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[1] (1821) [Altes Testament]
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Den Armen Gutes zu thun.

5 M 0 se 14. 15.

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der Ort dir zu ferne ist, den der Herr, deinGott, erwählet hat, daß er seinen Nahmen da-selbst wohnen lasse (denn der Herr, dein Gott,hat dich gesegnet);

25 . So gib es um Geld, und fasse das'Geldin deine Hand, und gehe an den Ort, den derHerr, dein Gott, erwählet hat;

26. Und gib das Geld um alles, was deine

Seele gelüstet, es sey um Rinder, Schafe, Wein,* starken Trank, oder um alles, das deineSeele wünschet; und daselbst vor dem Herrn,deinem Gott, und sey fröhlich, du und deinHaus , ' 3 Mos 10, 9 .

27 . Und der Levit, der in deinem Thor ist;du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat'keinTheil noch Erbe mit dir. ' 4 Mos. i 8 ,24.

28. Ueber drey Jahre sollst du aussondern alleZehnten deines Einkommens desselben Jahrs,und sollst es lassen in deinem Thor:

29. So soll kommen der Levit, der kein Theilnoch Erbe mit dir hat, und der Fremdling, undder Waise, und die Witwen, die in deinemThor find; und essen, und sich sättigen, aufdaß dich der Herr, dein Gott, ' segne in allenWerken deiner Hand, die du thust.

* c. 28, 1. Spr. 11, 24 . 25 .

Das 15. Capitel.

Dom Erlaßjahr, verkauften Knechten, und Erstgeburt.

1. Neber sieben Jahre sollst du ein * Erlaßjahr

^ halten. * 2 Mos. 23,11. 3 Mos. 2s, 10.

2. Also soll es aber zugehen mit dem Erlaß-jahr : Wenn einer seinem Nächsten etwas gelie-hen hat, -er soll es ihm erlassen und soll esnicht einmahnen von seinem Nächsten oder vonseinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr demHerrn.

3. Von einem Fremden magst du es einmah-nen ; aber dem , der dein Bruder ist, sollst dues erlassen.

Es soll allerdings kein Bettler unter euchseyn; denn der Herr wird dich segnen im Lande,das dir der Herr, dein Gott, geben wird zumErbe einzunehmen.

5. Allein, daß ' du der Stimme des Herrn,

deines Gottes, gehorchest, und haltest alle dieseGebothe, die ich dir heute gebiethe, daß du dar-nach thust. "c. 28, 1.2.

6. Denn der Herr, dein Gott, wird dich'seg-nen, wie er dir geredet hat. -rSo wirst du vie-lenVölkern leihen, und du wirstvon Niemand bor-

Verkaufter Knecht.

gen. Du wirst über viele Völker herrschen,und über dich wird Niemand herrschen.

* c. 14, 29. -s c. 28, 12.

7 . Wenn deiner Brüder irgend einer' arm ist,in irgend einer Stadt in deinem Lande, das derHerr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du-i- dein Herz nicht verhärten, noch deine Handzuhalten gegen deinen armen Bruder;

* 3 Mos. 25, 35. -r 1 Job. 3, 17.

8 . Sondern sollst sie ihm aufthun, und ihm *leihen , nach dem er mangelt. ' Luc. 6,34.35.

9. Hüthe dich, daß nicht in deinem Herzenein Belialstück sey, das da spreche: Es nahetherzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, undsehest deinen armen Bruder unfreundlich an, undgebest ihm nicht; so wird er über dich zum Herrnrufen, so wirst du es Sünde haben.

10. Sondern du sollst ihm geben, und -einHerz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst:denn um solches willen wird dich der Herr, deinGott, segnen in allen deinen Werken, und wasdu vornimmst.

11. Es werden allezeit' Arme seyn, im Lande:darum gebiethe ich dir und sage, daß du deineHand aufthust deinem Bruder, der bedrängtund arm ist in deinem Lande.

* Matth. 26, 11. Joh. 12, 8.

12. Wenn sich dein ' Bruder, ein Ebräer oder

Ebräerinn, dir verkauft; so soll er dir sechsJahre dienen, im siebenten Jahr sollst du ihnfrey los geben. *2 Mos. 21,2.

13. Und wenn du ihn frey los gibst, sollst duihn nicht leer von dir gehen lassen;

i)l. Sondern sollst ihm auflegen von deinenSchafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter,daß du gebest von dem , das dir der Herr, deinGott, gesegnet hat.

15. Und gedenke, daß du auch Knecht wärestin Egyptenland, und der Herr, dein Gott,dich erlöset hat: darum gebiethe ich dir solchesheute.

16. Wird er aber zu dir sprechen: ' Ich willnicht ausztehen von dir, denn ich habe dich unddein Haus lieb; (weil ihm wohl bey dir ist;)

' 2 Mos. 21, 5. 6.

1 7 . So nimm einen Pfriemen, und bohre ihmdurch sein Ohr, an der Thür, und laß ihnewiglich deinen Knecht seyn. Mit deiner Magdsollst du auch also thun.

18. Und laß dichs nickt schwer dünken, daßdu ihn frey los gibst: denn er hat dir als einzwiefältiger Taglohner sechs Jahre gedienet; so

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