Unrcrrichtssprachc.
Unterrichtszeit.
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schm Charakter anzunehmcn drohen, so glauben wir doch noch solgendc Bemerkungenhinzufügcn zu sollen. Es wurde schon berührt, daß die Einheit eines Staates und zwareines Cnltnrstaatcs schon wegen der Gemeinsamkeit seiner Interessen und damit dieWohlthaten, Dorthcilc und Rechte allen Angehörigen zu Thcil werden, jedenfalls fordere,daß die Sprache desjenigen Stammes Gemeingut aller Bewohner werde, der durckBildung überhaupt, durch Gewerbcflciß, Industrie, Handel, Kunst und Wissenschaft einebei weitem hervorragende Stellung vor den übrigen cinnimmt; daß demnach in den nie-deren und höheren Bildnngsanstaltcn seine Sprache gelehrt und thcils zur besserenKenntnis derselben, theils weil die in der Ausbildung zurückgebliebenen anderen Landes-sprachen für wissenschaftliche Zwecke nicht ausrcichcn, auch als Unterrichtssprache ver-wendet werde. Nun hört man wohl von einer deutschen Wissenschaft, aber nicht von einer czcchi-schen oder polnischen; jedermann weiß, daß innerhalb der alten Grenzen Deutschlands dieJndu-strie, daS Fabrikwcscn fast ausnahmslos von deutschen Händen, deutschem Gclde und mitdeutscher Bildung betrieben werden und die an der ganzen Ostseite ansäßigcn andern Stämmein diesen Dingen weit im Hintergründe stehen. Die Deutschen sind demnach in Deutschland,Oesterreich einbegriffen, das eigentliche Civilisationsclement. Dagegen wendet man nunein, daß diese anders redenden Völker bisher nicht in der Lage waren, ihre Nationalitätund namentlich ihre Sprache auszubildcn. Wir erwähnten schon, daß dies ein voll-ständiges Verwechseln von Mittel und Zweck sei. Eine gebildete Sprache ohne ein ge-bildetes Volk ist undenkbar. Die Deutschen waren schon ein- berühmtes Volk, als siean die Ausbildung ihrer Sprache noch gar nicht dachten, sondern ihre zum Thcil heutenoch ausgezeichneten Werke lateinisch oder auch französisch schrieben. Wir kommen da-her auf den Schluß, daß doch eigentlich nicht die Sprache die Nationalität ansmache,wenigstens nicht allein. Das beweisen auch die in alle Welt zerstreuten Inden, die trotzder verschiedenartigsten Sprachen, deren sic sich um den ganzen Erdball herum bedienen,doch Inden, d. h. eine besondere Nation bleiben. So kann nun auch umgekehrt diedeutsche Sprache allein nicht gcrmanisircn, so wenig man ein Engländer wird, wennman sich die englische Sprache in so weit ungeeignet hat, daß man an der Duelle ihrergroßen Literatur schöpfen kann. DaS ist so oft und so vielfach gesagt worden, daßman meinen sollte, es müße auch deu Agitatoren des so oft betrogenen Volkes, daSnur hie und da sein eigenes Interesse versteht und solchem Treiben cntgegcntritt, klarwerden, wie das Gezänk um die Unterrichtssprache zum Nachtheil ihrer eigenen Nationausfällt, — wenn sie eben nicht von Eigennutz und Selbstsucht geleitet würden. Esist auch unsre Ansicht, daß der ganze Nationalitätcnhadcr zunächst innerhalb des altenDeutschlands nur durch den mächtigen Ausgleich der Bildung und des Verkehrs be-seitigt werden kann. Wir meinen aber nicht, daß es nothwendig sei, die Sprachen derandern Nationen, die zwischen und neben den Deutschen wohnen, wie Rußland an denPolen thut, mit Stumpf und Stiel ausznrcuten; vielmehr muß cs Pflicht der mit derLeitung des Schulwesens betrauten Behörden sein, die Sprache jeder Nation zu schonenund zu pflegen, so weit sie mit dem tiefinncrstcn Gemüths- und Seelenleben, mit seinerReligion in Beziehung steht; dort aber, wo Fortkommen, intcllectnclle Bildung, Be-fähigung zu Amt und Geschäft in Frage gestellt sind, dafür zu sorgen, daß auch die eineandre, weniger fortgebildete Sprache redenden und nur auf ciuen engen Raum beschränk-ten Nationalitäten befähigt werden, die Cultursprache des gemeinsamen Vaterlandes mitVorthcil Zu gebrauchen. Fr. W. Schubert.
Illlfcrttchtszcit. Nur ein bestimmtes Lebensalter und während desselben nureine gewiße Anzahl von Tagesstunden kann für den unmittelbaren Unterricht in Anspruchgenommen werden. Zu ermitteln, welches diese Zeit nach den gesetzlichen Bestimmungenund welche nach den Grundsätzen einer gesunden Pädagogik unter gleichzeitiger Be-rücksichtigung des Unterrichtszweckes und der übrigen Lcbcnsvcrhältnisse als die ange-messenste anzusehcn sei, ist der Zweck dieses Artikels.
Elementar- und Volksschule. Die erste Frage ist, wann soll der Unterricht