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2 (1860) Director - Globus
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Erzieher.

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Anforderungen an den Erzieher im eigentlichen Sinne am bündigsten in das Gesetzzusammenfassen: er suche seinen Zöglingen zu werden, was tüchtige Elternihren Kindern sind. Da aber wieder die Frage entsteht, woran denn tüchtigeEltern zu erkennen und von den vielen zu unterscheiden sind, deren Verfahren für denErzieher keineswegs als Muster dienen kann, so ist es gerathener, vielmehr von demBegriff der Erziehung auszugehen und darnach die Anforderungen an den, welchererziehen soll, zu bestimmen. Nun gehört es aber wesentlich zum Begriff der Erziehung,daß sie die Einwirkung eines Mündigen auf einen Unmündigen ist; demnach muß derErzieher vor allem selbst ein wahrhaft Mündiger sein, d. h. ein Mündiger nichtnur im natürlichen und rechtlichen, sondern auch im ethischen Sinne. Dazu gehörtaber eben, daß der Erzieher von dem begeisterten Streben nach selbstthätigerVerwirklichung des göttlichen Gesetzes durchdrungen sei; er eignet die'innerlick treibende Kraft dieses Strebens sich an durch den Glauben und in ihrerRichtung auf die Verwirklichung des göttlichen Gesetzes, insbesondere in dem einzelnenIndividuum, wird sie zur heiligen Liebe. Auf dieser mit Begeisterung für das Gött-liche und mit Liebe zu der zu Gott zu erziehenden Jugend verbundenen wahren Mündig-keit beruht aber zugleich das persönliche Ansehen, welchem der Unmündige ohne erbittern-den Zwang sich unterwirft, die Auctorität im pädagogischen Sinne. Endlichdeutet die Bestimmung des Zöglings, als lebendiges Glied der menschlichen Gemeinschaftanzugehören, und seine Anlage dazu auf die eigenthümliche Individualität des Einzelnenhin; diese aber zu erkennen und im besonderen Falle die rechten Mittel und Wege zuwählen, um sie ihrer Bestimmung gemäß zu leiten, ist die Sache der pädagogischenWeisheit. Mit diesen Bemerkungen, die jetzt weiter anszuführen sind, stimmt esüberein, wenn Nitz sch (Praktische Theologie II. 139) „als wesentliches aZsus" der er-ziehenden Thätigkeit bezeichnet: „eine gläubige Liebe, welcher Ansehn zustehtund Weisheit beiwohnt."

a) Wer ein Erzieher sein will im umfassenden Sinne des Wortes, der muß zu-nächst ein Mündiger sein im gewöhnlichen Sinne; er muß zu physischer undgeistiger Reife gelaugt sein und in einer selbständigen Stellung innerhalb der Gesell-schaft das wirkliche Leben kennen gelernt haben. Vor dem 25. Jahre werden diese Be-dingungen schwerlich erfüllt sein. Jüngere können mit Erfolg in einzelnen Zweigenunterrichten, auch in eigentlich pädagogischer Beziehung heilsame Anregung geben; umaber die Aufgabe der Erziehung in ihrem ganzen Umfang zu lösen, wird ihnen sowohldie volle Umsicht und Besonnenheit in der Feststellung des pädagogischen Zieles, alsdie gehörige Sicherheit im Erkennen und Handhaben der Mittel zu seiner Erreichungund die ruhige Consequenz in seiner Verfolgung fehlen. Zu einer segensreichen päda-gogischen Wirksamkeit gehört aber ferner, daß der Erzieher als wahrer Mündiger zur„tng endhaften Mündigkeit" (Rothe, a. a. O. S. 683) gelangt sei, indem erseinen niederen selbstsüchtigen Willen einem höheren göttlichen Gesetze dienstbar gemachthat. Für den, welcher ein Auge hat für den seitherigen Gang der menschlichen Ent-wicklung und für ihren gegenwärtigen Standpunct und eine lebendige Erfahrung vonden jene Entwicklung beherrschenden Kräften, hat der allgemeine Begriff der tugendhaftenMündigkeit in unzweifelhafter Weise einen bestimmten Inhalt gewonnen. An jenenAusdruck anknüpfend bemerkt Rothe weiter: „Eine solche (tugendhafte Mündigkeit) aberwie eine wahre Tugend überhaupt giebt es in oonorsts nur als eine christliche. Derbestimmte, allgemeine und letzte Zielpunct der Eltern bei Erziehung ihrer Kinder mußfolglich sein, diese zu wahrer christlicher Mündigkeit hinanzuheben, d. i. zuwahrer Persönlicher Gemeinschaft mit dem Erlöser in Glauben und Liebe." Zur Mündig-keit in diesem Sinne muß der Erzieher selbst hinangehoben sein: er muß, wenn erdurch die natürliche und rechtliche Mündigkeit znm Manne geworden ist, zugleich einChrist sein, „durch wahre persönliche Gemeinschaft mit dem Erlöser in Glauben undLiebe" verbunden. Auf dem Glauben beruht diese Gemeinschaft, auf dem lebendigen