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2 (1860) Director - Globus
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Erzieher.

von den Erwachsenen als etwas ganz natürliches und damit die Nothwendigkeit, seinenunreifen Geist und ungeordneten Willen dem reifen Geiste seiner Erzieher zu unterwerfen,und von ihnen sich leiten zu lassen, und es ist wie Vilmar in der zweiten seiner Schul-reden sehr schlagend ausführt, eine der rohesten Formen der irrigen Zeitidee von einerallgemeinen geistigen Gleichheit der Menschen, daß man der Auctorität ihre Stelle inder pädagogischen Wirksamkeit streitig machte und meinte, daß auf Geist und Willender Jugend nur mittels verständiger Belehrung gewirkt werden dürfe und könne; aberallerdings giebt es Auctorität von verschiedener Art. Die polizeiliche und militärischeAuctorität giebt sich zufrieden, sobalv sie durch consequente Strenge in der Anwendungäußerer Zwangsmittel einen äußeren Gehorsam zu Wege gebracht hat. Es müßtenvöllig verwilderte Zöglinge sein, bei welchen der Erzieher mit der Herstellung einer solchenAuctorität für den Anfang sich begnügen konnte. Sein Streben muß daraus gerichtetsein, seinen Zöglingen eine pädagogische Auctorität zu werden, welche als solcheihre geistige Macht den inwendigen Menschen fühlen läßt, als ein Uebergewicht, dasdieser von selbst empfindet, und dem er sich, wenn überhaupt noch als einem Zwange,doch als einem vollkommen berechtigten Zwange unterwirft, weil er überall das Wesender wahren Auctorität, eine im allgemeinen geahnte, im besondern nicht begriffene Güte(Chalybäus, System der speculativen Ethik I. S. 399), durchfühlt. Ju dem Erzieher,wie wir ihn bisher gezeichnet haben, wird jenes Streben erfüllt sein. Die Geistesreifedes wahrhaft Mündigen giebt seinen Gedanken eine Klarheit, seinen Grundsätzen eineBestimmtheit, wodurch das unbedingte Zutrauen seiner Zöglinge erweckt wird. SeineRichtung auf die höchsten Ziele des menschlichen Lebens durchdringt sein ganzes Wesenmit einem Ernst, welcher unmittelbar der Jugend Achtung abnöthigt und die Regungenihres Leichtsinns, Muthwillens und selbstischen Gelüstens in Schranken hält. Das Zielwird mit einer solchen ruhigen Sicherheit und Conseqnenz im Gebrauche der ein-fachsten, aber richtig gewählten Mittel verfolgt, daß es keinem Schüler einfällt, den.Erzieher in seinem Gange stören oder hemmen zu wollen. Auch wo Strenge nöthigwird — und er selbst wird sie keineswegs scheuen*) — hat er nicht nöthig zu fürchten,daß sie als Härte empfunden werde, denn die Forderungen, welche sie einschärfen soll,sind ja nicht Forderungen seines Eigensinns, sondern sie gehen aus höheren Gesetzenhervor, welchen er selbst sich unterworfen hat, und unter welche er darum Unterwerfungbillig fordern darf, und diese selbstverleugnende Hingebung an sein von Gott geordnetesBerufswirkeu zum Heile seiner Zöglinge durchdringt seine gesammte Thätigkeit mit einerKraft höherer Weihe, welcher das jugendliche Herz nicht leicht widersteht, durch welchein ihm auch zu dem Erzieher Liebe erweckt und es am sichersten selbst von seiner trotzigenoder verzagten Selbstsucht freigemacht wird. Die Strafe, die er verhängen muß, wirdniemals von einer leidenschaftlichen Gereiztheit begleitet sein, wodurch sie nicht als Ver-geltung für das verletzte Gesetz erscheint, sondern als Rache für persönliche Beleidigung;aber sie wird auch nicht mit kalter Gleichgültigkeit verhängt werden, da der Erzieherselbst sie schmerzlich empfindet als ein Zeichen, daß er mit seinen Zöglingen noch fernist von dem erstrebten Ziele, und indem sie dies Mitempfinden, wird ihnen selbst dieStrafe zu einem Beweise der Liebe gegen sie und der Treue in seinem Beruf, währenddas Unterlassen der verdienten Strafe nur als Schwäche erscheinen würde. Auch wenner in Fällen, die nach oberflächlicher Betrachtung der äußeren Thatsache gleicher Ärt zusein scheinen, gleichwohl mit verschiedenem Maße mißt, so wird dies bei der bewährten

*) lieber die Nothwendigkeit der Strenge in der Erziehung vergl. die Ausführung des Satzes:„die Blüte der Familien und Schulen wie ganzer Staaten hat eine strenge Jugendzncht zurVoraussetzung" bei Stoy, Ueber Haus- und Schulpolizei S. II. Die Jnconsequenz im Regimentpersiflirt Jean Paul in der Levana Z. 21 durch Vergleichung mit jenem Harlekin, welcher, miteinem Actenbüudcl unter jedem Arme aufs Hoftheater tretend, auf die Frage, was er unter demrechten trage, antwortete: Befehle — und auf die, was unter dem linken: Gegenbefehle. VergUd. Art. Befehlen und Verbieten. D. Red.