Erbrecht der Töchter 4 Mose 35 . 36 . Zelaphehad. 173
des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seinesErbguts kommen.
29. Das ' soll euch ein Recht seyu vey 'euernNachkommen, wo ihr wohnet.
* 2 Mos. 27/ 21. c. 3»/ 21.
30. Den Todtschläger soll man tödten nach *dem Munde zweyer Zeugen. Ein Zeuge sollnicht antworten über eine Seele zum Tode.
' Zoh. 8/ 17.
31. Und ihr sollt keine Versöhnung nehmenüber die Seele des Todtschlägers; denn er istdes Todes schuldig, und er soll des Todessterben.
32. Und sollt keine Versöhnung nehmen überden, der zur Freystadt geflohen ist, daß er wie-derkomme zu wohnen im Lande, bis der Priestersterbe.
33. Und schändet das Land nicht, darinnenihr wohnet. Denn wer blutschuldig ist, derschändet das Land; und das Land kann vomBlut nicht versöhnet werden, das darinnenvergossen wird, ohne * durch das Blut deß, deres vergossen hat. * i Mos. s, 6 .
3 ^. Verunreiniget das Land nicht, darinnenihr wohnet, darinnen Ich auch wohne; dennIch bin der Herr, * der unter den KindernIsrael wohnet. *2M»s. 29,4-.
Das 36. Capitcl.
Durch ungleiches Heirathen sollen die Erbtheile nicht verrücktwerden.
1. Nnd die obersten Väter der Geschleckter der^ Kinder Gileads, des Sohnes Machirs,
der Manasse Sohn war, von dem Geschlechtder Kinder Josephs, traten herzu; und redetenvor Mose und vor den Fürsten der oberstenVäter der Kinder Israel,
2. Und sprachen: Lieber Herr, der Herr hatgebothen, daß man das Land zum Erbtheil geben* sollte durchs Loos den Kindern Israel; unddu, -r mein Herr, hast gebothen durch denHerrn, daß man das Erbtheil Zelaphehad,unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll.
3. Wenn fle Jemand aus den Stämmen derKinder Israel zu Weibern nimmt, so wirdunsers Vaters Erbtheil weniger werden; und soviel sie haben, wird zu dem Erbtheil kommendes Stamms, dahin sie kommen, also wird dasLoos unsers Erbtheils geringert.
- 4 . Wenn denn nun das * Halljahr der Kin-der Israel kommt, so wird ihr Erbtheil zu demErbtheil des Stamms kommen, da sie sind,also wird unsers Vaters Erbtheil geringert, soviel sie haben. * 3 Mos. 25,10. iz.
5. Mose geboth den Kindern Israel nach demBefehl des Herrn, und sprach: Der Stammder Kinder Josephs hat recht geredet.
6 . Das ists, das der Herr gebiethet den Töch-tern Zelaphehad, und spricht: Laß sie freyen,wie es ihnen gefällt; allein, daß sie freyen unterdem Geschlecht des Stamms ihres Vaters,
7. Auf daß nicht die Erbtheile der KinderIsrael fallen von einem Stamm zum andern;denn ein Jeglicher unter den Kindern Israelsoll auhangen an dem Erbe des Stamms seinesVaters.
8 . Und alle Töchter, die Erbtheil besitzen unterden Stämmen der Kinder Israel, sollen freyeneinen von dem Geschlecht des Stamms ihres Va-ters , auf daß ein Jeglicher unter den KindernIsrael seines Vaters Erbe behalte,
9. Und nicht ein Erbtheil von einem Stammfalle auf den andern, sondern ein Jeglicherhänge an seinem Erbe unter den Stämmen derKinder Israel.
10. Wie der Herr Mose gebothen hatte, sothaten die Töchter Zelaphehads,
11. Mahela, Thirza, Hagla, Milca undNoa, und freyeten die Kinder ihrer Vettern,
12. Des Geschlechts der Kinder Manasse,des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbtheilan dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.
13. Das sind die Gebothe und Rechte, dieder Herr geboth durch Mose den Kindern Is-rael , * auf dem Gefilde der Moabiter, am Jor-dan gegen Jericho. 'k.33,-0.