sinn für freie Selbstbeschäftigung zn wecken. Wenn aber sonstigeVerhältnisse es dringend fordern sollten, so würde dies Maß auch unbeschadet der zuerzielenden Bildung auf 2428 Stunden herabgesetzt werden können. Es versteht sich,daß diese Verminderung nicht ausschließlich oder vorzugsweise eine Elaste der Unter-richtsgegcnstände, etwa die alten Sprachen oder die mathematische Wissenschaft alleintreffen dürfte, sondern gleichmäßig verthcilt sein müßte. Zugleich müßte freilich derMaßstab der Ansprüche in den einzelnen Disciplincn, welcher jetzt an jeden Abiturientengelegt wird, vermindert, dagegen an die freie PrivatthLtigkcit, je nach der Indivi-dualität des Einzelnen, ein größerer Anspruch gemacht werden.*)

lieber die Tageszeit der 3032 Stunden wird man im allgemeinen bald einigwerden. Fielen früher gewöhnlich auf Vormittag und Nachmittag je 3 Stunden, so istes jetzt, wo die Mittagsstunde selten mit dem astronomischen Mittag zusammcnfälltziemlich allgemein Angeführt, 4 Stunden auf den Vormittag, im Sommer von 711,im Winter von 812, und 2 Stunden auf den Nachmittag, von 24 zu legen. EinenUcbelstand verursachen für den Winter die facultativcn Ilnterrichtsgegcnständc, namentlichdas Singen und Zeichnen. Sind beide Wohl organisiert, so daß die Schüler in ihnennach ihrer Befähigung in mehreren Elasten, die nicht mit den Schulclasscn übcreinstimmen,

*) Wir verweisen auf den Art. Maturitätsprüfung im sechsten Bande dieser Encyklopädie,besonders S. 486492, und bekennen uns zu der Ansicht, dasi, wenn man die dort gemachtenVorschläge ausführcn wollte, unter anderem auch die oben beklagten Ncbelstände sich heben würden.

Die Red.