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2 (1860) Director - Globus
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Ethik.

nicht besteht;mit dem Belehren, wie die Welt sein soll, kommt die Philosophie immerzu spät" sagt er (Rechtsph. Vorr. S. 20.) Das, was man gemeinhin Moralität nennt,ist nur eine noch niedere Stufe des Bewußtseins, es hat nur subjective Bedeutung; ausder Höhe des objcctioen Geistes, wo sich der Begriff der Sittlichkeit im Staate und inder Weltgeschichte realisirt, verschwinden die Unterschiede, die dort noch bestandenauch der Unterschied von Gut und Böse. Hartenstein sieht das Falsche an dieserBehandlung der Ethik (die unstreitig die schwächste Partie der ganzen Hegel'schen Phi-losophie ist und namentlich neben dem sittlichen Ernste Kant's und Herbart's in ein sehrungünstiges Licht tritt) a. a. O. S. 150 mit Recht darin, daß Hegel, wie schon I. G.Fichte und Schleiermacher, auch für das Gebiet des Ethischen nichts kennt, als denWillen, sein Dasein und seine Gewalt, aber kein Urtheil über den Willen. Der Wille,der nur sich selbst, d. h. die Freiheit will, ist der wahrhafte, der sittliche. (Wie sickdies zum pädagogischen Princip gestaltet, s. bei Rosenkranz,Die Päd. als System"S. 9). Da aber hiemit noch sehr wenig von einem Inhalt erkennbar ist, so findet beiHegel der sittliche Geist, der sich selber wollende Wille, die sich selbst wollende Freiheiterst Ruhe und Existenz im Staat, in demzur vorhandenen Welt gewordenen Be-griff der Freiheit;"er eilt mit schnellen Schritten auf den Staat hin, der mit seinerMacht für das unsichere Schwanken aller übrigen Bestimmungen den eigentlichen Ruhe-punct dieser Ethik bildet." (Hartenstein S. 152). Wir werden darauf unten nochzu sprechen kommen; hieher setzen wir noch eine Stelle von Feuerlein, die, wie essich mit der Beantwortung specifisch sittlicher Fragen auf diesem Standpunct verhalte,unumwundener sagt, als wir es irgend bei Hegel selbst finden (a. a. O. S. 326):Will man wissen, was also der Mensch thun müße, welches die Pflichten sind, vie erzu erfüllen hat" ( in der That, das ists, was wir wissen wollen und mäßen, undüber was uns jede Theorie der Sittlichkeit, wie sublim sie auch sich präsentire, einerunde Antwort muß geben können)so ist das innerhalb des sittlichen Gemeinwesens,in das wir uns hineingestellt sehen" (d. h. innerhalb des Staates)leicht zu sagen.Es ist nichts andres von ihm zu thun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorge-zeichnet, ausgesprochen und bekannt ist. Es ist Rechtschaffenheit, die einfache Angemessen-heit des Individuums an die Verhältnisse, denen es angehört." Uns will es freilichbedünken, diese Definition von Rechtschaffenheit sei vermöge ihrer Dürftigkeit nicht wohlannehmbar; was nach Obigem die ganze Pflicht ansmachen soll, das sieht (wofern mannicht unter jenenVerhältnissen" die Stellung jedes Menschen zu Gott und Welt imallernmfassendsten Sinne mitverstehen will, in welchem Fall aber die Definition sehrallgemein und unbestimmt wäre) demjenigen, was man sonst Legalität nennt und wasbekanntlich keineswegs über, sondern unter der Moralität steht, so ähnlich, wie ein Eidem andern. Und wenn jenes Gemeinwesen eben selber nicht diezur vorhandenenWelt gewordene Freiheit" wäre? wenn nicht nur etwas am Staate, sondern der ganzeStaat faul wäre? Darauf hat Feuerlein am Schluffe seiner Schrift selbst hingewieseu;aber was dann die productive Function der Sittlichkeit sein soll, aus welchemBorneder göttlichen Idee" die Erkenntnis des wahrhaft Guten geschöpft werden soll, ist wenigstensaus der Hegel'scken Ethik nicht zu entnehmen. Ans Obigem ist auch ersichtlich, warumin der Hegel'schen Philosophie so Vieles und Treffliches für Pädagogik neuerlichThaulow aus Hegel's Werken gesammelt hat (Hegel's Ansichten über Erziehung undUnterricht" 3 Bde. Kiel 185354) doch kein Trieb zur Ausbildung der Erziehungs-wissenschaft lag; es fehlte eben an jener ethischen Quelle für diese. (Vgl. Ziller, Ein-leitung in die allg. Päd. S. 16.) Um so mehr achten wir aber die fruchtbaren Be-strebungen Thaulow's, das Hegel'sche System nach dieser Seite zu ergänzen, und zwarim besten Sinne einer Ausgleichung auch mit den christlichen Ideen (vgl. z. B. Thau-low's Gymnasialpädagogik Z 620). Obgleich von Hegel ausgehend, bestimmt Rothedennoch in durchaus eigenthümlicher Weise das Wesen des sittlich Guten. Es ist(I. S. 188)die Einheit der Persönlichkeit und der materiellen Natur als Zugeeignet-