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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Straft.

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kann auf beiden Abwegen dem Kind zu viel geschehen, denn die Hihe geht über dasMaß hinaus, die Kälte wendet das Maß au, unangcschcn die Stinunuugcn dcS KindcS,ganz objcctiv. Zu einem würdigen Strafvollzug gehört der Ernst, womit der Erzieherdem Unrecht cutgcgcutrilt, die Acußcruug dcS inneren Unwillens über daö Vergehen; csmuß der Zögling sehen, hören und fühlen, daß an ihm Vergeltung geübt wird. Na-türlich aber ist ein Unterschied zu machen zwischen dem eigentlich Moralischen und dembloß Tisciplinarischcn, und Bcueke bemerkt mit Recht, daß dort ein ganz andererAccent uothig sei, als hier, selbst wenn hier eine stärkere Strafe stattsindcu könne; daöbloß Tisciplinarische solle mau kälter behandeln, schneller darüber hinwcggchcn, baldvergessen (Erziehuugs- und UntcrrichtSlchrc Band I. S. 476 f.)

Was oben anläßlich der körperlichen Züchtigung bemerkt worden ist, daß mit Voll-ziehung derselben, sobald sie einmal verdient ist, nicht lange gewartet werden soll, dasgilt für alle Arten von empfindlichen Zurechtweisungen, und am allermeisten in demfrühesten Lebensalter. Man darf nicht warten, bis das Kind sozusagen ein anderesgeworden ist, und dieses geschieht gcwißcrmaßcn parallel mit dem Nhythmuö dcS körper-lichen Stoffwechsels, daher je jünger desto rascher hat die Strafe dem Vergehen zufolgen, und Vergehen der Kleinen müßcn ungestraft bleiben, wenn sie nicht bald nachder That gestraft werden können. Tabci kommt cS allerdings auch ans die Schweredes Fehltritts oder auf die dem Kinde selbst in den Sinn fallenden Folgen desselben(Zcibrcchcn eines Gegenstandes u. s. f.) an; denn je nach dem prägt sich das Bewußt-sein davon tiefer und nachhaltiger ein und wird daher auch die später folgende Strafeeher als solche empfunden. Mütter begehen nichts nnpädagogisches, wenn sie dem zurSchärfe geneigten Vater bei seiner Rückkehr von der Reise nicht alles sagen, was daöKind während seiner Abwesenheit verbrochen hat. Uebcrhanpt ist man dem turiosungegenüber nicht zu allem, was ein Vernünftiger anznsprcchcn hat, verpflichtet. Aberein großes Unrecht ist Verheimlichen und Vertuschen anS weichlicher Liebe, überhauptdas sog. Kopfhaltcn, bei dem z. B. eine übcrzärtliche Mutter die heilsame Strenge desVaterS unwirksam macht; ein Unrecht ist cs an dem Kinde selbst, dem ja die verdienteStrafe zum Heile gereicht, daö, richtig verstanden, ein Recht auf die Bestrafung hat.Bei älteren Zöglingen darf natürlich der Zeitraum zwischen Vergehen und Rüge eingrößerer sein.

Aus demselben Grunde rechtfertigt sich auch die Regel, ein abgestraftes Vergehennicht nachzniragen. Mit der Vergeltung ist eine Sühnung verbunden; immer wiederdaö Geschehene und Abgemachte anfwärmcn, schwächt mit dem Gefühle der Sühnungauch daö Bewußtsein der Vergeltung, also den Eindruck der Strafe selbst. Auf dienothwcndige Depression muß ein Sichwicdcranfrichtcn folgen können, und dies wirdnur möglich, wenn auf die Strafe ein Verzeihen folgt. Am lieblichsten erscheinen dieWiesen, wenn nach dem Gewitterregen wiederum die Sonne die bcperltcn Gräser undBlumen anlcuchtct; und Spinoza's Saz: eupickitas, «prme ex lnetitiu oritmr, eetori»paridus kortior ost euxickituto, cprmö sx tristitia oritur (Ltd. ?. IV. xropos. 18 ), istauch bei dem Capitcl von der Strafe zu vcrwerthcu.

Darum darf man kühnlich sagen: das beste an der pädagogischen Strafe ist daöVerzeihen. Da tritt der durch den Ernst verhüllt gewesene Licbesgrund im Herzendes Erziehers wiederum hervor und das Mitleid nimmt die Verirrten in seine Arme.Aber das wirksame Verzeihen seht eine wirksame Bestrafung voraus. Wo kein Ernst,da auch keine lebendige Liebe.

Indessen mag eö paradox klingen, aber eS ist doch wahr, daß eS auch eine Verzeihungohne vorausgegangcne Züchtigung giebt, eine Verzeihung, welche selbst schon Strafe ist. Demfeingesührtcn Kinde, das sich eines Fehltritts bewußt geworden ist, kann unter Umstän-den gerade die Vergebung desselben dadurch zur Vergeltung werden, daß es auf seinemHaupt die glühenden Kohlen empfindet und mit tiefer Scham bereut, die Liebe, von deres gepflegt ist, beleidigt und vcrlczt zu haben. Verecunckium xeeeanäi kamt ixsn eie-