Unterrichtssprache.
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Ullten'ichtslimiistcrilll» s. Schulrcgimcnt.
Unterrichtssprache. Es ist wohl ganz natürlich, daß zunächst die Muttersprachebeim Unterrichte als die Vermittlerin zwischen Lehrer und Schüler angewcndct wird, umbestimmten Gedanken Ausdruck zu geben, Vorstellungen zu erzeugen und Kenntnisse ausden verschiedenen Gebieten des Wissens mitznthcilen. Dennoch war cS nicht immer so,und es können Verhältnisse cintretcn, wo cs angemessen oder nothwcndig erscheint, eineandere als die Muttersprache zur Unterrichtssprache zu verwenden, oder selbst ein dop-peltes Sprachidiom in Verwendung zu nehmen. Im Mittelalter Pflegte man nicht bloßdaS Latein den Schülern mittels der lateinischen Sprache bcizubringcn, sondern alleSchulgegcnstände wurden lateinisch betrieben und die Muttersprache ganz bei Seite ge-setzt. Noch bis in die ersten Jahrzehnte dieses Jahrhunderts war cs in den Schulenmancher Länder (z. B. in Ungarn) ganz in der Ordnung, Latein gleich vom Anbeginnin der Weise zu treiben, daß man die Schüler den lateinisch geschriebenen Donatus aus-wendig lernen ließ. DaS war nun freilich weniger zn empfehlen, als wenn man inden oberen Elasten der Gymnasien bei dem altclassischcn Sprachunterrichte das Lateinauch wohl heute noch hie und da als Unterrichtssprache anwcndct. Doch dies sindüberwundne Standpuncte. Wenden wir uns vielmehr zur Beantwortung der beidenFragen, die so viel praktisches Interesse für die Gegenwart haben, wo unberechtigteSprachen mit berechtigten um dcu Vorrang streiten, in der Schule als Unterrichtssprache eineStelle zu erhalten; ncmlich ob 1) jede Muttersprache als Unterrichtssprache sich eigne, und ob csüberhaupt immer gerathen sei, die Muttersprache bei Erthcilung des Unterrichtes zu ver-wenden; und 2) wie cs dort zu halten sei, wo Kinder mit verschiedenen Muttersprachenzusammen eine Schule besuchen.
Beschränken wir uns bei der erstcrcn Frage zunächst auf die Volksschulen, so liegtes doch auf der Hand, daß die Kinder jeder Nation den Unterricht in ihrer Mutter-sprache empfangen, vorausgesetzt, daß ihre Sprache selbst so weit vorgeschritten ist, umals Bilduugsmittel in Verwendung kommen zu können. So beanspruchen denn auchsolche Nationen, deren Literatur kaum über die Erfindung des Alphabetes hinaus ist, —und cs giebt deren z. B. in Oesterreich, wo das Völkcrgcmisch seine höchste Stufe er-reicht hat, noch mehrere, — daß die Jugend in ihrer Nationalsprache, wie man sagt, unter-richtet werde. So lange es nun um den Trivialunterricht sich handelt, hat es in solchemFalle wohl weiter kein Bedenken; daher denn auch in denjenigen Staaten, wo allerhandWlkersplittcr sich erhalten haben, dem Sprachidiom derselben fast überall Rechnung ge-tragen wird. Am meisten trifft dies außer Oesterreich noch Preußen. Wenn dort z. B.Nutheneu und Slovenen auf einer sehr niedrigen Bildungsstufe stehen und ihre Sprachennur als zurückgebliebene Dialekte angesehen werden können, die cs kaum zur Schrift-sprache gebracht haben, so sind hier Wenden, Masuren, Kassuben und Littaucr in gleichemFalle. Aber fast mit demselben Rechte könnte man auch verlangen, daß die Kinder derverschiedenen deutschen Mundarten, die von der Schriftsprache oft so bedeutend abweichcn,in ihrer Muttersprache unterrichtet würden, was doch wohl nicht znläßig ist, währendman immerhin doch wünschen muß, daß die Mundarten des Volkes überhaupt nicht un-beachtet bleiben (Kirsch, deutsches Volksschulrecht. S. 272). Daher hat sowohl dieösterreichische als die preußische Regierung dafür Sorge getragen, daß den genanntenNationalitäten vom Standpuncte der Gleichberechtigung aus ihre volksthümliche Spracheerhalten werde, namentlich sofern es sich um den Religionsunterricht handelt. So be-stimmt schon ein Decrct der Studicnhofcommission in Wien von 1818, daß in Galizienund in der Bukowina den ruthcnischcn Kindern aller Unterricht in ruthenischcr Spracheertheilt werden solle, so lange nur ruthenische Kinder die Schule besuchten, während siesonst nur polnischen Unterricht erhielten. Zum wenigsten sollten sie aber in Religion,Lesen und Schreiben unterrichtet werden (Kirsch, a. a. O. S. 272). Damit war aller-dings zunächst die Kenntnis der alten Kirchensprache gemeint, bei deren Erlernung man