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Eigensinn.
des Eigensinns auch dann noch nicht vollständig gelingen, vielleicht wiederum in Folgeder auf den Körper zu nehmenden Rücksichten, und sollte er inzwischen eine wirklicheFestigkeit annehmen, welche ein unmittelbares Eingreifen des Erziehers durch den Druckder Gewalt nicht mehr gestattet, sollte er vollends zu einer moralischen Abnormitätwerden, was er, wie bemerkt, anfangs nicht ist, so muß man allerdings versuchen, obes dem zusammenwirkenden Einfluß des Unterrichts und der Zuchtgelingen werde, durch Umänderung des Gedankenkreises den Eigensinn zu überwinden.Und an der Möglichkeit hiervon läßt sich nicht zweifeln. Denn das Begehren undsomit auch das Wollen, in das jenes übergeht, stammt aus dem Gedankenkreise. Wirdfolglich dieser ein anderer, so verändert sich auch das Begehren und Wollen, und derGeist schlägt in seinen Entäußerungen andere Richtungen ein. Bei diesem Processekann aller Unterricht, alle Zucht, da sie nichts anderes als eine bestimmte Gestaltungdes Gedankenkreises bezwecken, Einfluß gewinnen, weshalb sich auch über das hier beimEigensinn eintretende Heilverfahren, da es sich in die allgemeinen pädagogischen Be-strebungen verläuft, keine näheren Bestimmungen angeben lasten. Freilich darf mannicht vergessen, daß auf die wirkliche Umänderung des Gedankenkreises nach streng pä-dagogischen Absichten immer mit um so weniger Sicherheit zu rechnen ist, je stärker dieGewalt des Eigensinns in dem Kinde noch ist. Eben deshalb darf auch das Heilver-fahren nicht etwa von der Umbildung des Eigensinns ausgehen, statt von der Unter-drückung desselben. Am allerwenigsten darf man aber das Heilverfahren selbst in derHoffnung aufschieben, das Wollen, in dem der Eigensinn seinen Sitz hat, werde vonselbst eine edlere Richtung einschlagen, und sich in ein würdigeres Wollen umsetzen.Hierbei schätzt man vor allem die schon oben hervorgehobenen Ansprüche der Gesellschaftauf ein geordnetes Nebeneinanderbestehen ihrer Glieder zu gering. Außerdem täuschtman sich auch oft, wenn man sieht, daß ein Zögling, der vorher eigensinnig war, her-nach ein besseres Wollen zeigt. Denn es geschieht leicht, daß man das spätere Wollenals in seiner Wurzel gleich mit dem früheren annimmt, weil es bei demselben Indivi-duum vorkommt, obgleich es aus einem anderen Gedankenkreise stammt, und andereGedanken zu seiner Grundlage hat. Aber selbst in dem Fall, wo beiderlei Wollenwirklich aus derselben Wurzel stammt, die von denselben Vorstellungen ansgeht, machtes sich nicht von selbst, daß die Begehrungen aus einer Form in eine andere übergehen.Das Begehren ist zwar ein vorübergehendes, wandelbares Verhalten der Vorstellungen,aber es ändert sich nur dann, wenn die quantitativen Verhältnisse der Vorstellungen,in denen das Begehren wurzelt, durch die Einwirkungen anderweitiger Vorstellungen sichabänvern, wenn also neue Gegensätze oder neue Hülfe hinzukommen, wenn neue Wahr-nehmungen, neue Erfahrungen gemacht, wenn neue Ueberlegungen angestellt, neue Stand-punete eingenommen werden. Zu einer solchen Umgestaltung des Gedankenkreises hatnun gerade der Erzieher durch Unterricht und Zucht dem Zögling zu verhelfen. Freilichkann sie auch ohne pädagogische Mitwirkung geschehen, und auf solche Weise oft nochsicherer, z. B. wenn ein Zögling durch die Erfahrungen, die er unter seinen Kameradenmacht, von Eigensinn und Trotz befreit wird, indem sie ihn vielleicht um seines eigen-sinnigen Wesens willen rücksichtslos allein lassen, und er dadurch bewogen wird, inihren Kreis zurückzukehreu. Aber gerate in solchen Fällen, wo der Eigensinn ohneHülfe des Erziehers verschwindet, kann es Wohl scheinen, als ob das eigensinnige Wollenvon selbst ein anderes geworden sei. T. Ziller.
Zusatz der Redaction. Auf die Wirkungen der nicht absichtlichen Erziehung,das Corrcctiv, das in dem abschleifenden Verkehr mit Kameraden liegt, den Einflußdes Umgangs mit Erwachsenen weist besonders Waitz hin (Päd. S. 165. 219). Ab-lenkung der Aufmerksamkeit auf andere Gegenstände, die bei kleineren Kindern zuweilenangewendet werden kann, ist nur dann unbedenklich, wenn man die Versagung nichtdurch eine anderweitige Gewährung versüßt (vgl. Palmer Päd. S. 228). Was aberdie sittliche Würdigung des Eigensinns betrifft, so regt sich schon im kleinen Kinde nicht