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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Subjectivität.

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Artikeln bereits ihre Erörterung gefunden haben; vgl. namentlich: Lehrerkollegien, Di-rcctor, Schulrcgiment S. 208, 224, 225, 228. Schulregulativ, S. 228, 248. Auchin Bezug auf die Literatur überSubjektivität" kanu ich nur auf das zum ArtikelIndividualität" Beigcbrachte verweisen.

Dagegen kommt es hier wesentlich darauf an, den Begriff der Subjectivitätin seinem Unterschied von dem der Individualität, ja im Gegensätze gegendenselben in Betracht zu ziehen. Einer aufmerksamen Betrachtung kann die Verschieden-heit beider Begriffe, wie dieselbe im wissenschaftlichen Sprachgcbranche sich deutlichherausgebildet hat, nicht entgehen. Von vornherein ist klar, daß der Begriff der In-dividualität auf eine dem Einzelwesen von Natur mitgegebene, ancrschaffene oder an-geborene Eigcnthümlichkeit sich bezieht, daß dagegen die Subjectivität durchaus im Ge-biete des geistigen Lebens liegt, indem sie auf der Fähigkeit eines Einzelwesens beruht,sich als eines solchen seiner selbst bewußt zu werden und sich demgemäß mit Freiheitzu bestimmen. Schon der Umstand nun, daß man den Begriff des Individuellen vor-zugsweise auf geistige Wesen anwendct, deutet auf eine innere Zusammengehörigkeit derIndividualität und der Subjectivität hin. Die Individualität bildet eben die Natur-basis der Subjectivität und die Subjectivität ist die geistige Form, unter welcher dieIndividualität in das Gebiet des Selbstbewußtseins und der Freiheit erhoben werdensoll. So angesehen, schließen die beiden Begriffe sich nicht aus, sondern fordern einander:die Individualität bleibt roh und unentwickelt, wenn die Subjectivität sich ihrer nichtbemächtigt; und die Subjectivität bleibt leer und willkürlich, wenn die Individualitätnicht ihren sie bestimmenden, realen und lebendigen Inhalt bildet. Aber wie die In-dividualität in roher Natürlichkeit gegen die geistige Zucht sich sträuben kann, welcheihr die Subjectivität soll augedeihcn lassen, um sie zu wahrer Freiheit zu erheben, sokann die Subjectivität in falscher Freiheit von dem natürlichen Boden sich losreißcn,Welcher ihr in der individuellen Anlage gegeben ist, und auf welchem sie allein zu eineminhaltreichen und fruchtbaren Leben gedeihen kann. Sie stellt sich damit zugleich demobjektiven Leben überhaupt, welches durch eine Mannigfaltigkeit individueller Existenzenund vieler Lebensverhältnisse gebildet wird, mit den abstracten Forderungen subjektivenDenkens und subjectiver Willkür gegenüber, anstatt das Gesetz dieses Lebens verstehenzu lernen, um in dessen Gemeinschaft als. ein mit eigenthümlicher Begabung ausge-rüstetes Glied einzutreteu. Die berechtigte Subjectivität wird auf solche Weise zu un-berechtigtem Subjektivismus; und auf diesen werden wir hier vorzugsweise dieAufmerksamkeit zu lenken haben, wenn denn doch von Subjectivität nicht bloß im Unter-schiede von der Individualität, sondern auch im Gegensätze gegen dieselbe die Redesein soll.

Es ist nicht zu verkennen, daß es in der natürlichen Entwicklung der Jugend, zumalder zu bewußter und freier Selbstbestimmung vorzugsweise berufenen männlichen Jugend einePeriode giebt, welche dasHervortreten dieses Subjektivismus begünstigt.Während im Kindes- und Knabenalter die natürliche Individualität unbefangen sichäußert und von der Weisheit und Auctorität der Erzieher unbewußt geleitet und in dengebührenden Schranken gehalten wird, tritt auf der Grenze zwischen dem Knaben- undJünglingsalter die Zeit ein, in welcher der Zögling für größere Selbständigkeit reifwird. Er soll jetzt in dem Sinne sich selbst ein Gesetz werden, daß er das Gesetz,welches ihm bisher als züchtigende Auctorität gegenüber gestanden hat, nun in seinen eigenenWillen aufnimmt und ihm gemäß seine natürliche Individualität bestimmt und gestaltet. Daskann aber nicht mit einem Schlage gelingen. Vielmehr wird einerseits die natürlicheIndividualität, welche aus dem alten, unbefangenen, kindlichen Gehorsam heraus- undin den neuen Gehorsam der Selbstbestimmung noch nicht hineingcwackffcn ist, sich zu-weilen aus eine ungehörige Weise breit machen; und andererseits wird das Gesetz,welches der nach Selbständigkeit trachtende jugendliche Geist sich selbst zu bilden sucht,sowohl dem eigenen Naturell, welches es noch nicht lebendig zu durchbringen vermag,