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Unterrichtszeit.
lcnburg (IV. 640) 32, in Meiningen (VII. 533) und Nassau (V. 69) sogar 32—34in Sachsen in den unteren Classcn 26 —28, in den mittleren und oberen 30 — 32(VII. 479); in manchen Realschulen steigt die Anzahl aber noch bedeutend höher, so inder städtischen Gewerbeschule in Berlin in I. bis auf 37 Stunden (Wiese, S. 29). —Als der österr. Organisationscntwurf im Jahre 1849 erschien, glaubte sich die Behördemit dem Hinweise darauf, daß „die Schüler der 4. Normalclasse seit langem sogarwöchentlich 30 Schulstunden" hätten (S. 8), darüber rechtfertigen zu müßen, daß siedie Anzahl der Lehrstunden erhöhe. Dem gegenüber sprach Mützel (Zeitschr. f. Gymn.IV. 22) die Erwartung aus, daß es allmählich möglich sein werde, indem sich dasPublicum daran gewöhnen und Mittel und Zweck in richtiges Verhältnis bringen werde,die Zahl der Unterrichtsstunden bis auf 28 und 30 zu erhöhen. Andrerseits hatte Roth,um die Uebcrbürdung der Bayerischen Schüler mit einer zu großen Anzahl von Unter-richtsstunden zu verhindern, eine Herabsetzung der Stunden ans die obige geringere Zahlfür Bayern befürwortet. So oft freilich jemand in den letzten 20 Jahren über diemethodische Behandlung eines speciellen Unterrichtsgegenstandes gesprochen oder geschriebenhat, so oft ist auch von ihm die Anforderung einer Vermehrung der Stundenzahl fürdieses Fach gestellt worden, sei cs, daß er eine Verminderung der Unterrichtsstunden,die andern Fächern zugewiescn waren, oder eine Vermehrung der Unterrichtszeit im allge-meinen verlangte. Erst in der neuesten Zeit ist von Berlin aus, wo verschiedene, ein-flußreiche Stimmen den Nachmittagsunterricht beseitigt zu sehen wünschen, eine Frage,auf deren Erörterung weiter unten eingegangen werden muß, eine Verminderung derLehrstunden in Aussicht genommen worden. Es ist nun nicht Zu leugnen, daß eineAnzahl von 30 oder 32 obligaten Lehrstunden keine Uebcrbürdung der Schüler invol-vircn würde, wenn nicht für dieselben zugleich eine sehr ausgedehnte, häusliche Arbeitbeansprucht, sondern dem freien, selbständigen Privatfleiß ein angemessener Spielraumgelassen würde. Wie sehr aber auch die Behörden durch Verfügungen dagegen ankämpfen,die Schüler in dieser Weise zu überbürden, so bleiben diese Bemühungen doch größten-theils erfolglos, so lange in der Schlußprüfung ein so ausgedehntes, detaillirtcs, gedächt-nismäßiges Wissen in den verschiedensten Unterrichtsfächern verlangt wird. Auf dieseWeise wird aber die Zahl von 30 Lehrstunden mit den sic begleitenden, ausgedehnten, häus-lichen Arbeiten für den fleißigen und ordentlichen Schüler, der dieselben gewissenhaft undselbständig lösen will, wenn er nicht eine besondere Begabung hat, so erschöpfend, daßihm zu seinem Privatstudium wenig oder gar keine Zeit übrig bleibt, und gerade amwenigsten da, wo man sie ihn: am meisten wünschen möchte und die besten Früchte derselbensehen würde, wo Privatstudicn zu einer Uebcrleitung zu den freien akademischen Studiendienen sollten, nemlich in dem letzten Jahre der Prima. Damit verträgt es sich sehrwohl, wenn von andrer Seite geklagt wird, die Schüler arbeiteten nicht zu viel, sondernzu wenig. Denn für die trägen und vergnügungssüchtigen Schüler wird durch allerhandHülfsmittel in den zahlreichen Präparationen und Uebcrsetzungen, durch gegenseitigesAbschreiben, durch Annahme von Hauslehrern oder Privatunterricht vor den Versetzungenu. s. w. die Arbeit so weit erleichtert, daß der Nutzen der Aufgaben ihnen doch zu einemguten Thcil verloren geht und das Erlernte eben nur in einem während der kurzenZeit der Prüfung aufweisbaren Stoffe besteht. Wie wenig Werth cs aber für dieeigentliche Bildung hat, allen Nachdruck auf die Prüfung zu legen, und wie es möglichwird, solchen Anforderungen durch mechanisches Abrichten uä Iroe zu genügen, daslehren die Vorbereitungsanstalten zum Officiersexamen und ebenso die jetzt fast aus-nahmslos benutzten Repetitorien für die juristische Prüfung zur Genüge. Würden dieallgemeinen Ansprüche in der Abiturientenprüfung, nicht gerade vermindert, aber nicht mitgleicher Strenge für alle Unterrichtsfächer und in allen einzelnen Puncten fcstgchalten,betrachtete man die Anforderungen des Reglements, wie es die Circ.-Verf. v. 24. Oct. 1837ausspricht, als das „ideelle Ziel," welches sich Lehrer und Schüler zu stecken haben,nicht aber als den Maßstab, der an jeden Abiturienten angelegt werden muß, würden