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Untcrrichtsgcgenstände.
Aber daraus, daß die Wissenschaften dem Unterrichte den Stoff darreichen, derseinem Zwecke dienen soll, folgt nicht, daß die Auswahl des Stoffs an dieselben Grenzengebunden ist, welche die Gebiete der einzelnen Wissenschaften abgrcnzen. Der Nameeines Unterrichtsgegenstandes fällt mit dem Namen derjenigen Wissenschaft zusammen,welcher er den meisten Stoff zu danken hat. Diese Bemerkung gilt sogleich von demUnterrichtsfache der Geschichte. Den Kindern ist alles Geschichte, was ihnen erzähltwird. Auf der untersten Stufe erscheint ihnen das Reich der Natur noch nicht so strenggeschieden von dem der Menschheit; der Unterricht in der Geschichte beginnt mit Fabeln,Märchen und Sagen. Auch auf den hohen: Stufen beschränkt er sich nicht auf die po-litische Geschichte, sondern umfaßt auch die Cnltur-, Literatur-, biblische und Religions-gcschichte. Nach allen vorhin genannten Seiten wird durch ihn das Interesse angeregt.Es ist nicht nur das Interesse an Personen und Begebenheiten, das er hervorruft; erlehrt auch Nachdenken über den ursächlichen Zusammenhang der letzteren; er bcthätigt dassittliche Urtheil über die Motive, durch welche die Personen zum Handeln getriebenwurden, und bildet das ästhetische Urtheil an den Werken der Redner und Dichter, jaselbst an den Schöpfungen der bildenden Künste, die er je nach den ihm zu Gebotestehenden Mitteln zur Anschauung bringt; er leitet den Zögling an, in dem Geschickeder einzelnen Menschen und der Völker das Walten der Vorsehung zu erkennen, undmacht ihn auf die Vorstellungen aufmerksam, die sich die Menschen über ihre Abhängigkeitvon der Gottheit gemacht haben; er erweckt auch die Theilnahme für die Personen,welche die Geschichte und die Poesie verewigt hat, und für das Wohl und Wehe mensch-lichen Gemeinwesens in der bürgerlichen Gesellschaft wie in der Kirche; er sorgt dafür,daß sich der Zögling als Glied der Menschheit fühlen lernt und daß er durchdrungenwird von dem Gefühle der Ohnmacht und der Abhängigkeit, in der sich der Einzelneund ganze Völker der göttlichen Lenkung gegenüber befinden. Dies alles kann erjedoch nur dann, wenn er dem Schüler Bilder von Menschen und Zeiten gicbt, die solebendig und anschaulich sind, daß er sich in jene Zeiten versetzt fühlt und mit jenenMenschen umgeht. Darum darf der Geschichtsunterricht von jenen Zeiten nicht nur er-zählen; er muß dem Zögling auch die auf uns gekommenen Denkmale derselben vorführen,Solche sind vor allem die Denkmale der Schrift, in welchen sich ein zusammenhängendesBild der Vergangenheit entrollt und aus welchen die Menschen, mit denen die Jugend nichtbloß bekannt gemacht werden, sondern umgehen soll, selbst zu uns sprechen. Es handelt sichhier um die Werke nicht nur der Historiker, sondern auch der Redner, Philosophen undDichter, soweit sie als Repräsentanten ihrer Zeit zu gelten geeignet sind, soweit sie schonim jugendlichen Geiste Interesse zu erregen vermögen und durch ihre sittliche Lcbens-anschauung dem Zwecke des erziehenden Unterrichts nicht widerstreiten. Am sicherstenund gründlichsten wird es dem Unterrichte gelingen, dem Zöglinge die Menschen undVölker alter und neuer Zeit nahe zu rücken, wenn er sie zum Zöglinge in ihrer eigenenSprache sprechen läßt, wenn er auch ihre Sprachen lehrt.
Das Verhältnis zwischen Sprache und Geschichte eines Volkes ist ein gegenseitiges.Die Sprache ist ein Product des Volksgeistes und kann darum, da dieser in der Ge-schichte eines Volkes seinen Ursprung hat, nicht ohne die letztere verstanden werden; abersic ist zugleich der überlebende Träger des Volksgeistes, und es kann darum dieser, indessen Erkenntnis das Studium der Geschichte eines Volkes ihren Endzweck findet,wiederum nur durch sie verstanden werden (vgl. Lazarus, Leben der Seele, II. S. 162).Die Fragen, welcher Völker Geschichte eingehender behandelt und welcher Völker Sprachengelernt werden sollen, sind darum in gleicher Weise zu beantworten.
Die Berechtigung des Sprachunterrichts im Ganzen des erziehenden Unterrichts istnach dem Gesagten eine mittelbare; er bildet eine nothwendigc Ergänzung des Geschichts-unterrichts. Einmal in den Unterricht ausgenommen, ist er aber auch an und für sichgeeignet, dem Zwecke des erziehenden Unterrichts durch Erregung eines verschiedenartigenInteresse fördcrl'ch zu werden. Er gewöhnt an Beobachtung der im Sprachgebrauchs