Erziehungsanstalten.
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reihung auch Schwacher und Versäumter ohue wesentliche Beeinträchtigung der übrigenZöglinge viel leichter als bei öffentlichen Anstalten mit ihrer starreren Form. Bei manchendesperaten Individuen hat nur der rechte Mann, die rechte feste Zucht und Ordnunggefehlt. In einer wohl-, namentlich christlich geordneten Anstalt giebt sich manches vonselbst, was keine Desperationscur im elterlichen Hause zu erzwingen vermochte. Schreiberdieses könnte mehr als ein Beispiel dafür anführen. Selbst sittlich ungeordnete Zöglingesind nicht ohne weiteres als Schaden für ein Erziehungshaus anzusehen; sie helfen miterziehen; sie wecken bei anderen Wachsamkeit, brüderliche Theilnahme, Fürbitte re., übenin Geduld, tragender Liebe, dienen zum Beispiel rc. Auch den mit Recht gefürchteten„heimlichen Sünden" leisten Erziehungsanstalten nicht nothwendig mehr Vorschub alsöffentliche Schule oder Familie; im Gegentheil dürste die Anstalt bei gehöriger Aufmerk-samkeit, bei passender Warnung, vorsichtig genug, um nicht zu reizen, deutlich genug,um nicht misverstanden zu werden, und bei väterlich seelsorgender Berathung der Un-reinen in der That mehr Garantieen für Bewahrung oder Heilung bieten, als öffentlicheSchule und Haus *). Schon das seltene Alleinsein der Einzelnen wirkt vielfach bewahrend.Auch der erfahrene Niemeher sagt in dieser Beziehung: „die meisten kommen verdorbenauf die Schulen, so oft sie auch die Eltern für unverdorben ausgeben. Doch kann manihnen ans guten Erziehungsanstalten besser beikommen und sie schärfer beobachten alsbei der häuslichen Erziehung." — Wo aber ein schonungsloses: Haue ihn ab! hingehört,da wird der gewissenhafte Mann nicht rechnen.
Was in dem Obigen zu Gunsten der Erziehungsanstalten gesagt worden ist, ruhtfreilich alles auf der Voraussetzung, daß es den unternehmenden Personen wahrhaftigum eine Idee, um das Wohl der zu bildenden Jugend zu thun sei und daß der mitder Ausführung dieser Idee betraute Mann (Director) für seine hohe Aufgabe innerlichund äußerlich, nach Geist und Herz, nach Seel und Leib begabt und berufen sei. DerUnberufene, der nicht im Namen Gottes sich gesetzt wüßte, bleibe davon! Eine Erziehungs-anstalt ist eine Sache von großer Verantwortlichkeit. Ein Fabrikgeschäft von 100,000Gulden Werth ist dagegen eine Kleinigkeit. Würde sie aber gar selbst wie ein Fabrik-geschäft getrieben, wie eine Speculation, da man in Erziehung „macht," so wäre sieschon gerichtet. — Fügen wir zu der nothwendigen Bedingung eines in jeder Beziehungtüchtigen Directors, der auch tüchtige Gehülfen zu gewinnen, zu bilden und zu benützenweiß, noch die billigen Bedingungen einer günstigen Lage, wo möglich nicht in einerStadt, einer passenden, die zweckmäßige Gliederung der Zöglinge ermöglichenden Localitätund, wo möglich, eines soliden ökonomischen Hintergrundes, der ein genügendes Ge-gengewicht gegen etwa vorübergehende finanzielle Schwankungen böte, so dürfte dasgenügen, den Privaterziehungsanstalten ihren Platz neben den öffentlichen Schul- undErziehungsanstalten zu sichern. Beide haben ihre eigenthümlichen Vortheile und Mängel.Ein für die Bedürfnisse unserer Zeit wohlbemessener Schulorganismns wird auch fürdie Privaterziehungsanstalten Raunt haben. — Der Staat stelle an die Zöglinge der-selben in Prüfungsfällen die gleichen Forderungen, wie an die Zöglinge der öffentlichenAnstalten. Die Maturität betreffend müssen sie und — die Erfahrung beweist es —können sie mit den öffentlichen Schulen gleichen Schritt halten; was sie neben diesemnoch besonderes haben an geistiger, gemüthlicher, leiblicher Bildung und Gewöhnung, istihr Guthaben. Der Staat handhabe auch über sie sein Aufsichtsrecht, ns gnickckstrimsnti oaznat rsspudlioa; im übrigen: Viäsant xarsntss! — Er lasse ihnenihr Lebenselement: ihre Unabhängigkeit, lege ihnen keine Schwierigkeiten in den Weg,sondern reiche eher fördernd die Hand. Sie haben den öffentlichen Schulen schon wich-tige Dienste gethan, viele treue Eltern zum Danke verpflichtet, dem Vaterlande manchentüchtigen Mann geliefert, sich bei vielen ihrer Zöglinge ein unvergängliches Denkmal
*) -?n dem Falle nämlich, wenn diese es an der „väterlich feelsorgenden Berathung" rc. fehlenlassen. D. Red.