2 Mose 22.
und Rechte.
Weltliche Gesetze
3 . Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen ,so soll man das Blutgericht gehen lassen. Essoll aber ein Dieb wieder erstatten. Hat ernichts/ so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
Findet man aber bey ihm den Diebstahllebendig/ es sey Ochst/ Esel/ oder Schaf; sosoll ers zweyfältig wiedergeben.
5 . Wenn Jemand einen Acker oder Weinbergbeschädiget/ daß er sein Vieh läßt Schadenthun in eines andern Acker; der soll von demBesten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.
6 . Wenn ein Feuer auskommt/ und ergreiffetdie Dornen, und verbrennet die Garben oderGetreide das noch stehet / oder den Acker: so sollder wieder erstatten / der das Feuer angezündet hat.
7 . Wenn Jemand seinem Nächsten Geld oderGeräthe zu behalten gibt / und wird demselbenaus seinem Haust gestohlen; findet man denDieb / so soll ers zweyfältig wiedergeben.
8 . Findet man aber den Dieb nicht; so soll
man den Hauswtrth vor die * Götter bringen,ob er nicht seine Hand habe an seines NächstenHabe gelegt. * c. 21 ,6.
9. Wo Einer den Andern schuldiget um eini-gerley Unrecht, es sey um Ochsen, oder Esel,oder Schaf, oder Kleider, oder Allerley, dasverloren ist; so soll beyder Sache vor die Götterkommen. Welchen die Götter verdammen, dersoll es zweyfältig seinem Nächsten wiedergeben.
10. Wenn Jemand seinem Nächsten einen Esel,oder Ochsen, oder Schaf, oder irgend ein Viehzu behalten gibt, und stirbt ihm, oder wird be-schädiget , oder wird ihm weggetrieben, daß esNiemand fiehet;
11. So soll mans unter ihnen auf einen Eidbey Gott dem Herrn kommen lassen, ob er nichthabe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt;und des Guts Herr solls annehmen, daß jenernicht bezahlen müße.
12. Stiehlt es ihm aber ein Dieb; so * sollers seinem Herrn bezahlen. * 1 Mos. 31 , 39 .
13. Wird es aber zerrissen; so soll er Zeug-niß davon bringen, und nicht bezahlen.
1^. Wenn es Jemand von seinem Nächstenentlehnet, und wird beschädiget, oder stirbet,daß sein Herr nicht dabey ist; so soll ers be-zahlen.
15. Ist aber sein Herr dabey; so soll ers nichtbezahlen, so ers um sein Geld gedinget hat.
16. Wenn Jemand eine Jungfrau * beredet,
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die noch nicht vertrauet ist, und beschläft fie;der soll ihr geben ihre Morgengabe, und sie zumWeibe haben. * 3 Mos. 22 , 28 . 29 .
1 7 . Weigert sich aber ihr Vater sie ihm zu geben;so soll er Geld darwägen, wie viel einer Jung-frau zur Morgengabc gebühret.
1 8 . Die * Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
* 3 Mos. 20, 27. c. 19, 31 . 1 Sam. 28/ s.
19. Wer * ein Vieh beschläft, der soll des To-des sterben. * 3 Mos. 18 / 23 .
20. Wer * den Göttern opfert, ohne demHerrn allein, der sey verbannet. * 3 Mos. 17,2.3.
21. Die * Fremdlinge sollst du nicht schinden,noch unterdrücken; denn ihr seyd auch Fremd-linge in Egyptenland gewesen. * -. 23/ 9.
3 Mos. 19/ 33. 3 Mos. 10/ 18 . 19 . c. 24/ 17. c. 27/ 19.
Ps. 146/ 9. Zach. 7/ io.
22. Ihr sollt keine Witwen * und Waisen be-leidigen. * Es. i, 17.
23 . Wirft du sie beleidigen, so werden sie zumir schreyen, und ich werde ihr Schreyen er-hören ;
2^. So wird mein Zorn ergrimmen, daß icheuch mit dem Schwert tödte, und eure WeiberWitwen, und eure Kinder Waisen werden.
25 . Wenn du * Geld leihest meinem Volk, dasarm ist bey dir; sollst du ihn nicht zu Schaden
.dringen, und keinen Wucher auf ihn treiben.
* 3 Mos. 23/ 36. 3 Mos. 23/ 19 . c. 24/ 10 .
26. Wenn du von deinem Nächsten ein Kleidzum Pfände nimmst: sollst du es ihm wiederge-ben , ehe die Sonne untergehet.
27. Denn sein Kleid ist seine einige Deckeseiner Haut, darin er schläft. Wird er aberzu mir schreyen, so werde ich ihn erhören: dennich bin gnädig.
28. Den * Göttern sollst du nicht fluchen, unddie Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.
* Pred. 10 / 20 . Ap. Gesch. 23/ 3.
29. Deine Fülle und Thränen sollst du nichtverziehen. * Deinen st ersten Sohn sollst du mir
geben. * Deine Erstlinge von Korn/ Most und Oehl/ sollst dunicht aufschiebcn zu opfern. st c. 13/ 2.
30 . So sollst du auch thun mit deinem Ochsenund Schaf. Sieben ' Tage laß es bey seinerMutter seyn, am achten Tage sollst du mirs
geben. * 3 Mos. 22 / 27 . 28 . Ez. 44/ 30.
31. Ihr sollt heilige Leute vor mir seyn; darumsollt ihr kein Fleisch essen, das * auf dem Feldevon Thieren zerrissen ist, sondern vor die Hundewerfen. * 3 M05 22/8. Ez. 44,31.