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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Sturm.

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und griechischen Sprache in Anspruch genommen werden. Tic sieben ersten Jahre sindder Correcthcit und Klarheit, die drei folgenden dem Schmuck der Rede gewidmet.Damit schließt die eigentliche schulmäßige Erziehung, welche die für alle nothwcndige Bildunggewähren soll. Fünf weitere Jahre widmet Sturm der sachgemäßen Rede, die ohnespccielle Fachbildung, ohne Inhalt und Sachkenntnisse, wie sie der Studircnde erst inden freien Vorlesungen der Akademie gewinnt, nicht wohl möglich ist. In den zehnGymnasialckasscn finden halbjährliche Prüfungen statt und jährlich, in Gegenwart derLehrer, der städtischen Obrigkeit, der Geistlichkeit und Eltern die Versetzung und Prämiirnng.Mit dieser letzteren Feierlichkeit war bisweilen ein kurzes lateinisches Examen von ganzbesonderer Art verbunden, welches mit der eigentlichen Prüfung nicht verwechselt werdendarf. Der oberste Schüler der zweituntcrsten Elaste richtete nämlich an den oberstender untersten Elaste einige Fragen über das im verflossenen Schuljahr von ihm Erlernteund wie weit er gekommen sei; so gicng es aufwärts durch alle Elasten hindurch, derletzte Examinator wird stets der folgende Examinand. Fragen und Antworten warendarauf berechnet, daß der Zuhörer einen raschen und bequemen Ueberblick über die Lehr-pensa der einzelnen Elasten, ihren Fortschritt und Zusammenhang erhielt. Einen solchenuns erhaltenen ^ctms otnssions aus dem Jahre 1577 findet man bei Raumer (I. S. 267 ff.)als ein mit protokollarischer Genauigkeit aufgcfaßtes Schulexamcn" abgedruckt. Zubesserer Veranschaulichung des Stürmischen Lehrganges mag dieser actus olassicusimmerhin dienen, aber auf Geist und Gehalt desselben dürfen wir aus einer offenbarvon den Lehrern zu dem angegebenen Zweck vorbereiteten und von den betreffendenSchülern auswendig gelernten Formalität uns keinen Schluß erlauben. Sturm's Schul-plan entnehmen wir aus seiner Schrift äs 11t. luäis otc., als der gediegensten Grund-lage, aus den öpistoluo otassicas und aus den soüolas Imvin§anas.

Mit dem zurückgelegtcn 5. oder 6. Jahre wird der Knabe, der zu Haus beten ge-lernt hat und das Glaubensbekenntnis sowie die zehn Gebote auswendig kann, in dieunterste Classc ausgenommen, wo der erste Unterricht im Lesen und Schreiben desDeutschen und Lateinischen mit dem Erlernen der Buchstaben und Einüben ihrer richtigenAussprache beginnt. Jede schlechte Angewöhnung hinsichtlich der letzteren ist sorgfältig zuunterdrücken. Im Lateinischen wird sodann der Anfang gemacht mit der Dcclinatio»und Conjugation regelmäßiger Wörter, die beim Lesen Vorkommen, die Wörter selbst undihre Bedeutung werden auswendig gelernt. Dabei wird entweder eine kleine, hauptsächlichaus Cicero's Briefen (von Sturm selbst) zusammengestellte Sammlung von Wörternund Redensarten des täglichen Lebens zu Grunde gelegt, oder der Lehrer gicbt an einemTage jedem Schüler ein Wort auf, welches dieser nebst der Bedeutung sich cinzuprägcnhat, z. B. dem obersten Schüler der ersten Decurie äsns, dem der zweiten munckns undsofort den folgenden coelum, igmis, nör, uguu, torru, unims.1, üomo, bostiu. Anfangserhält jede Decurie nur ein Wort, später werden zehn anfgegeben, die jedoch demselbenGattungsbegriff angehörcn, z. B. dem obersten der Decurie virtus und vitinin, deinzweiten prnäsntiu, dem dritten Institm, dem vierten kortitnäo und ig-nnvm, dem fünftenteinxoruntia, u. s. w. Von Seiten des Lehrers muß die sorgfältigste Auswahl getroffenund dürfen nur Wörter der besten Latinität anfgegeben werden. Beim Abhörcn trittder Lehrer nicht zu den einzelnen Schülern hin, sondern fragt aus gemessener Entfernungso, daß Frage und Antwort von allen gehört werden. Auch durch gegenseitige Mit-theilung der zuerst von einzelnen Schülern gelernten Wörter werden diese bald Gemein-gut aller und durch häufige Wiederholung, besonders der Gegenstände, welche die Knabentäglich vor Augen haben, wird der znm Sprechen und Schreiben nöthige Wortvorrathgewonnen. Zum Lesen und Flectiren der Wörter (Latein und Deutsch), zur Ansamm-lung des Wortvorrathes kommt noch drittens die Hebung im Schreiben, welche nur kurzund nicht ermüdend sein darf. Ueberhaupt darf bei diesem Lebensalter nichts von langerDauer sein außer dem Schlaf und Spiel, soweit beides zum körperlichen Gedeihen er-

Pädag. EncyNopcidie. IX.