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9 (1873) Spanien - Vives
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Untcrrichtsgegcnsiände.

als Ziel zu setzen und nicht zu den alten Sprachen zurückzugehen; sondern es genügt,sie in die unmittelbar vorliegende geistige Bildung, die Bildung der Gegenwart,einzuführcn, wie sie durch die neuern Sprachen und die neuere Geschichte ge-wonnen wird." Als die drei Grundsäulen für die Bildung der Bürgerschule werdenNaturwissenschaften, Mathematik und neuere Sprachen bezeichnet, die Naturwissenschaften,weil sie für alle mehr oder weniger unentbehrlich seien, die Mathematik, weil durch sieallein den Schülern der Bürgerschule eine Anschauung streng wissenschaftlicher Behand-lung gegeben werden könne, Sprachen und Geschichte, damit ihnen nicht über demAcußern das Innere verloren gehe. In Rücksicht auf den künftigen Beruf dürfe auchdarum nicht das eine ober andere dieser Fächer einzelnen Schülern erlassen werden, weiljedem ein allgemeiner Ueberblick über die ganze Bildungssphäre nöthig sei, wenneinso viel als möglich durchgreifendes Sichzusammenfühlen und Zusammenhalten für alledieser Bildungsstufe Angehörigen gewonnen" werden solle. Darauf, daß alles auszu-scheiden sei, was der Vorbildung für den besondern Beruf oder ausschließlich dem Gym-nasium angehörc, macht Beneke nachdrücklich aufmerksam. In letzterer Beziehung gehter namentlich ausführlich auf die Frage ein, ob das Lateinische ein Lehrgegenstandder Bürgerschule (Realschule) sein solle, und verneint sie auf das entschiedenste.

Die in der Volksschule ihre Bildung Empfangenden sollen nach Beneke durchdas in ihnen Körperliche auf die Körperwelt einwirkcn. Sie sollen aber nicht als Ma-schinen wirken, sondern als Menschen, das heißt mit Bewußtsein, mit Einsicht; zu demErwerbe dieser hat die Schule Trieb und Fähigkeit auszubilden.Zugleich sind dieSchüler Menschen in allgemeineren Verhältnissen, und wir müßen sie als solche, soweit cs irgend Zeit und Verhältnisse erlauben, in den allgemeinen Culturfortschritt der sieumgebenden Menschheit aufnehmen." Erleichtert wird die Aufgabe der Volksschule dadurch,daß sie ihre Schüler nicht über die Gegenwart und über die Grenzen des eigenenVolkes hinauszuführen hat. Daher braucht sie keine andere Sprache als die Mutter-sprache zu lehren, und von der Geschichte fremder Völker und Zeiten, sowie von derGeographie fremder Länder hat sie nur die allgemeinsten Umrisse zu geben.Soergeben sich denn leicht die allbekannten Unterrichtsgegenstände."

Versuchen wir es schließlich selbst, den Unterrichtskreis für jede der drei Schul-gattungen zu bestimmen, so werden wir einige Sätze vorausschicken müßen, die ausführ-licher zu beweisen hier nicht der Ort sein dürfte.

Es ist zunächst ein rein äußerliches Moment, auf welchem der Unterschied der all-gemein bildenden Schulen beruht: die Länge der Schulzeit oder, genauer gesagt, dieLänge der Zeit, welche für die Erwerbung einer allgemeinen Bildung gestattet ist. Amgünstigsten sind in dieser Beziehung diejenigen gestellt, welche solchem Zwecke etwa biszum 19. Lebensjahre ausschließlich und bis etwa zum vollendeten 22. Lebensjahre nebender Sorge für die Berufsbildung ihre Jugendzeit widmen dürfen. Ihnen gegenüber sinddiejenigen zu stellen, welchen für die Erreichung jenes Zweckes nur die Zeit des schul-pflichtigen Alters, also die Knabenzeit bis zum vollendeten 14. oder höchstens 15. Lebens-jahre gegönnt ist. Den letzteren eröffnet sich zwar später noch manche mehr oder wenigerzufällige Gelegenheit eines Fortbildungsunterrichts; derselbe kann jedoch nur die Erhaltungund Ergänzung des in der Schule erworbenen Wissens zum Zwecke haben. Wir denkenhierbei selbstverständlich nicht an die Weiterbildung durch Selbstunterricht; dieser ist jabei jedem, an welchem der Unterricht seine Aufgabe erfüllt hat, die stets fortdauerndeFrucht desselben. Den Bildungsansprüchen der crstercn soll das Gymnasium mitseiner sogen. Vorschule (deren Nothwcndigkcit sich aus der Einheit deS gesammtenUnterrichts crgiebt) und die philosophische Facultät der Universität, denen der letzterendie Volksschule dienen. Zwischen den Schülern der ersteren und denen der letzteren Art 'befindet sich die große Zahl derer, deren allgemeine Bildungszeit eine mittlere undzwar verschiedene ist, indem sie in der Regel mit dem 16., fast nie aber später als mitdem 18. Lebensjahre ihren Abschluß erreicht haben muß. Um ihren Bildungsansprüchen