Sund-Schuld- 3 Mo
is. Und der Herr redete mit Mose, undsprach:
20. Das soll das Opfer seyn Aarons undseiner Söhne, das sie dem Herrn opfern sollen,am Tage seiner Salbung: den zehnten TheilEpha von Semmelmehl, des täglichen Speis-opfers, eine Hälfte des Morgens, die andereHälfte des Abends.
21. In der Pfanne mit Oehl sollst du esmachen, und gerostet darbringen; und in Stückengebacken sollst du solches opfern, zum süßen Ge-ruch dem Herrn.
22. Und der Priester, der unter seinen Söhnenan seine Statt gesalbet wird, soll solches thun.Das ist ein ewiges Recht dem Herrn; es sollganz verbrannt werden.
23 . Denn alles Speisopfer eines Priesters sollganz verbrannt, und nicht gegessen werden.
2-1. Und der Herr redete mit Mose, undsprach:
25 . Sage " Aaron und seinen Söhnen, undsprich: Dieß ist das Gesetz des 7 Sündopfers:An der Stätte, 77 da du das Brandopfer schlach-test , sollst du auch das Sündopfer schlachtenvor dem Herrn; das ist das allerheiligste.
* e. 17/ 2 . ^ c. 4/ 2 . i»-- c. i/ 3.
26. Der Priester, der das "Sündopfer thut,soll es essen an heiliger Stätte, im Vorhofeder Hütte des Stifts. * Hos. ^ ».
27 . Niemand soll seines Fleisches anrühren,er sey denn geweihet. Und wer von seinemBlut ein Kleid besprenget, der soll das bespren-gete Stück waschen an heiliger Stätte.
23 . Und den Topf, darinnen es gekocht ist,soll man zerbrechen. Ist cs aber ein ehernerTopf, so soll man ihn scheuern, und mit Wasserspülen.
29. Was "männlich ist unter den Priestern,sollen davon essen; denn 7 es ist das allcrheiligste.
* c. 7/ ü. --- c. 2 / 3. io.
30 . Aber alles das Sündopfer, deß" Blut indie Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöh-nen im Heiligen, soll man nicht essen, sondernmit Feuer verbrennen. " c.16/ 27.
Das 7. Capitel.
Vom Schuld- und Daukopfcr.
i. 11 nd dieß ist das Gesetz des Schuldopfers;
^ und das ist das allcrheiligste.
2. An der Stätte, da " mau das Brandopferschlachtet, soll man auch das Schuldopfer Mach-
st 6 . 7 . und Dankopfer. 107
ten, und seines Bluts auf den Altar umher
sprengen. * c. 1 / 3 . 3 . c. 6 , 23 .
3 . Und alles sein Fett soll man opfern, denSchwanz und das Fett am Eingeweide,
-1. Die "zwey Nieren, mit dem Fett, das daranist, an den Lenden, und das Netz über der Leber,an den Nieren abgerissen. " c. 3 / 4 . 10.13. c. 4 / s.
5. Und der Priester soll es auf dem Altar an-zünden zum Feuer dem Herrn. Das ist einSchuldopfer.
6 . Was " männlich ist unter den Priestern,
sollen das essen an heiliger Stätte; denn es istdas allerheiligste. " c. 6 /13.29.
7 . "Wie das Sündopfer, also soll auch das
Schuldopfer seyn; aller beyder soll einerlei)Gesetz seyn; und soll des Priesters seyn, derdadurch versöhnet. " c-14,13.
8 . Welcher Priester Jemandes Brandopfer opfert, deß soll desselben Brandopfers Fell seyn,das er geopfert hat.
9. Und alles Speisopfer, das im Ofen, oderauf dem Rost, oder in der Pfanne gebacken ist,soll des Priesters seyn, der es opfert.
10. Und alles Speisopfer, das mit Oehl ge-menget, oder trocken ist, soll aller Aarons Kin-der seyn, eines wie des andern.
11. Und dieß ist das Gesetz des" Dankopfers,das man dem Herrn opfert. " e. 3/ 1 .
12. Wollen sie " ein Lobopfer thun; so sollensie ungesäuerte Kuchen opfern mit Oehl gemen-get, und ungesäuerte Fladen mit Oehl bestrichen,
und gerostete Semmelkuchen mit Oehl gemenget.
* c. 22, 29. Ps. 116/ 17.
13. Sie sollen aber solches Opfer thun, aufeinem Kuchen von gesäuertem Brot, zum Lob-opfer seines Dankopfers.
1 - 1 . Und soll Einen von denen allen dem Herrnzur Hebe opfern; und sott des Priesters seyn,der das Blut des Dankopfcrs sprenget.
15 . Und das " Fleisch des Lobopfers in seinemDankopfer soll desselben Tages gegessen werden,da es geopfert ist, und nichts übrig gelassenwerden , bis an den Morgen. " c. 19,3.6.
16. Und es sey ein Gelnbd oder freywilligesOpfer, so soll es desselben Tages, da es ge-opfert ist, gegessen werden; so aber etwasüberbleibet auf den andern Tag, soll man esdoch essen.
17. Aber was vom geopferten Fleisch überblei-bet am dritten Tage, soll mit Feuer verbranntwerden.
16. Und wo Jemand am dritten Tage wird