Taubstummenbildung.
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jcdcm Meister für die Auslernung eines taubstummen Knaben 150 Gulden, eines Mädchens100 Gulden. Auch Negierungen haben hier eine rühmliche Fürsorge gezeigt. Schonam 27. Juli 1810 wurde in Sachsen verordnet, daß jeder Künstler und Handwerks-meister, der einen Taubstummen bis zur selbständigen Betreibung eines Geschäfts aus-bilde, als Lchrprämie 50 Thaler erhalten und daß einem solchen Taubstummen nachbeendigter Lehrzeit und abgelegter Geschicklichkeitsprobe die Betreibung des zunftmäßigenGewerbes ohne vorherige Erwerbung des Meisterrcchts gestattet sein solle (vgl. Reich,Blicke auf die Taubstummcnbildung re. Leipzig 1828). Dieselbe Lehrprämic ist inPreußen durch Cabinctsordre vom 16. Juni 1817 ansgcworfen und 1834 auf die Lehr-meister taubstummer Mädchen in einem deren Unterhalt sichernden Handwerke ausgedehnt,mit der Einschränkung seit 1852, daß diese Lehrmeister zum Halten von Lehrlingengesetzlich befugt seien. Vgl. Sägert S. 64, der dort Formulare zu den betr. Contractcnmittheilt, die nicht wie gewöhnliche abzufasseu sind; auch Jung S. 8 gicbt darüber an-gemessene Fingerzeige. Nicht mit Unrecht verspricht sich Rößler von diesen Prämieneinen größeren Nutzen, wenn dieselben, mit denen nicht selten Misbrauch getrieben wird,den Anstalten zur Verwendung hingcwiesen würden mit der Auflage, für die beruflicheAusbildung des betr. Taubstummen zu sorgen. Er weiß dort von sehr schönen Erfolgeneiner Einrichtung zu erzählen, nach welcher eine Anzahl tüchtiger Lehrmeister am Ortedes Instituts gewonnen sind, so baß das letztere seine schützende Fürsorge den altenSchülern auch noch während der Lehrjahre angedeihen lassen kann, indem es ihnenregelmäßigen Gottesdienst und kirchliche Versorgung, Gelegenheit zur Fortbildung in dervon der Anstalt eingerichteten Sonntagsschule, unterhaltende und belehrende Lectüre ausder Anstaltsbibliothck u. s. w. darbictet und ihr Wohl in mancher andern Weisefördert. Auch das Wiener Institut verpflichtet seinen Katecheten, allmonatlich bei denLehrmeistern taubstummer Lehrlinge Umfrage zu halten und die letzteren jeden Sonntagzu seinem Religionsunterrichte zuzuzichen.
Man hat aber nicht durch Schriften allein die Volksschullehrer zum Taub-stummenunterricht zu befähigen gesucht, und unter diesen ist Rößlers Anweisungfür Volksschullehrcr znr zweckmäßigen Vorbereitung taubstummer Kinder auf den Eintrittin eine Taubstummcnanstalt (2. Aufl. Osnabrück 1860), sowie die Anweisung zur zweck-mäßigen Vorbereitung taubstummer Kinder von Eüppcrs (Trier 1862) hervorznheben,sondern auch durch directe Unterweisung, indem man alljährlich einige aus dem Seminarentlassene Candidatcn auf längere Zeit (1—3 Jahre) einer Taubstummcnanstalt zurAusbildung zuwies (seit 1823 Preußen, 1833 Baden, von 1839—1849 Nassau), oderdie Taubstummenanstalten mit den Schullehrcrscminarien verband, worauf Graser (s.unten) besonders hingewirkt hat, wenigstens an denselben Ort legte. Von den in Ein-zelfällen erzielten vortrefflichen Resultaten dieser Einrichtung spricht Meckel S. 16. Preußensuchte seit 1828 dahin zu wirken, durch die Verfügungen vom 14. Mai und 29. Novem-ber (vergl. v. Rönne, Das Volksschulwcscn des pr. Staates I, S. 886), daß in jedemSchulinspcctionsbezirkc ein des Taubstummenunterrichts kundiger Lehrer fungire.Auch Sägert S. 43 zweifelt nicht, daß überall die Volksschullehrcr zur Ertheilungeines Vorbereitungsuuterrichts taubstummer Kinder befähigt werden können, wofern sieihre Wirksamkeit in eine organische Verbindung mit der betreffenden Anstalt bringen.Dagegen erklärt auch er, wie vor ihm andere, z. B. Jäger (freimüth. Jahrbb. IX., IS. 81 und vornehmlich X, 1 S. 44—73) die vom Kreisschulrath Graser inBayreuth in der Schrift: der durch Gesicht und Tonsprache der Menschheit wiedergege-bene Taubstumme (Bayreuth 1829) verfochtene, von Stephani im bayrischen Schulfreund(Bd. 8 S. 1—12) und Daniel: Allg. Taubstummen- und Blindenbildung (Stuttgart1825) getheiltc und anfangs selbst von bedeutenden Taubstummenlchrern mit großenHoffnungen begründete Meinung für illusorisch, daß der Unterricht der Taubstummenmit dem der Vollsiunigen gemeinsam in jeder Volksschule erreicht und die „kostspieligen"Taubstummenschulen dadurch überflüßig gemacht werden könnten, wenn jeder Volksschul-