Tanzen.
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kann nicht tanzen! — Einen bis zur Kraft und Sicherheit, zur Würde und Anmuth
gebildeten Körper haben, der sich in den ihn erwartenden Kreisen zu bewegen versteht,
das gehört zum Ganzen der Bildung; wer sich unbeholfen, steif, linkisch oder gar tölpischhält und giebt, dessen Bildung mangelt, auch bei andern Vorzügen, die Vollendung.Galopp oder Polka aber bei sonst feiner und anständiger Körperhaltung nicht tanzenkönnen, das verschlägt der rechten Bildung so wenig, als wenn ein Elavicrspieler zwarMozarts oder Beethovens Sonaten geschmackvoll zu spielen versteht, mit einem Walzeraber oder Hopser nicht dienen kann. Hat er den Walzer wirklich einmal nöthig, so ist
der bald gelernt. — Solchen Eltern, welche in glänzender Ballfertigkeit die Bildung
ihrer Tochter erst vollendet sehen, werden wir mit unserer Anschauung freilich kaumgefallen; aber wir werden für solch eine Zurichtung und Polirung des äußeren Menschen,siir solch ein Arbeiten auf den eitlen Schein auch nie das Wort Bildung misbranchen.Wenn das Herkommen besonders in den höheren Ständen namentlich die Confirma-tio n um etliche Jahre hinansschiebt, nicht, damit die Tochter etwa zu einem gereifterenUrtheil in Sachen der christlichen Wahrheit gelange, sondern um dann die Schranke zumRennen auf den Tanzboden nur um so getroster fallen lassen zu dürfen, bis sie als ab-getanzte Ballkönigin etwa noch Kraft genug zum Hochzcitsreihcn mitbringt, so können wiruns gegen einen solchen Bildungsbegriff nicht energisch genug verwahren.
Oeffcntliche Schulanstaltcn werden Wohl selten in den Fall kommen, überdie allgemeine, dem Geschlecht entsprechende körperliche Nebung und Bildungsbemühunghiuausgehcnd auch das praktische Tanzen mit in den Bereich ihres Unterrichts zu ziehen.Privaterziehungsanstalteu könnte es zugemuthet werden. Wir würden uns, fallssonst für die Nebung und Ausbildung des Leibes die gebührende Sorge getragen wäre,rund abweisend dagegen verhalten.
Hieran reihen sich noch etliche praktische Fragen, z. B.: Soll die Schule die An-wesenheit ihrer Kiwder ans den Tanzböden dulden? Siethut ein gutes Werk,wenn sie diese hindert, so sern sie kann. Die württembergische Schulgesetzgebung hat(1844) ein dahin zielendes Verbot von 1798 aufs neue eingeschärft, zunächst in Beziehungauf die Volksschule, weil die Tauzbelustigung der erwachsenen Jugend für die Schuljugend„durchaus keine angemessene Unterhaltung sei, weil sie die Sittlichkeit gefährde, die wohl-thueude Wirkung von Kirche und Schule zerstöre und den Grund zu späterer Ungebunden-heit und Verwilderung um so gcwißer lege, als sich die erwachsene Jugend nur zu oftden Ausbrüchen der Rohheit und Verwilderung ungescheut überläßt und durch schamloseReden und Handlungen Kindern ein höchst betrübendes Aergernis giebt." Das Bestekönnten und sollten freilich die Eltern dabei thun; aber diesen fehlt vielfach jede päda-gogische Anschauung in dieser Sache und nicht bloß den Eltern. Mußte doch in Würt-temberg den Lehrern und Ortsschulbehörden cingeschärft werden, daß sie anKirchweihmoutagen, die von altersher Tanztage waren, keine Schnlvacanz geben dürfen.Diese Kirchweihtänze, durch welche der Kirche so recht ins Angesicht geschlagen wurde,gehören noch zu den alten Schandflecken unseres Volkslebens, da in ihnen die ursprünglichgeistliche Freude sich völlig vcrfleischlicht hat und der Jugend, auch wenn sie davon polizeilichabgesperrt wird, Aergernis bereitet. Balleten anzuwohnen sei der Jugend unter allenUmständen untersagt. Erregen die gleisnerisch verhüllten Nuditätcn der tanzenden „Puppen-bälge" nicht ihren Eckel, so reizen sie, was schlimmer ist, die Lüsternheit und bestrickendie Einbildungskraft derselben. Tcrpsichore wird in unseren Balleten, wie sie gewordensind, besonders in den Solotänzen recht zur Buhlerin.
Ist es gerathen, Schulfeste mit Tanz zu verbinden? Wir fassen dabei zuerst,deu Tanz von Schulkindern in's Auge, wie er sich z. B. an den Maitageu und Maicn-festen in Bayern und Württemberg für die Kinder der Latein- und Volksschulen nichtselten findet. Wir können uns den harmlosesten Verkehr zwischen Knaben und Mädchen>m gewöhnlichen Leben denken, finden auch das Zusammensein von beiden z. B. in einem
Pädag. Encyklopädie. IX. 24