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2 (1860) Director - Globus
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Fürstenschulen.

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Es ist nicht zu verkennen, daß rücksichtlich der Schüler die Fürstenschulen durch die beider Aufnahme gestellten Forderungen, wie durch die an den Genuß einer Stelle geknüpf-ten Bedingungen Vortheile vor anderen Anstalten besitzen, daß von jeher in ihrenZöglingen ein gewisses Bewußtsein einer Bevorzugung vorhanden gewesen und den Be-mühungen der Lehrer entgegengekommen ist, allein die Praxis ist immer in Bezug aufjene Forderungen2) eine milde gewesen und der Geist hat in den Schülern immer erstgebildet und befestigt werden müßen. Daß die Behörden zu aller Zeit für würdigeBesetzung der Lehrerstellen Sorge getragen, lehrt die Geschichte der Fürstenschulen.Mancher bedeutende Name glänzt unter denselben. Aber es ist auch ebenso gewiß, daßes Zeiten gegeben hat, wo die Lehrer weder als Gelehrte noch als Pädagogen besondersausgezeichnet waren, und dennoch haben die Schulen geblüht. Sie verdankten diesihren eigenthümlichen Einrichtungen. Diese bildeten stets einen Gegenstand der Auf-merksamkeit der Behörden. Die Schulordnungen von Kurfürst August (1. Jan. 1580),von Christian I. (25. Febr. 1588), von Christian II. (von 1602)**) beweisen dasBestreben die Schulen immer mehr zu vervollkommnen. Der jeder Schule vorgeordneteadelige Jnspector erst in diesem Jahrhundert wurde dies Amt in Wegfall gebrachtübte eine stete Aufsicht namentlich über Disciplin und Verwaltung und dazu kamen seit1654 jährliche Visitationen, meistens vurch Universitätsprofessoren gehalten.***) Zwarwurde 1700 die Regelmäßigkeit derselben aufgehoben, aber die Sache noch häufig durchMitglieder des Obercousistoriums geübt. Weun auch einzelne Verordnungen vielesin den Schulordnungen veränderten, so wurde doch erst 1773 eine umfassende neueSchulordnung erlassen.-s) Doch wurden auch später noch, namentlich durch Reinhard,vielfache Verbesserungen, besonders in Bezug auf Anpassung des Lehrgangs an die For-derungen der Zeit, Vermehrung der Lehrkräfte, Classeneintheilung und Disciplin vorge-nommen; sch) jetzt gelten für die Fürstenschulen dieselben Bestimmungen, wie für alle

die Schülerverzeichnisse durchgeht, wird finden, daß auch die Zahl derer, welche nicht zum Stu-dium der Wissenschaften gelangt sind, verhältnismäßig gering ist, obgleich viele sich finden, welcheden Schulcursus auf anderen Schulen absolvirten. Anfänglich mußte jeder Zögling bei seinemEintritt sich schriftlich zum Gehorsam und zum Gebet für den Landesfürsten verpflichten, auchgeloben sich dereinst im Kirchen-, Schul- oder anderem Dienste des Landes gebrauchen zu lassen.S. einen solchen Eid bei Lorenz Bericht S. 17, N. 46.

*) Von dem Aufzunehmenden wird an allen drei Schulen der Stand der Kenntnisse ver-langt, welche das Progymnasiuin giebt; allein im Königreich Sachsen gilt die gesetzliche Bestim-mung, daß wenn die Eltern die Unmöglichkeit einer genügenderen Vorbildung Nachweisen können,eine Aufnahme sub eouäitioue, d. h. mit der Forderung, daß in einer bestimmten Zeit dasFehlende nachgeholt werde, statt zu finden hat. Auch die Bedingung den Schulcursus innerhalb6 Jahren zu vollenden wird vielfach mild geübt. Weun aus mehreren zum Genüsse einer Stelleeiner zu erlesen ist dies Certiren kommt nur bei den Koststellen vor, wenn vom Ministeriummehr zur Anwartschaft zugelassen, als Stellen vorhanden sind so wird bei der Aufnahmeprüfungdoch vor allem die Frage, ob die Reife überhaupt vorhanden sei, beantwortet und derjenige,welcher dann auch nicht die Stelle erhält, findet doch in der Regel Aufnahme, wenn auch zeit-weise mit höherer Bezahlung. Die königl. Freistellen werden stets nur solchen verliehen, welchebereits recipirt sind. (Anders bei den Württemberg. Seminarien, vergl. d. Art. Klosterschulen,sowie den Art. Landexamen.)

**) Die elftere findet sich in dem Ooäsx -Lu^ustsus x. 57484; auch die beiden anderensind mehrmals abgedruckt.

***> Müller I. S. II316.

fi) Erneuerte Schulordnung für die Kursächsischeu drei Fürsten- und Landesschulen. Dres-den 1773. 160 S. 8. Sie ist hauptsächlich das Werk I. A. Ernestis <vgl. d. Art.) und verdientals eine vollständige Gymnasialpädagogik des vorigen Jahrhunderts alle Beachtung. Der heiligeErnst, der sie durchdringt, kann noch jetzt vielen zum Spiegel dienen.

sch) Während ursprünglich nur Ober- und Unterlection unterschieden wurden, erhielt späterder Cötus eine vielfältigere Gliederung. Jetzt haben die Sächsischen Fürstcnschulen jede 4 Elastenmit 1O/2 jährigen Cursen, Pforte 5 Elasten, 4 mit einjähr., Prima mit 2jähr. Curs. Die 1801