Druckschrift 
2 (1860) Director - Globus
Entstehung
Seite
232
Einzelbild herunterladen
 

232

Erzieher.

wollen, wenigstens bis zur Aneignung der religiösen und sittlichen Grundbegriffe undder gegenwärtig unentbehrlichen Verkehrsmittel des Lesens, Schreibens und Necknens zufordern. Die Kinder aus sittlich verwahrlosten Familien würden, gleich elternlosenKindern, am besten der Leitung öffentlicher Erzieher völlig übergeben, doch wird in garvielen Fällen der Staat dies nicht erzwingen dürfen, sondern sich darauf beschränkenmüssen, in Verbindung mit der freien Vereinsthätigkeit solcher, welchen das Wohl derbürgerlichen und kirchlichen Gesellschaft am Herzen liegt, die Möglichkeit zur Aufnahmeder Verwahrlosten zu bieten und dahin zu wirken, daß von ihr freiwillig Gebrauch gemachtwird (vgl. d. Art. Schulzwang). Daß die Bemühungen und Veranstaltungen, welche, waselterliche Gewissenlosigkeit unterläßt, nach Möglichkeit zu ersetzen suchen, als nothwendigeUebel aufzufasscn sind, kann nicht bezweifelt werden; das aber fragt sich, ob nicht unterdenselben Gesichtspunct überhaupt die Hülfe fällt, welche die Eltern bei Erziehern vomFach suchen. In der That kann es auf den ersten Blick scheinen, als ob es, wie dasNatürlichste, so auch das Wünschenswertheste wäre, wenn die Erziehung von den Elternvollendet würde. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, daß nicht bloß natürlicheNeigung und Gewohnheit den Eltern in Bezug auf Beurtheilung und Behandlung derKinder den Blick für manches verschließt, was der unbefangene Dritte leicht entdeckt,sondern daß, namentlich für den Knaben, indem er in der weiteren Gemeinschaft mitihm ferner stehenden Mitschülern sich bewegen lernt, die öffentliche Schule zugleich Vor-schule wird für seine künftige Stellung in der wirklichen Welt. Das Nähere hierübergehört nicht hierher, sondern in die Besprechung des Verhältnisses zwischen der häus-lichen Erziehung und der öffentlichen, und so sei nur noch hervorgehoben, daß wie dasinnige Zusammenwirken von Vater und Mutter Grundbedingung ist für das Gedeihender häuslichen Erziehung, für welche eine uneinige Ehe das allerunseligste Verhältnisist, so wiederum für das Gedeihen der Erziehung überhaupt das Zusammen-wirken der Eltern mit den sonstigen Mithelfern bei der Erziehungihrer Kinder" (Rothe S. 682). Gegenseitige Mißachtung beider Theile unter-gräbt in dem Zöglinge jederzeit die unbefangene Achtung gegen die Auctorität seinerErzieher überhaupt und damit den zntrauensvollen kindlichen Gehorsam.

2) Bei Beantwortung der Frage nach den Anforderungen an den Erzieherdenken wir zunächst an den Erzieher vom Fach, welcher in das pädagogische Ver-hältnis zu seinen Zöglingen weder durch ein natürliches gesetzt ist, noch durch ein sol-ches bei seinen pädagogischen Bemühungen unterstützt wird, und bei welchem deshalb inbesonderem Grade die Frage entsteht, einmal, ob er den Anforderungen an die natür-lichen Vorbedingungen pädagogischer Tüchtigkeit, insbesondere an die persönliche päda-gogische Anlage hinlänglich genügt, um überhaupt einen inneren Grund zu haben,den Beruf des Erziehers zu wählen, und dann, was für Anforderungen er zu erfüllenhat, um durck freie sittliche Thätigkeit seine natürliche Anlage auszubilden, seine natür-lichen Mängel zu beseitigen oder möglichst zu ersetzen. Wir werden hier die Beant-wortung der letzteren Frage in den Vordergrund stellen, indem wir, was insbesonderedie natürliche Anlage zum pädagogischen Berufe anlangt, auf den Art. Erziehungs-talent, Takt verweisen. Es wird sich dann leicht von selbst ergeben, inwieweit dasso gewonnene Resultat auch die elterlichen Erzieher sich zu nutze machen können, diezwar häufig, obgleich sie nur geringe pädagogische Anlage haben, durch natürliche,oder besser durch göttliche Ordnung in den pädagogischen Beruf sich versetzt sehen, aufder anderen Seite aber auch, weil sie durch natürliche und göttliche Ordnung einmalzur Erziehung berufen sind, das Vertrauen haben dürfen, daß ihnen dabei die ausihrem natürlichen Zusammenhänge mit den Kindern hervorgehende Unterstützung undGottes Beistand nicht fehlen werde.

Abgesehen von der Forderung, welche den Erzieher nur, insoweit er im engerenSinne Lehrer ist, angeht und darum hier nicht weiter zu erörtern ist, daß er nämlich,was er andere lehren will, selbst gründlich gelernt habe, ließen sich nun sämmtliche