Strafr.
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gelten solle». Seitdem Rousseau mit seine» Worten: so uv mettrni point In main äI'ovuvrv, mnis n In plumo, und nu lien llv t'nirv cs gu'il taut, so m'otkorosrni llvIo ckiro, die Parole für alle ausgcgebcu hat, die sich das Aufstellen von Erziehungs-regcln dadurch erleichtern, daß sie der Gefahr und Verantwortung einer persönlichenAnwendung von denselben ausweichcu, seitdem hat sich manches pädagogische Wolken-gebilde über den Häuptern der Schulmänner aufthuu und als substantieller Fortschritteine Zeitlang gepriesen werden können, sie aber haben wohl daran gethan, lieber ansdem Boden der Wirklichkeit zu bleiben und mit benannten Zahlen zu rechnen, wo eögalt, ein leibhaftiges Facit herauszubringen. Uebrigcns erfordert die geschichtliche Treue,nicht zu übergehen, daß der größte römische Schulmeister, Qnintilian, die Lernschlägemißbilligt. Er schreibt in seinen oratorischcn Institutionen (Lib. I Cap. 3): cnocliäiscsutes, gnnngunm ot roooptnm sit, ot Olir^sippus nou improbot, miuiinv voliiu,und führt als Gründe an: das Häßliche, Sklavische, Jnjnriose der körperlichen Züch-tigung, sowie deren Erfolglosigkeit bei denen, die ans das Wort nicht gehen wollen,und den Mißbrauch, welchen rohere Naturen von dem Züchtigungsrccht zu machenpflegen. Es sehe aus, sagt er, wie wenn die Nachlässigkeit der Pädagogen damit ver-bessert werden sollte, daß die Knaben nicht zum Thun des Rechten gezwungen, sondernnur für das Nichtthun gestraft werden, ein Saz, der doch mehr oratorisch blendet alspädagogisch belehrt. Schön und behcrzigenswerth ist sein Spruch am Schluß: Iwoäixmsosatis ost, in nstntom inllrumm st iusurino odnoxinm nomini clodvrv nimium liooro.Qnintilian ist sich übrigens, wie man sieht, bewußt, mit seiner Ansicht allein zu stehen,und immerhin mag sich der Erzieher, im Fall er schlagen muß, eher mit Nägelsbachauf den oonsoimus Aontium, sowie auf Seneca's Worte berufen: Iioni pnrvnto8 olsiurAnroliboros nonnnngnnm blnucto, nonnnngnum ininaoitor solont, nlicinnnllo näinonorootiain vsrborikus (cto 61oiu. I, 14), und onstigmtio non nooot soll moäotur sxocio»ooenäi (cts Irn I, 5).
Hält mau die körperliche Züchtigung überhaupt für zuläßig, so dürfte es schwersein, ganz allgemein festzusetzen, für welche Arten von Verfehlungen sic angewcndetwerden solle. Einmal schon deswegen, weil diese Art von Bestrafung selbst ihre Gradehat — vom leichten und eigentlich nur symbolischen Erinnernngsschlag an bis zur wirk-lich empfindlichen Schmerzerzeugung; und dann können leichtere Vergehen durch ihreöftere Wiederholung den Uebergang von der mündlichen Rüge zur handlichen Zurecht-weisung nöthig machen, nach dem Sprichwort: wer nicht hören will der muß fühlen.Man wird daher sagen müßen, daß allerdings Stock und Ruthe in der Regel fürgröbere Fehltritte aufzusparcn sind, daß sic aber auch gegenüber von minder schwerenam Ort sein können, und daß sie dann namentlich gegen habituelle Unarten als letzteAppellation an die Empfindung sich geltend machen dürfen.
Sehr am Ort ist es, Erziehern von hitzigem Temperament, zumal jüngeren, diePflicht der Schonung der Gesundheit cinzuschärfeu, und gerade diese sollten besonders vordem Ertheilen der von Schräder empfohlenen Ohrfeigen gewarnt werden. Giebt cs dochkeinen traurigeren Anblick, als z. B. den vernagelten Kopf eines schwer lernendenKnaben von wuchtiger Hand auf das Subscllium Niederschlagen, oder ein dürftiges,blasses Kind sich unter unbarmherzigen Streichen krümmen zu sehen. Mit den in plötz-licher Aufwallung ausgetheiltcn Streichen wird immer noch mannigfaltig gesündigt, undzwar selbst von Erziehern, welche in der Theorie das eigentliche Strafschlagen ver-dammen. In der Hitze des fleischlichen Zorns soll niemand schlagen, und wer hierinsich nicht trauen darf, schließe lieber den Stock aus freien Stücken vor sich selber ein.Dagegen, wenn einmal geschlagen werden muß, um eine schwerere Uebertretung zuzüchtigen, dann soll der Gezüchtigte es auch wirklich empfinden; die gerechte Indignationfindet ihren wirksamen Ausdruck in einem blos symbolischen Schwüngen des StabesWehe nicht, und die Absicht einer heilsamen Erschütterung kann hiedurch nicht erreichtwerden.