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Familie, Familiengeist, Familiensinn.
Symptom auch in andern Fällen und Gebieten anzusehen ist — als ein Zeichen davongedeutet werden, daß uns die Sache selber abhanden gekommen ist. Unsre Ahnen redetennicht viel davon, reflectirten nicht darüber, weil sie darin lebten; uns aber hat die nichts-würdige Nachäffung französischer Unsitte, bei welcher freilich der alte Adam überall seineRechnung findet, auch um dieses, wie um so manches andre edle Gut gebracht. Abergut ist es immerhin, man erwacht aus solcher Schlaffheit und fängt wieder an zu be-denken, was zum Frieden dient. Am nöthigsten ist dies für den Pädagogen; von demWahne, den die pädagogischen Weltverbesserer predigten, dem in seiner unpraktischenIdeologie selbst der ältere Fichte huldigte, den selbst Pestalozzi factisch gefördert hat,während er in der Theorie ihn verdammte — daß man, um ein besseres Geschlecht zuerziehen, das Kind ans der Familie nehmen und dem Hofmeister oder dem Institut über-antworten müße (s. d. Art. Jnstitutserziehung), ist man glücklicher Weise zurückgekommenund hat damit die natürliche Ordnung wieder gefunden, die jene Propheten der Natur-gemäßheit beseitigt hatten. Indem wir deshalb auch hier auf den Gegenstand einzugehendie Pflicht haben, gedenken wir (da schon der Art. Ehe mehreres Verwandte enthaltenmußte) denselben in der zwiefachen Beziehung zu besprechen, 1) welche Bedeutung dieFamilie und das Familienleben für die Erziehung, also für die gesammte sittliche Bil-dung hat und welche Forderungen um dieser willen an jenes zu stellen sind; und 2) wieim Zögling selbst wieder Familiensinn zu wecken ist, ein Sinn, der als einespecielle Tugend gepflegt werden muß, wenn gleich die unter Ziff. 1 zu fordernde sitt-liche Qualität des Familienlebens immer auch von selbst schon nach dieser besondernSeite hin wirksam ist.
1) „Ehe ich über den Jordan gieng, hatte ich nichts als diesen Stab, und nunbin ich zwei Heere geworden" (1 Mos. 32, 10) — das ist, wenn auch nach patriar-chalischen Dimensionen, doch die bündigste Definition der Familie; sie ist — wie wirmit X. Schmid (Philos. Päd. S. 337) sagen, der explicirte Mensch; das Ich ist ausder Einheit in die Dreiheit — Vater, Mutter und Kind — auseinandergegangen; aberindem es sich als einzelnes aufgiebt (daher der Egoismus die Ehe scheuen lehrt und beineun Zehntheilen von ven freiwilligen Cölibatären ein egoistisches Motiv im Hintergründeliegt), gewinnt es sich erst in höherem Sinne selbst wieder; das Selbstgefühl des Haus-vaters, das Bewußtsein seiner Bedeutung ist ein ganz andres, unendlich höheres als dasdes Hagestolzen. Er weiß, wozu er da ist, für wen er arbeitet; selbst das Sammeln einesVermögens, wenn es in der richtigen Unterordnung unter die höhern und höchsten In-teressen bleibt, verliert den egoistischen, materiellen Charakter, es wird Liebesdienst undLiebespflicht (1 Tim. 5, 8 ist, obgleich zunächst in engerem Sinne gemeint, doch auchhierauf zu beziehen); es gehört zum „Bestellen des Hauses". So erhebt sich auch dieFrau in der Liebe zu Mann und Kindern zur höheren Weiblichkeit; was in der Jung-frau noch wie in der Knospe verschlossen war, ist jetzt entfaltet und prangt als Blüteund als Frucht zu gleicher Zeit. So ist die Familie ein Heiligthum, in welchem allesdazu angethan ist, das Beste, was das Menschenherz in sich trägt, ans Licht zu bringenund zu pflegen; sie ist der rechte, von Gott erbaute Heerd, auf dem die Flamme derLiebe brennt; sie ist darum auch, wie namentlich Chalybäus a. a. O. schön ausgeführthat, die Stätte, wo der sittliche Mensch seine tiefste Befriedigung, sein höchstes Glückfindet, der wahre Ort und Hort ethischer Eudämonie. In diesen geweihten Kreisnun findet sich das Kind vom allerersten Aufdämmern des Bewußtseins an hineinversetzt;der Geist der Liebe, der Vater und Mutter und Geschwister verbindet, umweht es vonAnfang an. Daran lernt es Liebe, lernt aber zugleich auch, daß diese nicht ein Auf-gcben der eignen persönlichen Stellung ist, denn der Vater und die Mutter, der Bruderund die Schwester, jedes behauptet seinen geordneten Platz im Ganzen; es lernt somit hierneben allem, was die Liebe thut, immer zugleich auch das Recht kennen und respectiren,sowohl das Recht, das in der elterlichen Anctorität liegt, als das Recht, das jedem Ge-schwister, jedem Dienstboten zuerkannt werden muß. So ist das Familienleben selber