Strafe.
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liegt, die Eisbahn einladet, oder wenn die Beeren gereift sind, das Obst von denBäume» winkt. Da kann der Hausarrest noch schmerzlicher als die Schläge wirken.Aber er darf nicht zu lange dauern, nicht leicht sich auf mehrere Tage erstrecken. Ab-gesehen von der Entbehrung des für die Erfrischung dcö ganzen Menschen nöthigenLuftgcnustes, so verliert die Strafe an ihrer Intensität durch das Protensive bei ihremVollzug; an die Stelle der Neue tritt bei dem Kind die Langeweile und der Reiz,die leere Zeit mit neuen Unarten auözufüllcn. So möchte es auch nicht rathsam sei»,die für zänkische oder plaudcrhafte Kinder passende Strafe der Absonderung von Ge-schwistern, Gespielen, Mitschülern über einen längeren Zeitraum auszudchncn. DerMensch ist ein geselliges Wesen, ihm ist der Umgang mit Seinesgleichen so nöthig zurGesundheit als Luft und Nahrung; dauert das in der Eckcstehen, auS dem ZimmerVcrbanntsein u. dgl. so lange, daß Ocde und Erschlaffung sich auf dem Angesichtezeigen, dann hat die Züchtigung aufgchört zu wirken, und könnte man in den Herzenlesen, so würde man unter den Gedanken, die sie tragen, die der Neue schwerlich mehrentdecken. Was von der schärfsten FrciheitSschmälcrung, der einsamen Einsperrungzu halten ist, mag nach dem eben Gesagten bemessen werden. Wir halten diese Strafefür eine der allcrbcdenklichstcn bei jungen Leuten, gleichwie mir überhaupt in der Frei-gebigkeit unserer Strafgesetze mit Verhängung von langwieriger Haft, durch die einMensch um Jahrzehnte seines Lebens gebracht werden kann, für die größte Inhumanitätdes Jahrhunderts ansehcn, eine Inhumanität, deren man sich zum Glück immer mehrbewußt wird, wie sowohl das neue deutsche Gesetz beweist, als schon früher diealler Orten eiugeführte Neducirung der Strafzeit mittelst Strafschärfung durch dieverschiedenen Systeme der Einzelhaft durch Dunkelarrest u. dgl. Ob gleichwohl einesolche Haft, sobald sie wegen der Schwere des zu sühnenden Verbrechens auf mehrereJahre ausgedehnt werden muß, noch wirklich ein intensives Strafgefühl dauernd zuwirken im Stande ist, dafür mögen die hiefür Berufenen ihre Erfahrungen reden lasten;die psychologische Wahrscheinlichkeit scheint nicht dafür zu sprechen, denn ein in die Längegezogenes Mißbehagen ermüdet nur und macht verdrossen. Der von England ausge-gangcne Versuch, welcher nun auch in der deutschen Strafgesetzgebung Eingang gefunden hat,die längeren Freiheitsstrafen durch zeitweilige Beurlaubungen der Züchtlinge zu unterbrechenbez. abzukürzcn, zeugt ebenso für das Gefühl von der Grausamkeit und Schädlichkeit der lang-wierigen Freiheitsentziehung, wie ihm um der Menschlichkeit willen das beste Gelingen ange-wünscht werden muß. — Nun aber bei Kindern, Knaben, — die Mädchen bleiben außer Frage— Jünglingen, was ist da von der Einsperrung zu halten? Wir reden nicht von denllniversitätS- und ähnliche» Carccrn, dem mehrwöchigen durch Zechen unterbrochenenMüßiggang in manchen derselben, einer Strafe, intensiver auf die Väter als auf dieSöhne wirkend; aber wir behaupten, daß eine jede längere Einzelhaft, und zwar schondie über eine Nacht, vollends die über mehrere Tage ohne Unterbrechung sich erstreckendevon physischen, psychischen und moralischen Gefahren bedroht ist, deren Schwere nichtgenug erwogen werden kann. Man denke an die Angst der noch in den jüngeren JahrenStehenden, an die Langeweile, das Träumen, daö Phantasiespicl der Aeltcren, in dieEntwicklungsjahre Eingetrctcncn, und vergegenwärtige sich, auf was alles die von demWechsel dcS geselligen Lebens nicht mehr beschäftigte, in der Bewegung gehemmte sinn-liche Natur verfallen kann; denn weit nicht alle helfen sich durch Singen und Pfeifendie Zeit vertreiben und so das Gefühl der Strafe sammt der Langweile von sich wälzen.Welche Art von Züchtigung kommt derjenigen gleich, die den Gezüchtigten in die Gefahrversetzt, sich selbst zu mishandcln? Als widcrpädagogisch muß jede Einspcrrung vonlängerer Dauer erklärt werden, und auch die von kürzerer läßt sich nur rechtfertigen,wenn der Gefangene zu einer angemessenen Arbeit angehalten und zugleich öfter nachihm gesehen oder besser, wenn von einem Lehrer oder Schuldicncr, wofern er zuverläßigist, beständige Aufsicht geführt wird. Solches ist sodann auch noch auS andern Grün-
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