Erziehungskunst.
Erziehungspsticht und -recht.
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das Handeln selbst entsteht. Wohl aber bedarf seine künstlerische Stimmung einer sorg-fältigen Vorbildung, wenn die Erziehung nicht im großen gleich einer handwerksmäßigenBeschäftigung der Roheit einer gedankenlosen, völlig irrationalen Praxis und bloßerRoutine anheimfallen soll. In der That wird die Kunst der Erziehung immer nur invereinzelten Mustern hervortreten, so lange nicht dem weiblichen Geschlechts und denverschiedenen Elasten der Lehrer allgemein eine theoretisch-pädagogische Vorbildung zuTheil wird, welche sich mit gründlich methodischer Anwendung verbindet. Angeregt vonPestalozzi haben in neuerer Zeit bei dem weiblichen Geschlecht Fröbel und Fölsing einesolche Vorbildung vor Augen gehabt, und für die Lehrer an den Volksschulen erstrebensie besondere Lehrerseminarien. Aber Kunstanstalten für höhere Lehrerbildung, die auchfür jene Veranstaltungen erst die nöthige Anzahl wahrhaft künstlerisch durchgebildeterLehrer schaffen würden, sind noch immer das dringendste Bedürfnis. So lange diesesBedürfnis keine ausreichende Befriedigung gefunden hat, ist die Erziehungskunst weitinehr ein nothwendiges Postulat einer Theorie, welche einer glücklicheren Zukunft für dieErziehung vorzuarbeiten sucht, jedoch ohne die Unterstützung der höheren Kunstanstaltensich selbst nicht genug durchzubilden vermag, als eine Erscheinung des wirklichen Lebens,und die wirkliche Erziehung wird ebenso lange durchgehendS dem Handwerk nahe stehen;denn auch dadurch unterscheidet sich der wahre Künstler vom Handwerker, daß jenerohne theoretisch-praktische Vorbildung für sein Fach und die dadurch zu gewinnendekünstlerische Stimmung sich nicht ausbilden kann, während dieser schon durch Nachmachen,blindes Versuchen und das glückliche Finden einzelner Vortheile, sowie durch den Taktbloßer Routine zu seinem Ziele gelangt. 2n Betreff der hier geforderten höheren Kunst-anstalten s. Brzoska, die Nothwendigkeit pädagogischer Seminare auf der Universitätund ihre zweckmäßige Einrichtung, Leipzig 1836. *) T. Ziller.
Erziehimgspcrioden, s. Altersstufen.
Erziehmigsstflicht und -recht. Unter Voraussetzung der ethischen Thatsache, daßjede Pflicht zum Rechte wird, und die Ausübung jedes Rechtes sich zur Pflicht gestaltet,kann doch von Erziehungspflicht und -recht in einem zwiefachen Sinne geredet werden,insofern dabei entweder an den Anspruch der Unmündigen, erzogen zu werden und andie Pflicht derselben, sich erziehen zu lassen, oder an die Berechtigung der Mündigen,auf jene erziehend einzuwirken, und an ihre Pflicht, dieses auch wirklich und in derrechten Weise zu thun, gedacht wird. Eben weil die Mündigen die Pflicht haben, dieErziehung der Unmündigen zu leiten, haben diese das Recht, erzogen zu werden, undeben dem Rechte der Mündigen, das Heranwachsende Geschlecht zur Bildung des er-wachsenen heranfznziehen, entspricht die Pflicht der Jugend, diesen Einwirkungen mitEmpfänglichkeit entgegen zu kommen.
Der Grund dieser gegenseitigen Pflichten und Rechte liegt in der sittlichen Noth-wendigkeit der Erziehung und diese selbst ruht auf dem Verhältnis des Individuumszur Menschheit. Wie verschiedenartig auch der Zweck der Erziehung und das Wesender menschlichen Bildung aufgefaßt worden ist, immer hat man erkannt, daß das Indi-viduum seine Bestimmung nur als Glied des Ganzen erreichen könne. Darum habenalle sittlichen Organismen, die Familie, die Gemeinde, der Staat, die Kirche, ja dieganze Menschheit an der Erziehung des Individuums ein Interesse; darum hat auch
*) Vgl. die ausführlichere Erörterung dieses Begriffs, der hier, um nicht in andere ArtikelLberzugreifen, nur von seiner formalen Seite zu betrachten war, bei Waitz (Päd. Z 2>. Es ver-steht sich übrigens von selbst, daß Erziehungskunst im obigen Sinne nur von Gebildeten erstrebtwerden kann; die Bauersfrau, die ihre Kinder schlicht und recht erzieht und keine andere Theoriehat, als die überlieferte Sitte, Gottes Wort und ihren gesunden Menschenverstand, keine andereTriebfeder, als die von Gott in ihr Herz gelegte Liebe und Treue, wird sich mit ihren Erziehungs-resnltaten neben dem tüchtigsten theoretisch gebildeten Erzieher aus den höheren Ständen immer-hin sehen lassen können. Vgl. auch die etwas abweichende Ansicht in dem Art. Erziehungstaktund den Art. Pädagogische Erfahrung, ferner den Art. Erziehung S. 25S. D. Red.