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2 (1860) Director - Globus
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Erzieher.

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freie Aeußerung und individuelle Entwicklung wird; daher denn der durch nichts andereszu ersetzende Mangel weiblicher und insbesondere mütterlicher Einwirkung während derersten Jahre nachher meist Mangel an Gemüthsbildung und ein von feinerem Sinnfür Persönlichkeiten und Verhältnisse verlassenes steifes oder rücksichtslos zufahrendesWesen zur Folge hat, während umgekehrt ohne Unterstützung durch die Festigkeit desVaters die wahre Mutterliebe leicht zu einer weichlichen und verweichlichenden bloßnatürlichen Zärtlichkeit herabsinkt.

b) In den Jahren der eigentlichen Kindheit haben die Eltern die Hülfe wei-terer Erzieher bei ihren Kindern durchaus nicht nöthig. Wenn in vornehmen grie-chischen Familien schon nach den Erzählungen über die mythische Zeit manche der päda-gogischen Obliegenheiten der Mutter die Amme (rlrS^, rrS^'r^) und Wärterin(ryoP<>s),.uud dann manche der väterlichen pädagogischen Pflichten der Knabenführer(-r-rrS-rywyos) übernahm, der in der That nicht Lehrer, sondern nur Führer und Auf-seher der Kinder war:*) so hieng dies größtentheils mit der Unsitte der Sklaverei undder damit verbundenen Anschauung zusammen, wonach freie Bürger solche die persön-liche Bequemlichkeit und Ungebnndenheit beeinträchtigende Beschäftigungen dem Sklavenzu überlassen hatten. Bei den Römern galt es als Ehre der Mutter, den Kindernselbst die erste Nahrung zu reichen, und das „in Frornio ins.tri.? scknoari" für denhöchsten Segen des Kindes, weshalb hier die nutrix mehr nur Wärterin war und derPädagog erst in den späteren Zeiten der Republik von Griechenland her Eingang fand;und Quintilian versäumt wenigstens nicht, bei der Wahl der nutrix wie des xasäa-Z 0 AN 8 die größte Vorsicht zu empfehlen (a. a. 0.1.1,1—11), während Plutarch (a. a. O.o. 5) geradezu darauf hinweist, daß die Mutter, was sie geboren, selbst aufziehen undernähren solle, und daß die mit Geld erkaufte Liebe der Ammen und Wärterinnen nieso rein und unverfälscht sein könne (vgl. Krause: Die

nutrix bei den Griechen und Römern, und: Der Pädagogus bei den Griechen undRömern. Excurs I n. II zu seiner Geschichte der Erziehung, des Unterrichts und derBildung bei den Griechen, Etruskern und Römern. Halle 1851 S. 394—410). Vomchristlichen Standpuncte aus ist die elterliche Bequemlichkeit, welche, abgesehen von an-deren socialen Nachtheilen, die sie im Gefolge hat, zum größten Nachtheile der Kinderselbst diese heiligsten Pflichten versäumt und verleugnet, entschieden zu verdammen, undim günstigsten Falle können solche Anshülfen als notwendige Uebel entschuldigt werden.

Sobald es sich dagegen um Mittheilung bestimmter und zusammenhängender Kennt-nisse handelt, sobald also die Erziehung eine vorzugsweise oder doch zum großen Theilunterrichtende wird, nimmt zugleich das Erziehnngsgeschäft mehr Zeit in Anspruch, alsbei weitem die meisten Eltern bei ihrem anderweiten Berns erübrigen können, underfordert in Bezug auf das Material der Kenntnisse, wie in Bezug auf die Methodeder Mittheilung ein Wissen, welches in der Regel nur solchen zu Gebote stehenwird, die seine Aneignung zu ihrem besonderen Berufe gemacht haben. Jetzt also ist esin der Ordnung, daß die Eltern nach der Hülfe eines Erziehers vom Fach sich um-thnn, und für den Staat, dessen Wohlfahrt durch die Erziehung seiner Angehörigen sowesentlich bedingt ist, wird es sowohl Selbstpflicht als Pflicht gegen seine Angehörigen,durch Bestellung solcher Erzieher dem Bedürfnisse der Eltern entgegenznkommen, dadiese zum großen Theil außer Stande sein werden, es aus eigenen Mitteln zu befrie-digen, wogegen ihm dann unbestreitbar auch das Recht znsteht, die Benützung der vonihm gebotenen Hülfe von Eltern, welche träge oder böswillig sich ihrer nicht bedienen

*) Daß man die Functionen der ryoPo's als mütterliche, die des -ranS«)'v,)-ös alsväterliche ansah, geht aus der Art hervor, wie Plato im Protagoras (a. 15) diese HülfserziehcrMittäter und Mutter zusammenpellt: H'wrrov ra: Ik/O/LLV«, xcel

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