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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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zuathmen, als die Wcstgothcn erschienen, ganz so kricgstüchtig, aber glücklicherweiseweniger roh als ihre Vorgänger. Ihre Herrschaft wurde zwar ebenfalls durch Nanbund Plünderung gegründet; aber nachdem sie zerstört hatten, suchten sie doch auch wiederaufzubancn, und ihre socialen Einrichtungen zeichneten sich vorthcilhaft aus vor denender anderen Eroberer.

So lange die Gothen Arianer blieben, war zwischen den Siegern und Besiegten einetiefe Kluft befestigt. Beide waren indessen auch außerdem ganz und gar von einanderverschieden durch Naturell, Sprache, geschichtliche Erinnerungen, ja sogar durch die Klei-dung. Die Spanier, mittelgroß, mager, mit sonngcbränntcn Gesichtern und schwarzenAugen bildeten einen auffallenden Gegensatz zu den Söhnen des Nordens von gewaltigemWuchs, mit Heller Hautfarbe, blauen Augen und blonden Haaren. Die crstcrcn sprachenlateinisch, kleideten sich in die Toga und trugen die Haare kurz verschnitten: die letzterenredeten die Sprache des NlfilaS, trugen Pelze und hätten sich für entehrt gehalten, wennsie ihr Haupt seines natürliche» Haarschmucks hätten berauben müßcn. Jene hatten dasGesetzbuch des Thcodosius, diese kein geschriebenes Gesetz. Die Gothen hielten nur dasWafsenhandwerk hoch, die romanisirten Bevölkerungen hatten Sinn für Kunst und Wissen-schaft. So groß ist übrigens die unwiderstehliche Gewalt geistiger Ucbcrlegenhcit, daßdie gothischen Könige alsbald erkannten, daß sie sich bei der Besetzung bürgerlicher Be-amtungen an die Römer halten müßten, wenn sie nicht auf Sand bauen wollten. Diewirkliche Verschmelzung der Raccn begann aber erst dann, als ihr Glaube sie nichtmehr trennte, und als das westgothische Gesetz, nunmehr schriftlich abgefaßt und ausdem theodosiauischen Codex und den KanoneS der Nationalconcilien ergänzt, ohne Zwangund mit Nutzen bei dem ganzen Volk cingeführt werden konnte.

Guizot hat die scharfsinnige Bemerkung gemacht, daß die Gesetzgebung der Wcst-gothen, im Gegensatz zu derjenigen der anderen barbarischen Völkerschaften, eine realeund nicht eine persönliche gewesen ist, d. h. gegründet auf das Territorium uud nichtauf das Volksthum derer, welche ihr unterworfen waren. In der Einführung diesescivilisatorischen Princips der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz erkennt er mitRecht die Spur deS Einflussesder damaligen Philosophen", mit andern Worten derGeistlichen*). Wenn die Civilisation überhaupt in Spanien wieder auflcbte, so geschahdies durch das Vorwalten des theokratischen Princips. Das Uebergewicht der geistigenMacht über die materielle war eine Wohlthat, das ist keine Frage: und doch hat dasBild auch eine Kehrseite. Das von der Geistlichkeit geleitete Königthnm traf allerdingseine Menge Einrichtungen, welche dem geistigen Fortschritt und der Milderung der Sittennur förderlich waren bis auf eine einzige Ausnahme: die religiöse Intoleranz wurdegesetzlich geheiligt, bis zum blindesten Fanatismus gesteigert, und cs ist nicht zu ver-kennen, daß diese unter allen Regierungen fortgesetzte und bis zum heutigen Tage keines-wegs hinlänglich auSgerottete Ueberlieferuug die Hauptursache des politischen Verfalls,und aller unseligen Schicksale Spaniens gewesen ist.

Die ganze Strenge der späteren Inquisition lag zum Beispiel bereits in der Härte,mit welcher die Juden vom wcstgothischen Gesetz behandelt wurden, und in den Verfol-gungen, welche der König Sisebut, sonst ein verständiger und maßhaltcnder Herrscher,über dieselben verhängte**). Die Grausamkeiten waren der Art, daß das Concil vonToledo glaubte sie misbilligen zu müßeu, ohne übrigens das, was einmal geschehen war,wieder gut zu machen. Tie Folge waren zahlreiche Auswanderungen, und bei den Zn-

*) Guizot a. a. O-, IwsonIII: lisn ckos anoisnnss asseinblsss Asrmai'nss, äes

ckos Ansi'i'isis, I'nsssmblss qui prsraut sn lÄpag'ns, o'sst 1s oonoilo cts Holvcks; grwigus IssIsäqnes oonslcksrablso e'x roncksiit, es sont Ise svsqnee gnl äowmsnt.

**) Depping, die Juden im Mittelalter, Kap. 1. Lembkc, Geschichte von Spanien, Bd. I,Th. II, Buch 3, Kap. S.-