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Unterrichtsgcgcnständc.
der Entwicklung der Unterrichtsgcgcnständc auf der einen und der Bestimmung des Uu-tcrrichtszweckcs und der psychologischen Grundanschauung auf der andern Seite obwaltet,im allgemeinen darzulcgen und dann unter Zugrundelegung eines bestimmten Unterrichts-zwccks und einer bestimmten psychologischen Theorie die Untcrrichtsgcgenstände selbst ab-zulciten.
Es liegt in der Natur unseres Gegenstandes, daß er nur da zur Behandlungkommt, wo es sich um eine systematische Entwicklung der Pädagogik handelt. Hier-aus möge sich die Auswahl der Pädagogen erklären, deren Ansichten wir hier zurSprache bringen.
Wir beginnen mit einem aus dem Philanthropin hervorgcgangencn Pädagogen, mitErnst Christian Trapp. Derselbe bezeichnet in seinem „Versuche einer Pädagogik"(Berlin, 1780) als den Zweck der Erziehung die Bildung des Menschen zur Glück-seligkeit. Die Glückseligkeit dcfinirt er als einen Zustand angenehmer Empfindungen.Die Regeln, nach welchen die Erziehung Glückseligkeit befördern müßc, sollen sich nunaus der menschlichen Natur und aus den Bedürfnissen der menschlichen Gesellschaft er-geben. Als einen Theil der gcsammtcn Erziehung betrachtet er den Unterricht; seinenEndzweck findet er daher auch in der Bildung des Menschen zur Glückseligkeit, „inso-fern sie durch ihn bewirkt werden kann." Hieraus crgicbt sich für ihn, daß die Mittel,die das Formelle des Unterrichts ausmachcn, dazu dienen, behalten, glauben, verstehen,empfinden, denken, erfinden und mittheilen zu lehren, und daß das Materielle des Unter-richts in allen den sinnlichen, mechanischen, historischen und philosophischen Kenntnissenbestehe, die der Jugend als künftigen glücklichen und nützlichen Mitgliedern irgend einermenschlichen Gesellschaft zu wissen nöthig sind. Hiernach müßte man, folgert er weiter,um den Umfang aller Kenntnisse zu bestimmen, welche der Jugend nöthig seien, theilsden Staat kennen, für den die Jugend erzogen werde, theils ihre besondere Bestimmungin diesen: Staate, und außerdem müßte man noch auf ihre Bedürfnisse als Menschenbesonders Rücksicht nehmen. Um aber die all gemeinnützigen Kenntnisse anzugcben,müße man „theils darauf sehen, was allen cultivirten Staaten (im Gegensatz von denWilden), waS allen besonderen Ständen in diesen Staaten unentbehrlich ist und wasallen einzelnen Menschen als Menschen vielen, besonders unmittelbaren Nutzen bringt,theils darauf, welche Kenutuisse die Anfänge, Quellen und Mittel aller übrigen sind."Hiernach werden als die allgcmcinnützigcn Kenntnisse genannt: Sprechen, Lesen,Schreiben, Rechnen, die auch schon in der ganzen cultivirten Welt für allgeinein-uützig gelten," oder, wie Tr. cs lieber allgemeiner ausdrückcn möchte, um noch mehrund besonders das dem Schreiben so verwandte Zeichnen darunter zu begreifen: Zeichenverstehen, Zeichen selbst machen können und mit Zahlen umzugehenwissen. Als die allgcmeinnützigste und folglich unentbehrlichste Kenntnis hebt er dasSprechen hervor, „weil auch die Wilden ihrer nicht entrathen können." Von denallgemeinnützigen Kenntnissen werden darauf die gemeinnützigen unterschieden.Die Bestimmung der zwischen ihnen zu ziehenden Grenze veranlaßt zu manchen Zweifeln,die dazu treiben, das Allgcmeinnützige als Object der Erziehung nur „in Rücksicht aufKinder, auf Kinder cultivirter Völker, auf Kinder von Europäern, auf Kinder vonEuropäern, die sich zur christlichen und zwar zur lutherischen Religion bekennen," zuverstehen. Das Allgcmeinnützige sowohl, wie das Gemeinnützige soll verschiedene Gradehaben. Zu den allgemeinnützigen Kenntnissen des ersten Grades werden gerechnet:Kenntnis der Menschen und ihrer Art zu handeln, und wie man sich mit ihnen zu be-nehmen habe; Lesen, Rechnen, Schreiben und Zeichnen; Kenntnis dessen, was krank undgesund macht, und Kenntnis und Uebung dessen, was gesund erhält; Kenntnis allerlutherischen Glaubensmeinungcn; endlich Kenntnis der Natur, wie sie an sich ist undwie Menschen sie zu ihrem Nutzen und Vergnügen bearbeiten. Der zweite Grad desAllgemcinnützigcn soll gewiße Grade der Vollkommenheit im Wissen und Können derDinge, die zum ersten Grade gehören (z. B. das Schön- und Ncchtschrcibcn), und Zu-