Fichte.
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stets die transcendentale und ethische Kraft desselben, nicht seine psychologische Naturins Auge faßt. Die Grundzüge dieser Richtung treten schon in seinen ersten Werkenhervor, weshalb es nicht richtig ist, von einem späteren eigentlichen Bruch in seinemSystem zu sprechen; die Entwicklung des absoluten Bewußtseins zur Anschauung Gottesund der Ethik zur Religionslehre ist mit Nothwendigkeit schon in den Anfängen seinerLehre gegeben. Den Beweis hiefür kann allerdings nur eine eingehende Darstellungseiner ganzen Philosophie liefern; hier haben wir uns auf diejenigen Bestimmungen zubeschränken, in denen Fichte's Lehren über die Erziehung ihre Begründung und Dar-legung finden.
Fichte's Idealismus geht von der Freiheit des Ich aus (Zweite Einl. in dieWissenschaftsl. I. 509): obschon die Dinge unabhängig von unserer Vorstellung sind, sosind sie doch nur das, als was sie erscheinen (II. 621 flg.) und das Bewußtsein einesDings ist absolut weiter nichts als das Product unsres eignen Vorstellungsvermögens(II. 221, 239). Wenn aber ein System des Wissens nothwendig nur ein System bloßerBilder ohne Realität und Zweck ist (II. 246), so muß diese Realität durch ein anderesOrgan, den Glauben, erschaffen werden; denn nicht bloßes Wissen, sondern das Thunnach dem Wissen ist die Bestimmung des Menschen (II. 253) und die Vernunft selbstist lauteres Thun (IV. 56). Der Glaube ist demnach kein Wissen, sondern ein Entschlußdes Willens, das Wissen gelten zu lassen, und von dem Willen als dem lebendigenPrincip der Vernunft, nicht von dem Verstände muß alle Bildung meiner selbst undanderer ansgehen (II. 254. 288. 297; VII. 281), so wie auch durch den guten Willendieses Leben mit dem künftigen zusammenhängt (II. 286). Von diesem einen, vernunft-mäßigen Willen, welcher That und Product zugleich ist, und unter welchem alle endlicheWillen als unter ihrem Gesetz stehen, hebt sonach die Freiheit an (II. 296); denn eineBestimmung durch Freiheit heißt ein freies Wollen (II. 674) und das Sein der Frei-heit oder des Lebens und Sittlichkeit sind durchaus Eins (II. 683). Und wennmeine ganze Bestimmung nur Einem, dem Vater der Geister, sichtbar ist (II. 309), wennalso jene Vereinigung und unmittelbare Wechselwirkung mehrerer selbständiger und unab-hängiger Willen mit einander das Grundgesetz der unsichtbaren Welt ist (II. 299), wennendlich das Sittengesetz in mir, als Individuum, nicht mich allein, sondern die ganzeVernunft zum Object hat (IV. 236), so giebt es auch Freiheit außer uns und alle freienWesen müßen denselben sittlichen Zweck haben (vgl. VI. 307); denn die formelle Frei-heit aller Vernunftwesen ist der Zweck jedes moralisch guten Menschen (IV. 275), undnur derjenige ist frei, der alles um sich herum frei machen will (VI. 309. Vgl. denSatz der Staatslehre IV. 523: „Menschheit ist nichts denn diese mit dem göttlichenWillen übereinstimmen sollende Freiheit"). Auch ist nur in einem beschränkten Sinnewahr, daß die Menschen durch Vorschriften gebildet werden; vielmehr muß innerlich imMenschen liegen, was sich in seinen Handlungen äußern soll (VI. 350), und die eineewige Idee zeigt sich in jedem besonderen Individuum, in welchem sie zum Leben durch-dringt, durchaus in einer neuen, vorher nie dagewesenen Gestalt (VII. 69). KeinIndividuum wird aber sittlich erzeugt, sondern es muß sich dazu machen und die Sphärefür dieses sich sittlich Machen des Lebens ist die gegenwärtige Welt; sie ist für allekünftigen Welten die Bildungsstätte des Willens (II. 679). Ich soll also meinen Ver-stand ausbilden und mir Kenntnisse erwerben, so viel ich irgend vermag, aber in demeinigen Vorsatze, um dadurch der Pflicht in mir einen größeren Umfang und eine weitereWirkungssphäre zu bereiten (II. 310). Diese Pflichterfüllung hat sich aber nach demunendlichen Willen, dem Gewissen in mir, zu regeln und die Freiheit anderer Wesenzu ehren; das Gewissen ist eben das unmittelbare Bewußtsein unserer bestimmten Pflichtund hiernach bin ich schlechthin in jedem Falle überzeugt, was meine Pflicht sei (IV. 173).Somit soll der Mensch unbedingt sich einen andern Charakter bilden, wenn sein gegen-wärtiger nichts taugt, und er kann es, denn dies hängt schlechthin von seiner Freiheitab (IV. 181). Denn die Perfectibilität des Menschen ist einer der ersten Glaubens-