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Untcrrichtsgcgenständc.
werden nur ernstlich in Betracht gezogen werden mutzen, nm den Lehrplan des Gymna-sinms vor einer schädlichen Zersplitterung zu hüten.
Die Realschule mutz den Gesichtskreis ihrer Schüler durch den Unterricht inlebenden fremden Sprachen und in der Geschichte der mit dem Vatcrlaude in Verkehrstehenden modernen Culturvölkcr über die Grenzen des Vaterlandes hinaus erweiternund Mathematik und Naturwissenschaften so weit treiben, daß der Schüler eine klare,wissenschaftlich begründete Einsicht in ihre Bedeutung für Handel, Industrie und Technikgewinnt. In der Richtung, die in der Realschule dem geometrischen, und in der Aus-dehnung, die dem naturwissenschaftlichen Unterrichte zu geben ist, sowie in der Rücksichtdarauf, daß die Bcrufsthätigkeit der höheren gewerblichen Stände auf Production desRealen gerichtet ist, beruht auch die höhere Bedeutung, die der Zeichenunterricht in derRealschule gewinnt. — Das, was wir im Vorstehenden über die Uutcrrichtsgcgcnständeder Realschule gesagt haben, ist so gefaßt, daß cs von den Verhältnissen, unter welchenund für welche eine Realschule gegründet wird, abhängig bleibt, wie viel und welchelebende fremde Sprachen gelehrt werden sollen und welchem der nrathematisch-natur-wisscnschaftlichcn Fächer das Hauptgewicht bcigelcgt werden soll. Das Princip der all-gemeinen Bildung, des erziehenden Unterrichts wird dadurch nicht verletzt. Wohlaber würde dies durch ein Uebcrwicgcn der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerüber die sprachlich-historischen geschehen; einem solchen Ucbcrgewichtc cntgcgcnzuwirkenoder dasselbe, wo cs bereits vorhanden, zu beseitigen, dürfte eine der nächsten und wich-tigsten Aufgaben für die Gestaltung des Realschulwesens sein. — Daraus, daß derGeschichte der modernen Culturvölkcr in dem geschichtlichen Unterrichte der Realschule dieHauptstelle angewiesen werden muß, folgt keineswegs, daß die Bedeutung, welche diealte Welt für die idealen Seiten der modernen Bildung gehabt hat, in der Real-schule nicht zur Geltung kommen sollte. In Beziehung auf die Werke der bildendenKünste wird der Zeichenunterricht Gelegenheit geben, zur Erkenntnis jener Bedeutung zuführen; soweit es sich dabei aber nur die schriftlichen Denkmale, die uns das Alterthumhinterlasscn hat, handelt, wird sich die Realschule, der es an Zeit gebricht, ihren Schülerndie Kenntnis der griechischen und der lateinischen Sprache zu geben, freilich mit Ucber-sctzungen begnügen müßcn. An dieser Stelle drängt sich auch die sogen. Latcinsrageans. Nach unserer Ansicht ist, wie schon gesagt, der lateinische Unterricht von der Real-schule auszuschließen. Tie wichtigsten der für die Zulassung desselben angeführten Gründehaben wir in der oben citirtcn Abhandlung „Zur Realschulfragc" einer Erörterungunterworfen. Eine Wiederholung des dort Gesagten vermeiden wir nm so mehr, alsdie Uebcrzengung von der Nothwendigkcit des Lateinischen in der Realschule leider fürso viele eine Glaubenssache geworden ist und darum durch theoretische Gründe nicht er-schüttert werden kann. Nur kurz andeuten möchten wir dies. Ist das Lateinische derRealschule unentbehrlich, so ist cs auch das Griechische; Lateinisch und Griechisch sindpädagogisch untrennbar. Giebt cs aber keine Bildung für höhere Stände ohne Lateinischund Griechisch, so verliert die Realschule neben dem Gymnasium ihre innere Berechtigung.Mag man nun unfern Ansichten zustimmen oder nicht, das wird sich jedenfalls nichtleugnen lassen, daß die Latcinsrage der Realschulen wenigstens eine Streitfrage ist.Wie aber verträgt sich damit, daß in einem großen Theile Deutschlands ganz besondersauch davon, ob sich in dem Lehrpläne einer Realschule Latein findet oder nicht, abhängiggemacht wird, ob dieselbe als eine Realschule erster oder zweiter Drdnung anzu-erkcnncn sei?*) - H. Kern.
*) Wir lassen unserem geehrten Hrn. Mitarbeiter das Wort zur Darlegung seiner Ansichten übereine Reihe wichtiger Fragen ohne Unterbrechung, da wir in vielen derselben mit ihm übcreinstinnnen,wahrend unsere Abweichung in wenigen Pnnctcn ans andern Artikeln dieses Werkes zu erkennenist. Nur in Bezug auf die Behandlung der Kirchengeschichte im Unterricht glauben wir auö-sprechen zu sollen, daß gewiß auch nach dem obigen Artikel durch die religiös-kirchlichen Gcsichto-pnnctc ls. S. 888 oben) die objcctive Wahrheit nickt geschädigt werden darf. Die Red.