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Frühaufsteher«.
Das Frühaufstehen ist heilsam für den Körper und Geist, gewinnbringend an Zeitund überaus wichtig in moralischerBeziehung. Nichts hat mehr Einfluß dieWillens-kraft abzustumpfen, Geist und Körper gleichmäßig erschlaffen zu lasten, als das Träumenund Halbwachen in den Frühstunden. Wie viele Stunden sind zur Arbeit gradezu ver-loren, weil des Morgens im Bette zu lange über das Schicksal nachgedacht wurde, unddaran schließt sich dann ein Tag mit Gähnen und Langeweile und Unlust. Sehr ver-derblich ist's, wenn Kinder, insbesondere erregte, durch das lange Liegen im Bette Zeiterhalten, dem Spiel der Phantasie nachzuhängen. Dann kommt jenes träumerische Ge-bühren, das mit den Augen auf das Buch sieht und mit den Gedanken draußen her-umschweift. Am bedenklichsten ist jenes halbwache Liegenbleiben in der Zeit der Ent-wicklung der Mannbarkeit. Ist die Umgebung auch rein, was aber selten der Fall ist,so wird doch durch jenes oft „die verderblichste der verderblichen Neigungen" hervorge-rufen, bestärkt und unterhalten, die in einem furchtbaren Grade die Jugend ergriffenhat, die Onanie. (Or. E. W. Posner: lUsäioiiia pastoralis ob ruiulis. Ein Hand-und Hülfsbuch für Aerzte, Lehrer und Menschenfreunde. Glogau, 1844). Unter denRegeln, die Posner zur Vertreibung und Verhütung mittheilt, steht auch diese: „Ge-wöhne sie (die Kinder) zeitig, auf der Seite und nicht auf dem Rücken zu schlafen*)und Morgens beim Erwachen baldigst aufzustehen?' Dadurch werden Verirrte heraus-geristen aus dem verderblichen Nachhängen unzüchtiger Bilder u. s. f. Gut ist es, wiefür Gesunde, so auch für Verirrte, wenn das äußerliche Mittel nach Luthers Sinn undMeinung in christliche Ordnung eingereiht ist, wie denn im Katechismus gelehrt wird:Des Morgens, so du aus dem Bette fährst, sollst du sagen: Das walte Gott Vater,Sohn und heiliger Geist. Amen. Darauf knieend oder stehend den Glauben und dasVaterunser beten u. s. f.
Hie und da wird ein Morgenspaziergang, um die Sonne aufgehen zu sehen, denKindern Freude machen; das Frühaufstehen kommt sie in solchen Fällen (wie auch wennes auf eine Reise geht) nicht sauer an. Im allgemeinen aber kann das Spazierengehenin frühen Morgenstunden den jungen Leuten nicht empfohlen werden, da es sehr leichtdie Folge hat, daß sie dann zur Arbeit des Tages nicht mehr die nöthige Frische undMunterkeit haben. Es soll dieses Vergnügen für Sonn- oder Feiertage aufgespartwerden; an Werktagen gehören die Frühstunden der Arbeit.
Mittel anzuwenden, um das Frühaufstehen zu erreichen, ist auf dem Lande wenigernothwendig als in Städten. Auf dem Lande ruft die Feldarbeit hinaus ins Freie.Hier sind es nur die Beamten und Vornehmen, welche der Volkssitte entgegen leben.In Städten werden allerlei Kunstmittel nöthig sein und fürs erste auch bleiben. Einesist der zeitige Anfang des Schulunterrichts oder der Vorlesungen für Jünglinge u. s. f.Im rauhen Hause wird um 5 Uhr aufgestanden und beginnt darin das Tagewerk mitSpringen (aus dem Bette nämlich), Beten und Singen. In Lehranstalten, besondersin Convicten bringt die Hausordnung mit sich, daß eine Glocke gezogen wird, und hatdas seinen guten Einfluß auch fürs spätere Leben. **) Die Reveille des Militairs istfür die Umwohnenden oft ein Zeichen zum Aufstehen. Der Einzelne kann sich helfenmit einem Wecker an der Uhr, mit seinem Hausknecht Johann, wie denn auch Buffonseinem Bedienten einen Theil seiner Werke verdanken will. Mit unbedingter Vollmachtzu rütteln und zu schütteln, ein nasses Tuch aufzulegen u. s. w. muß aber der dienst-
*) In diesem Punct sind die Ansichten verschieden, vgl. d. Art. Erholung S. 166.
D. Red.
Wie in solchen Anstalten die Erlaubnis, an einem Tag in der Woche oder bei besondcrnVeranlassungen eine Stunde länger schlafen zu dürfen, auf die fleißigen Zöglinge wirken kann,nämlich so, daß sie gerade an diesen Tagen viel früher aufstehcn und ihren Privatstudien ob-liegen (was sich psychologisch aus dem Motiv der Freiheit gegenüber dem sonstigen, unentbehr-lichen Zwang erklärt), darüber s. Heiland, in der Abhandlung: „Zur Gymnasialfrage" in derZeitschrift für das Gymnasialwesen X, I, S. 7g. D. Red.