Unterrichtszeit.
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wird die nachträgliche Controlc der Arbeiten, mit denen diese Abteilungen beschäftigtsind, einen so ausgedehnten Raum von der eigentlichen Unterrichtszeit in Anspruchnehmen, daß auch hierdurch die znm Unterricht selbst bestimmte Zeit erheblich verkürztwird. Besonders bedenklich erscheint die nngctheilte Schule für die Anfangsclasse, welcheeine solche Beschäftigung fast noch gar nicht gestattet, eine specielle Einwirkung undlebendige Anregung seitens des Lehrers erfordert. In der ungeteilten Schule werdensie notwendig daran gewöhnt, eine längere Zeit unthätig und für sich hinbrütcnd stillzu sitzen, eine Gewohnheit, die mit den bedenklichsten sittlichen und geistigen Gefahrenderart verbunden ist, daß ein solcher Aufenthalt in der Schule das geistig träge Kind inseinen Träumen bestärkt, für das geweckte zu allerhand Ungezogenheit und Unfug, dessenSchuld dann die Schule trägt, die Versuchung bietet, jedenfalls aber nicht geeignetist, den Schülern Lust und Freude am Schullebcn einzuflößcn, sondern ihm diese Zeitzur ärgsten Pein macht. Aber auch für die spätere Altersstufe gilt, worauf Goltzsch(S. 29) aufmerksam macht, daß unter den Verhältnissen einer einclassigen Schule voneinem stetigen Fortschritte, von einem, wenn auch langsam, aber doch sichtbaren Wachsender Fertigkeit und Kenntnis nicht die Rede sei, daß im Gcgentheil sich „Lehrer undSchüler je nach dem Bedürfnisse der Einzelnen oder Meisten hin- und herbcwegen."Und doch besteht gerade darin, daß das Kind seine Kraft zunchmen, den Kreis seinerKenntnisse sich erweitern sieht, daß cs einen, wenn auch noch so kleinen, doch sicht-baren Fortschritt gewart, ein Hauptrciz znm Weitcrlcrnen, und zwar nicht bloß fürden Schüler, sondern auch für den Lehrer selbst. — Die Mangelhaftigkeit des Unter-richtes in einclassigen Schulen wird, wie Goltzsch richtig bemerkt, um so größer sein,als die angehenden Lehrer zwar ausführlich darüber unterrichtet werden, wie der einzelneLehrstoff didaktisch und methodisch zu verarbeiten sei, aber nicht, wie sic ihre Schulecinzurichtcn haben, damit die Masse der Kinder von den verschiedensten Altersstufenzweckmäßig beschäftigt und jedes einzelne, soweit cS nicht die unmittelbare Anregung desUnterrichtes genießt, passend geübt werde. So spricht sich auch Flashar (s. d. Art. Ele-mentarschule S. 100) entschieden für die Einrichtung der Halbtagsschule aus. Aller-dings muß die geringere Unterrichtszeit tüchtig benutzt, d. h. der Schüler zu lebhafter,geistiger Thätigkeit angchalten werden; dies läßt sich aber leichter von dem Lehrererwarten, wenn er sich ganz allein dem Unterrichtsgegcnstande und den vor ihm sitzendenSchülern zuwendcn kann, als wenn er gcnöthigt ist, auch den andern Abteilungen einemehr oder weniger beaufsichtigende Thätigkeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Dagegenbetrachtet Goltzsch, indem er (S. 46) auf eine besonders lebendige, freiwillige, häuslicheThätigkeit für die Zwecke der Schule rechnet, die Verhältnisse in einem zu idealen Lichteund geht zu weit, wenn er die Herabsetzung der Unterrichtszeit auf je 3, ja im Sommerauf je 2 tägliche Stunden, nicht etwa „dem Uebelstande des Unterrichts in der unge-teilten Dorfschule gegenüber als Anskunftsmittel und erträglichen Nothbehelf" ange-sehen wissen will, sondern überhaupt für völlig ausreichend hält. In dieser Beziehunghat Dörtenbach a. a- O. ebensowohl die Angriffe gegen Goltzsch, als auch die gepriesenenVortheile der Halbtagsschule auf das richtige Maß zurückgcführt. Wo daher die Anzahlder Schüler und die Verhältnisse der Schulgemeinde eine Anstellung zweier Lehrer unddamit zugleich die Theilnng der Schule in getrennte Elasten thcils fordern, thcils ge-statten, wird eine Unterrichtszeit von 5—6 täglichen Lehrstunden als die normale festge-halten werden müßen.
Was nun die sogenannten Sommerschulcn, Hüteschulcn, Fabrikschnlen (s. d. Art.)betrifft, so hat der Staat unleugbar die Verpflichtung, die er schon in dem allgemeinenSchulzwang zur Geltung bringt, sich unverständigen Eltern gegenüber der unmündigenKinder soweit anzunchmen, daß er ihnen einen Schulunterricht erwirkt, der sie mit dennothwendigsten Elementarkcnntnissen versieht. Andrerseits muß er den Conflict mit derelterlichen Gewalt, dem gleichberechtigten Factor in der Erziehung, zu vermeiden bemühtsein und dafür ist, wie die preuß. Regulative (S. 62) sagen, als Grundsatz festzuhaltcn,